Kommunale Jugendarbeit schafft Rahmenbedingungen, damit junge Menschen in ihrer Heimat gut leben, lernen, arbeiten und Spaß haben.
Bei uns gibt´s:
Auf der Seite www.jugendcard.de findest du viele Infos und Angebote. Schau rein!
Du erreichst uns:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die kommunale Jugendarbeit im Amt für Kinder, Jugend und Familien im Landratsamt Berchtesgadener Land teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Situation und gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus auch die für Juli und August 2020 geplanten Veranstaltungen abgesagt werden müssen.
Dies betrifft im Einzelnen folgende Termine:
Funtenseewanderung vom 28. bis 30. Juli 2020
Familienbergtour Reiteralm vom 4. bis 6. August 2020
Reitwoche auf dem Islandpferdehof vom 9. bis 15. August 2020
Ferienlager Millstätter See, Österreich vom 23. bis 30. August 2020
Für Fragen hierzu steht Tanja Kosmaier unter der Telefonnummer +49 8651 773 879 oder unter tanja.kosmaier@lra-bgl.de zur Verfügung.
Der/die kommunale Jugendpfleger/in im Landkreis BGL ist Fachkraft in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien am Landratsamt und ist mit der Erledigung der Aufgaben der Jugendarbeit in ihrer Gesamtheit für den Landkreis (Gebiet des örtlichen Trägers) beauftragt. Standardausbildung ist ein Fachhochschulstudium/Universitätsstudium mit Zusatzausbildung zum/zur staatlich geprüften Jugendpfleger/in.
Sie hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers (Landkreis BGL) dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Im Schwerpunkt ist sie infrastrukturorientiert tätig:
Kommunale Jugendarbeit ist in das örtliche Jugendamt eingebunden.
1. Normative Standards, z.B.:
2. Fachliche Standards, z.B.:
3. Institutionelle Standards:
Bedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der kommunalen Jugendarbeit: