Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Feuerwehrwesen & Kreisbrandinspektion

Zu den Aufgaben der Feuerwehren gehört nicht nur der abwehrende Brandschutz (z. B. Brandbekämpfung), sondern auch der technische Hilfsdienst (z. B. Verkehrsunfälle, Schadenereignisse mit Gefahrstoffen oder Unwetterereignisse), die inzwischen den Großteil der Feuerwehreinsätze darstellen.

 

Der Feuerwehrdienst wird grundsätzlich ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den Nachbargemeinden. Jugendliche können frühestens vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.


Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es 22 gemeindliche Freiwillige Feuerwehren, eine Werkfeuerwehr und eine Bundeswehrfeuerwehr.


Die Kreisbrandinspektion wird vom Landratsamt Berchtesgadener Land aufgestellt, um die fachliche Dienstaufsicht für die Landkreisfeuerwehren zu gewährleisten.


Geleitet wird die Kreisbrandinspektion vom Kreisbrandrat. Dieser wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten des Landkreises auf sechs Jahre gewählt.


Der Kreisbrandrat teilt das Kreisgebiet im Einvernehmen mit dem Landratsamt in Feuerwehrinspektionsbereiche ein. Für die Leitung der Bereiche bestellt er im Benehmen mit den Kommandanten des jeweiligen Bereichs Kreisbrandinspektoren als seine Vertreter. Auch bestellt er Kreisbrandmeister zu seiner Unterstützung und zur Unterstützung der Kreisbrandinspektoren.


Der Kreisbrandrat hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen. Er hat die Feuerwehren zu besichtigen und für die umfangreichen Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Ebenso hat er die Aufgaben der „Brandschutzdienststelle“ wahrzunehmen.

Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln

Wichtige Hinweise zum Umgang mit offenem Feuer können unserem Merkblatt (PDF) entnommen werden. Zudem enthält die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Regelungen zum Umgang mit Feuer und Licht, brandgefährlichen Geräten, Arbeiten und Stoffen sowie zur Beschaffenheit von Rettungswegen.


Die Nichtbeachtung dieser Regelungen gefährdet nicht nur Leben, Gesundheit und Sachwerte, sondern kann auch mit erheblicher Geldbuße geahndet werden.“

Kontakt

Frau Meinhardt