Wer gewerbsmäßig Immobilien, Grundstücke oder Darlehen vermitteln will und/oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung).
Für die Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung ist ab 01.01.2020 für Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land zentral die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der IHK für München und Oberbayern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Nummer +49 89 5116 2828 oder per E-Mail an gewerbeportal@muenchen.ihk.de.
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