Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Wer gewerbsmäßig Immobilien, Grundstücke oder Darlehen vermitteln will und/oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung).
Für die Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung ist ab 01.01.2020 für Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land zentral die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der IHK für München und Oberbayern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Nummer +49 89 5116 2828 oder per E-Mail an gewerbeportal@muenchen.ihk.de.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
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