Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Wer gewerbsmäßig Immobilien, Grundstücke oder Darlehen vermitteln will und/oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung).
Für die Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung ist ab 01.01.2020 für Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land zentral die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der IHK für München und Oberbayern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Nummer +49 89 5116 2828 oder per E-Mail an gewerbeportal@muenchen.ihk.de.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Landratsamt eingeschränkt für Besucher mit Termin geöffnet.
>>Newsletter des Landratsamts abonnieren