Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz. Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob PKW oder LKW spielt keine Rolle; es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Kraftfahrzeuges an.
Die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr berechtigt ausschließlich zu innerstaatlichen Beförderungen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Nah-, Fern- und Umzugsverkehr.
Die Gemeinschaftslizenz (sog. „EU-Lizenz“) berechtigt zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Lichtenstein. Die Gemeinschaftslizenz kann ebenfalls für innerdeutsche Beförderungen eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotagebeförderungen).
Unternehmer mit Betriebssitz im Landkreis Berchtesgadener Land, die Fahrer aus Drittstaaten bei lizenzpflichtigen Beförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr oder im Kabotageverkehr einsetzen, müssen für ihr Fahrpersonal Fahrerbescheinigungen (DOC) beantragen.
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Jeder Unternehmer der Werkverkehr betreibt, ist verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden.
Zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und/oder Gemeinschaftslizenz (PDF)gehören die Eigenkapitalbescheinigung (PDF) und die Zusatzbescheinigung, sowie alle Unterlagen der Seite 4 des Antragsformulars.
Voraussetzung für die Erlaubnis- und Lizenzerteilung ist neben der Verfügung über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung des Unternehmens sowie die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, dass der Betrieb finanziell leistungsfähig ist. Ebenso muss der Unternehmer einen Verkehrsleiter benennen, der über die fachliche Eignung verfügt.
Nähere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (PDF) entnehmen.