Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz vor Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Neben der Pflichtaufgabe des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft für das Einsammeln und Entsorgen von überlassungspflichtigen Abfällen aus privaten Haushaltungen (sowie für gleichartige Abfälle zur Beseitigung aus anderen Bereichen) ist das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde staatliche Vollzugsbehörde bundes- und landesrechtlicher Vorschriften bezüglich Genehmigungen, Anordnungen und Überwachung: