Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Wenn Sie als Fahrerlaubnisinhaber "gepunktet" haben

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Hinweise zum Fahreignungs-Bewertungssystem („Punktesystem“) erhalten Sie direkt auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes.

 

Anfragen, ob und wie viele Punkte aufgrund welcher Verkehrsverstöße aktuell auf Ihrem "Punktekonto" eingetragen sind, richten Sie bitte ausschließlich und direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg.


Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.


Das Fahreignungs-Bewertungssystem gliedert sind in folgende Maßnahmenstufen:

1-3 Punkte: Vormerkung

4-5 Punkte: Ermahnung (durch die Fahrerlaubnisbehörde)

6-7 Punkte: Verwarnung (durch die Fahrerlaubnisbehörde)

8 oder mehr Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

Sie haben die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar gemäß § 4a StVG teilzunehmen. Bei Teilnahme werden Ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten, ein Punkt abgezogen; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.


Die Teilnahme ist bei jeder seminarberechtigten Fahrschule in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars ist die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.


Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung nach zwei Wochen seit Beendigung des Seminars darf Ihnen kein Punktabzug gewährt werden.


Ein Punkteabzug ist nicht möglich, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Fahreignungsseminars teilgenommen wurde.

Kontakt

Herr Brodschelm

Frau Putzhammer