Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Seit dem 1. September 2011 werden alle Aufenthaltstitel als eAT im Kreditkarten- bzw. Scheckkartenformat erteilt bzw. ausgestellt.  

 

Bitte beachten Sie, dass für jede Erteilung, Verlängerung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels die persönliche Vorsprache des Ausländers mit gültigem Pass und 1 aktuellem biometrischen Passfoto erforderlich ist. Es müssen ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke und zusätzlich ab dem 10. Lebensjahr die Unterschrift erfasst werden.  


Der eAT wird von der Ausländerbehörde bei der Bundesdruckerei bestellt.


Die vor dem 1. September 2011 erteilten Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.  


Informationsmaterial zum eAT erhalten Sie bei der Beantragung oder Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde oder entnehmen Sie diese der Informationsbroschüre zum eAT.


Der eAT ist kein Ausweis oder Passersatz. Der eAT ist lediglich ein Aufenthaltstitel in einer neuen Form. Für den Grenzübertritt wird neben dem eAT weiterhin ein gültiger Pass benötigt.  

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein elektronischer Aufenthaltstitel?

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist lediglich ein Aufenthaltstitel in einer neuen Form.

Wo beantrage ich einen elektronischen Aufenthaltstitel/eAT?

Bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Ist der eAT ein Ausweis oder Passersatz?

Der eAT ist kein Ausweis oder Passersatz. Der eAT ist lediglich ein Aufenthaltstitel in einer neuen Form. Für den Grenzübertritt wird neben dem eAT weiterhin ein gültiger Pass benötigt.

Kontakt

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Frau Brilka

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Frau Steindlmüller

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