gestellte Fragen Warum ist die Beachtung der Badewasserqualität so wichtig? Warum ist die Beachtung der Badewasserqualität so wichtig? Baden und Wassersport zählen zu den beliebtesten Freizeitvergnügen. Ein durchschnittlicher Schwimmer schluckt beim Baden im Schnitt 50 ml, ein Nichtschwimmer 30 ml Wasser. Kinder beim Herumtoben und nicht ganz so gute Surfer nehmen oft ein Vielfaches dieser Mengen auf. Damit dabei keine Krankheitserreger geschluckt werden und das Baden wirklich ein Vergnügen bleibt, genügt es nicht, allein die hygienische Wasserqualität engmaschig zu überwachen. Vielmehr rückt das [...] SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE BADEWASSER-QUALITÄT DER EINHEIMISCHEN BADESEEN sowie SCHWIMMBÄDER INFORMIEREN Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt überwacht die Badewasserqualität während der Badesaison in regelmäßigen Abständen (monatlich) an den wichtigsten Badestellen des Landkreises (EU-Badeseen). Badestellen, wie z. B. der Au-See bei Freilassing, werden wetterabhängig geprüft. Untersucht wird vor allem auf Fäkalkeime (E-coli-Bakterien und Enterokokken), die Indikatoren für die mikrobiologische Belastung des Badewassers sind. Zusätzlich werden Umwelteinflüsse durch Sichtkontrolle auf V [...] Verschmutzung, Algenwuchs, etc. vom Gesundheitsamt bewertet. Denn die wichtigste Voraussetzung für ungetrübte Badefreuden ist ein sauberes Badewasser. In den vergangenen Jahren zeigten die aufgeführten Badestellen bakteriologisch einwandfreie Wasserqualität. Abtsdorfer See Aktuelles Ergebnis der Badesaison 2023 Datum: 22.04.2024 Wassertemperatur: 9,4 °C Bewertung: Die Probe ist bakteriologisch einwandfrei. *Bei der Bewertung der Ergebnisse bezieht sich das Gesundheitsamt auf die gemäß bayerischen Badegewässerverordnung zu untersuchenden Parameter Escherichia coli und Enterokokken. Der Nachweis von
Wasser- und Bodenverbände Wasser- und Bodenverbände führen anstelle von Gemeinden oder sonstigen, zur Unterhaltung Verpflichteten, die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Gewässern in ihrem Verbandsgebiet durch. Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts neben Staat und Kommunen wasserwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12. Februar 1991 und das bayerische Ausführungsgesetz (BayAGWVG) vom 10. August 1994. Eine [...] Eine Erweiterung der Aufgaben der bestehenden oder die Neugründung von Wasser- und Bodenverbänden ist nach dem BayAGWVG ausgeschlossen. Aufgaben, Organe, Beiträge und Haushaltsführung der Verbände sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Verbänden und deren Mitgliedern sind jeweils durch Satzung geregelt. Die Verbände stehen unter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes. Kontakt Kontakt Herr Schultz +49 8651 773 656 E-Mail senden Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB
nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 30 Bayerisches Wassergesetz mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten beim Landratsamt formlos angezeigt werden, wenn der Abstand zum höchsten Grundwasserstand nicht mindestens einen Meter beträgt. Wird mit der Durchführung der Arbeiten eine Fachfirma beauftragt, ist die Anzeige von dieser vorzunehmen. Sofern die Erdwärmekollektoren unmittelbar ins Grundwasser eingebracht werden, muss eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Erforderliche Unterlagen Erforderliche Unterlagen Bohranzeigen/Wasserrechtsanträge, je nach örtlicher Situation [...] Situation, Anlagengestaltung und -typ, wie im Infoteil beschrieben. Kontakt Kontakt Frau Cicholinski +49 8651 773 557 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien (PDF) Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Bohranzeigen und Erdaufschlüsse" Weiterführende Links Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema "Oberflächennahe Geothermie" Online-Kartendienst „Informationssystem Oberflächennahe Geothermie“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
eit des Grundwassers eingewirkt wird (z.B. Bohrungen, Errichtung von Brunnen, das – auch vorübergehende – Freilegen von Grundwasser sowie ähnliche Maßnahmen), müssen vor dem Beginn der Arbeiten dem Landratsamt angezeigt werden. Nach Art. 30 Abs. 2 BayWG kann mit den Arbeiten begonnen werden, wenn das Landratsamt nicht innerhalb eines Monats Einwände erhoben oder die Zulässigkeit bestätigt hat. Das Landratsamt entscheidet in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, ob aufgrund der beabsichtigten Nutzung, der hydrogeologischen Verhältnisse oder der Lage des Vorhabens im Wasser- oder H [...] Heilquellenschutzgebiet eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Bohranzeigen beim Landratsamt Berchtesgadener Land sind drei Formulare abrufbar: Bohranzeige für Brunnen im ersten Grundwasserstock (PDF) Bohranzeige für Brunnen zur thermischen Nutzung (PDF) Bohranzeige für Edaufschlüsse (PDF) Zusätzlich zur Bohranzeige beim Landratsamt ist eine digitale Bohranzeige an das Bayerische Landesamt für Umwelt zu richten. Laut Geologiedatengesetz ist jeder, der eine maschinelle Bohrung niederbringt, verpflichtet, diese Bohrung dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), Geologischer Dienst [...] Nach Abschluss der Bohrung sind dem LfU alle Bohrergebnisse bekanntzugeben. Kontakt Formulare Kontakt Frau Cicholinski +49 8651 773 557 E-Mail senden +49 8651 773 560 Formulare Bohranzeige für Brunnen im ersten Grundwasserstock 92 KB Bohranzeige für Brunnen zur thermischen Nutzung 94 KB Bohranzeige für Erdaufschlüsse 91 KB Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB
mit wassergefährdenden Stoffe (z.B. Heizöl oder Dieselöl) Unfälle mit wassergefährdenden Stoffe müssen – nach dem sofortigen Alarmieren der Feuerwehr (Telefonnummer 112) – dem Landratsamt oder der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich angezeigt werden. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, führen zunächst die Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk) sowie die Polizei die ersten erforderlichen Maßnahmen durch. Die zum Schutz der Gewässer (einschließlich des Grundwassers) notwendigen Maßnahmen werden vom Landratsamt in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt festgelegt [...] festgelegt, überwacht und - soweit erforderlich - behördlich angeordnet. Kontakt Kontakt Herr Scharbert +49 8651 773 507 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 150 KB Weiterführende Links Internetauftritt des Verwaltungsservice Bayern zum Thema "Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung"
Wasserrecht, Sonstiges Der Fachbereich Wasserrecht des Landratsamtes ist auch zuständig für die Belange der Schifffahrt auf den Gewässern im Landkreis Berchtesgadener Land, für die Errichtung und den Betrieb von Beschneiungsanlagen sowie bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen . Kontakt Kontakt Frau Schiebelsberger Sekretariat +49 8651 773 511 E-Mail senden +49 8651 773 560 Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Schifffahrtsordnung" zum Bereich "Beschneiungsanlagen" zum Bereich "Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" zum Bereich "Wasser-& Bodenverbände"
sordnung Das Landratsamt ist auch zuständig für die Belange der Schifffahrt auf den Gewässern im Landkreis Berchtesgadener Land. Darunter fallen beispielsweise: Erteilung von Genehmigungen für Wasserfahrzeuge zum Befahren der im Landkreis liegenden Gewässer (wie z.B. die Linienschiffe am Königssee oder die Einsatzmotorboote der hiesigen Rettungs- und Hilfsorganisationen) Zulassung dieser Wasserfahrzeuge, die auf Gewässern im Landkreis verkehren (Erteilung einer Zulassungsurkunde, Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens) Ausstellung von Schiffsführerscheinen für Fahrgastschiffe oder Güterschiffe [...] einigen Fließgewässerabschnitten ist auch das Befahren im gemeingebräuchlichen Rahmen mit kleineren Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Ruderboote, Kanus, Schlauchboote, Surfbretter) aufgrund wasser- oder naturschutzrechtlicher Verordnungen ganz oder teilweise untersagt. Hinweis für Bootssportler Für das Befahren von ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie von deutschen Binnenwasserstraßen ist im Regelfall ein Internationaler Bootsschein für Sportboote (IBS) als amtlich anerkannte Bootsregistrierung erforderlich. Hierfür ist das Landratsamt BGL nicht zuständig. Sie können sich dafür [...] Der Internationalen Sportbootschein wird ausgestellt vom ADAC - Sportschifffahrt, dem Deutschen Motoryachtverband e.V. und dem Deutscher Segler-Verband e.V. Kontakt Kontakt Frau Kurzmeier +49 8651 773 556 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Gemeingebrauch"
Gemeingebrauch Unter Gemeingebrauch versteht man die erlaubnisfreie Benutzung von oberirdischen Gewässern, die jedermann unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen gestattet ist. Jedermann darf grundsätzlich nach (§ 25 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 18 Bayerisches Wassergesetz) die oberirdischen Gewässer zu einem dieser Zwecke benutzen: Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren von Gewässern mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Gemeingebrauch nur zulässig [...] sowie der Tier und Pflanzenwelt zu erwarten ist. Am Hintersee, Königssee und teilweise am Abtsdorfer See sowie auf einigen Fließgewässerabschnitten ist das Befahren im gemeingebräuchlichen Rahmen mit kleineren Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Ruderboote, Schlauchboote, Surfbretter) aufgrund wasser- oder naturschutzrechtlicher Verordnungen jedoch ganz oder teilweise untersagt. Der Gemeingebrauch kann nicht an Gewässern in Hofräumen, Gärten, Park- und Betriebsanlagen, wenn sie den Eigentümern dieser Grundstücke oder Anlagen gehören, sowie an ablassbaren, der Fischzucht dienenden, Teichen ausgeübt [...] Das Tauchen mit Atemgerät und die Ausübung des Canyoningsportes sind keine gemeingebräuchlichen Gewässerbenutzungen und unterliegen der Erlaubnispflicht. Kontakt Kontakt Frau Kurzmeier +49 8651 773 556 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Schifffahrtsordnung" Weiterführende Links „Ratgeber Freizeit und Natur“ des Bayerischen Umweltministeriums
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Fachliche Beurteilung bei der Errichtung oder Änderung von Bauvorhaben und deren Nebenanlagen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Überwachung und Prüfung von Betrieben und Anlagen auf der Grundlage der Anlagenverordnung (AwSV) Technische Gewässeraufsicht bei AwSV-Anlagen, insbesondere bei JGS-Anlagen und bei wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen Beratung von Antragstellern, Planern und Sachverständigen, z.B. JGS-Anlagen, Niederschlagswasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete Schnittstelle zum Wasserwirtschaftsamt, Vorprüfung von wasserrechtlichen Antrag
weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden. Kontakt Kontakt Frau Schiebelsberger Sekretariat +49 8651 773 511 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Wasserschutzgebiete" zum Bereich "Umfang mit wassergefährdenden Stoffen" zum Bereich "Heizöllagerung" zum Bereich "Fahrzeugwäsche"