Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Schifffahrtsordnung

Das Landratsamt ist auch zuständig für die Belange der Schifffahrt auf den Gewässern im Landkreis Berchtesgadener Land.

 

Darunter fallen beispielsweise: 

  • Erteilung von Genehmigungen für Wasserfahrzeuge zum Befahren der im Landkreis liegenden Gewässer (wie z.B. die Linienschiffe am Königssee oder die Einsatzmotorboote der hiesigen Rettungs- und Hilfsorganisationen)
  • Zulassung dieser Wasserfahrzeuge, die auf Gewässern im Landkreis verkehren (Erteilung einer Zulassungsurkunde, Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
  • Ausstellung von Schiffsführerscheinen für Fahrgastschiffe oder Güterschiffe, die auf Gewässern im Landkreis Berchtesgadener Land verkehren.

 

Hinweis: Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es keine Gewässer, die allgemein nach Art. 28 BayWG zur Schiff- und Floßfahrt zugelassen sind. Am Hintersee, Königssee und Abtsdorfer See sowie auf einigen Fließgewässerabschnitten ist auch das Befahren im gemeingebräuchlichen Rahmen mit kleineren Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Ruderboote, Kanus, Schlauchboote, Surfbretter) aufgrund wasser- oder naturschutzrechtlicher Verordnungen ganz oder teilweise untersagt.

Hinweis für Bootssportler

Für das Befahren von ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie von deutschen Binnenwasserstraßen ist im Regelfall ein Internationaler Bootsschein für Sportboote (IBS) als amtlich anerkannte Bootsregistrierung erforderlich.


Hierfür ist das Landratsamt BGL nicht zuständig.


Sie können sich dafür einen Internationalen Bootsschein vom ADAC - Sportschifffahrt, dem Deutschen Motoryachtverband e.V. und dem Deutscher Segler-Verband e.V. ausstellen lassen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit den Vereinigungen in Verbindung:

 

ADAC – Sportschifffahrt 
Hansastraße 19 
80686 München

Telefon +49 89 7676 6699 
E-Mail: bootsschein@adac.de
Internet: www.adac.de

 

Deutscher Motoryachtverband e.V. 
Vinckeufer 12 - 14 
47119 Duisburg

Telefon: +49 203 80958 12
Telefax: +49 203 80958 58
Internet: http://www.dmyv.de

 

Deutscher Segler-Verband e.V. 
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon: +49 40 632009 0
Telefax: +49 40 632009 28
E-Mail: info@dsv.org 
Internet: www.dsv.org

Häufig gestellte Fragen

Ich will mit meinem Motorboot nach Kroatien an die Adria fahren. Kann mir das Landratsamt mein Boot registrieren und den Internationalen Bootsschein für diese Reise ausstellen?

Nein. Der Internationalen Sportbootschein wird ausgestellt vom ADAC - Sportschifffahrt, dem Deutschen Motoryachtverband e.V. und dem Deutscher Segler-Verband e.V.

Kontakt

Frau Kurzmeier

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