Das Landratsamt ist auch zuständig für die Belange der Schifffahrt auf den Gewässern im Landkreis Berchtesgadener Land.
Darunter fallen beispielsweise:
Hinweis: Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es keine Gewässer, die allgemein nach Art. 28 BayWG zur Schiff- und Floßfahrt zugelassen sind. Am Hintersee, Königssee und Abtsdorfer See sowie auf einigen Fließgewässerabschnitten ist auch das Befahren im gemeingebräuchlichen Rahmen mit kleineren Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Ruderboote, Kanus, Schlauchboote, Surfbretter) aufgrund wasser- oder naturschutzrechtlicher Verordnungen ganz oder teilweise untersagt.
Vor jedem Gewässerwechsel sind zum Schutz vor der Ausbreitung invasiver Arten, wie z.B. der Quaggamuschel, folgende Maßnahmen zu treffen:
Gründlich gereinigte Badekleidung verwenden.
Jegliches ggf. noch vorhandenes Wasser des Wasserfahrzeugs ist vollständig abzulassen bzw. zu entfernen (z.B. Ballastwasser).
Anhaftungen am Wasserfahrzeug und seinen Ausrüstungsbestandteilen (z.B. Taue) sind zu entfernen.
Der Fahrzeugkörper ist zu reinigen: Mit einem Hochdruckreiniger abspritzen oder ausspülen, wobei dies mit heißem Wasser (> 45°C) geschehen muss. Dabei sind auch Hohlräume, sowie auch ein Trailer, sofern dieser beim Slippen ins Gewässer gefahren wurde, mit dem Hochdruckreiniger zu reinigen. Dabei ist zu beachten, dass ein Rückfluss des Reinigungswassers in ein anderes Gewässer zu vermeiden ist.
Das Wasserfahrzeug ist danach mindestens fünf Tage vollständig trocknen zu lassen.
Anfallendes organisches Material wie Muscheln, Algen etc. ist als Abfall zu entsorgen.
Für das Befahren von ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie von deutschen Binnenwasserstraßen ist im Regelfall ein Internationaler Bootsschein für Sportboote (IBS) als amtlich anerkannte Bootsregistrierung erforderlich.
Hierfür ist das Landratsamt BGL nicht zuständig.
Sie können sich dafür einen Internationalen Bootsschein vom ADAC - Sportschifffahrt, dem Deutschen Motoryachtverband e.V. und dem Deutscher Segler-Verband e.V. ausstellen lassen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit den Vereinigungen in Verbindung:
ADAC – Sportschifffahrt
Hansastraße 19
80686 München
Telefon +49 89 7676 6699
E-Mail: bootsschein@adac.de
Internet: www.adac.de
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12 - 14
47119 Duisburg
Telefon: +49 203 80958 12
Telefax: +49 203 80958 58
Internet: http://www.dmyv.de
Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon: +49 40 632009 0
Telefax: +49 40 632009 28
E-Mail: info@dsv.org
Internet: www.dsv.org
Nein. Der Internationalen Sportbootschein wird ausgestellt vom ADAC - Sportschifffahrt, dem Deutschen Motoryachtverband e.V. und dem Deutscher Segler-Verband e.V.