Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Bohranzeigen und Erdaufschlüsse

Alle Erdarbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass auf die Höhe, die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt wird (z.B. Bohrungen, Errichtung von Brunnen, das – auch vorübergehende – Freilegen von Grundwasser sowie ähnliche Maßnahmen), müssen vor dem Beginn der Arbeiten dem Landratsamt angezeigt werden.

 

Nach Art. 30 Abs. 2 BayWG kann mit den Arbeiten begonnen werden, wenn das Landratsamt nicht innerhalb eines Monats Einwände erhoben oder die Zulässigkeit bestätigt hat. Das Landratsamt entscheidet in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, ob aufgrund der beabsichtigten Nutzung, der hydrogeologischen Verhältnisse oder der Lage des Vorhabens im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.


Für Bohranzeigen beim Landratsamt Berchtesgadener Land sind drei Formulare abrufbar:


Zusätzlich zur Bohranzeige beim Landratsamt ist eine digitale Bohranzeige an das Bayerische Landesamt für Umwelt zu richten.


Laut Geologiedatengesetz ist jeder, der eine maschinelle Bohrung niederbringt, verpflichtet, diese Bohrung dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), Geologischer Dienst anzuzeigen. Nach Abschluss der Bohrung sind dem LfU alle Bohrergebnisse bekanntzugeben.