Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Erdwärmekollektoren

Wärmepumpenheizungen mit Erdwärmekollektoren sind Heizsysteme zur Erdwärmenutzung (oberflächennahe Geothermie), die dem Erdreich Wärme in einem geschlossenen Kreislauf eines Wärmeträgermediums entziehen. Sie bestehen aus der eigentlichen Wärmepumpe und der Wärmequellenanlage, dem Erdwärmekollektor, der in geringer Bodentiefe flächig verlegt wird.  

 

Der Einbau von Erdwärmekollektoren (z.B. Erdwärmekörbe oder Flächenkollektoren) zum Betrieb von Wärmepumpen im Erdreich muss nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 30 Bayerisches Wassergesetz mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten beim Landratsamt formlos angezeigt werden, wenn der Abstand zum höchsten Grundwasserstand nicht mindestens einen Meter beträgt.  


Wird mit der Durchführung der Arbeiten eine Fachfirma beauftragt, ist die Anzeige von dieser vorzunehmen. 


Sofern die Erdwärmekollektoren unmittelbar ins Grundwasser eingebracht werden, muss eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bohranzeigen/Wasserrechtsanträge, je nach örtlicher Situation, Anlagengestaltung und -typ, wie im Infoteil beschrieben.