Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverbände führen anstelle von Gemeinden oder sonstigen, zur Unterhaltung Verpflichteten, die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Gewässern in ihrem Verbandsgebiet durch.

 

Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts neben Staat und Kommunen wasserwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12. Februar 1991 und das bayerische Ausführungsgesetz (BayAGWVG) vom 10. August 1994.  

 
Eine Erweiterung der Aufgaben der bestehenden oder die Neugründung von Wasser- und Bodenverbänden ist nach dem BayAGWVG ausgeschlossen. Aufgaben, Organe, Beiträge und Haushaltsführung der Verbände sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Verbänden und deren Mitgliedern sind jeweils durch Satzung geregelt.

 
Die Verbände stehen unter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes.

Kontakt

Herr Schultz