Bauwasserhaltung / Grundwasserabsenkung Bauen im Grundwasser – Baugrube vorübergehend Trockenlegen. Wenn bei einer Baumaßnahme Grundwasser oder Schichtenwasser anfällt, das z.B. zum Erstellen des Kellers oder einer Tiefgarage abgepumpt werden muss, ist eine Bauwasserhaltung (Grundwasserabsenkung) notwendig. Für das Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten von oberflächennahem Grundwasser für einen vorübergehenden Zweck bis zur Dauer eines Jahres und Wiedereinleiten ohne nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 in Verbindung mit Art [...] Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) – außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten - vom Landratsamt erforderlich. Bei einer Lage des Grundstücks im Wasser- und Heilquellenschutzgebiet (Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain) sind die jeweiligen Verordnungen dazu einzuhalten. Maßnahmen sind mit der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt vor Antragstellung abzustimmen. Kontakt Formulare Kontakt Frau Kurzmeier +49 8651 773 556 E-Mail senden +49 8651 773 560 Herr Stolz Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft +49 8651 773 505 E-Mail senden +49 8651 773 560 Formulare [...] Formulare Antrag Bauwasserhaltung 118 KB Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Planen & Bauen"
Abwasser aus Industrie und Gewerbe - Indirekteinleitung Abwassereinleitung aus einem Industrie- oder Gewerbebetrieb in den öffentlichen Kanal. Im industriellen oder gewerblichen Bereich fallen häufig Abwässer an, die wassergefährdende Stoffe enthalten. Diese Abwässer müssen gegebenenfalls in betrieblichen Abwasseranlagen vorbehandelt werden. Für das Einleiten von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen) in Kanalisationen ist eine wasserrechtliche Genehmigung (§ 58 Wasserhaushaltsgesetz) des Landratsamtes erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, [...] Fachliche Beratung durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein Telefon: +49 861 70655 0 Kontakt Kontakt Frau Kurzmeier +49 8651 773 556 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Merkblatt des Landesamtes für Wasserwirtschaft Nr. 4.5/1 Abwassereinleitungen aus Industrie und Gewerbe (PDF) Weiterführende Links Branchenspezifische Hinweise für Abwassereinleitungen aus Industrie- oder Gewerbebetrieben [...] Vorreinigung des Abwassers die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Bisher wurden mehr als 50 Anhänge zur Abwasserverordnung für bestimmte abwasserproduzierende Industrie- und Gewerbebranchen (z.B. Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen, Ablagerung von Siedlungsabfällen, Zahnbehandlung (Amalgam), Chemische Reinigungen, Reinigung von Fahrzeugen usw.) erlassen. Häufigste Indirekteinleiter im Landkreis sind Zahnarztpraxen. In Zahnarztpraxen fällt Amalgam an, das durch Ausbohren von Zahnfüllungen über Mundspülungen in das Abwasser gelangt. Fachliche
Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 14 WHG zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Waldbahnquelle (Fl.Nr. 68 Gemarkung Weißbacher Forst) und der Prümbachquelle (Fl. Nr. 12, Gemarkung Karlsteiner Forst) Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Quellen in Weißbach Betreiber: Gemeinde Schneizlreuth Bekanntmachung zum Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 14 WHG zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Thumsee-Ost-Quelle Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Wasserrechtsantrag Trinkwasserversorgung Thumsee Ost, Antrag [...] Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes der Berchtesgadener Ache im Landkreis Berchtesgadener Land (Gewässer dritter Ordnung) Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine… Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes des Weißbachs im Landkreis Berchtesgadener Land (Gewässer dritter Ordnung) Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es [...] es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine… Auslegung von Karten und des Erläuterungsberichts zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben Das Landratsamt Berchtesgadener Land beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet an Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben durch Verordnung gemäß § 76 Abs.… Vorläufige Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes „Sur (Fkm 2,5 - 15,3), Mittergraben (Fkm 0,0 - 3,4) & Sonnwiesgraben“ in Gebieten der Stadt Freilassing & der Gemeinden Ainring, Saaldorf-Surheim
und des Grundwassers Der Gewässerausbau ist die Herstellung, wesentliche Umgestaltung und die Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (§ 67 Abs. 2 Satz 1 WHG). Ebenso sind Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, Gewässerausbauten. Oberirdische Gewässer sind das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen ohne Gewässerbett wild abfließende Wasser. Es wird zwischen Fließgewässern (z.B. Fluss, Bach, Entwässerungsgraben) und stehenden Gewässern (See, Teich, Weiher) unterschieden. Zum Gewässer gehören das Gewässerbett und der Wasserkörper. Das [...] ist der Bereich zwischen der Uferlinie (= Linie zwischen Gewässer und Ufer bei Mittelwasserstand unter besonderer Berücksichtigung der Grenze des Pflanzenwuchses) und dem natürlichen Abschluss des Ufers (z.B. Oberkante Böschungshang, Uferweg). Grundwasser ist das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (§ 3 Nr. 3 WHG). Ebenso ist die Herstellung, die wesentliche Umgestaltung und die Beseitigung von Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, ein Gewässerausbau (§ 67 Abs. 2 Satz 3 WHG). Der Gewässerausbau [...] das Landratsamt als Wasserrechtsbehörde und mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein als wasserwirtschaftliche Fachbehörde und gegebenenfalls weiteren Fachbehörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde, Bezirk Oberbayern –Fachberatung für Fischerei) dringend empfohlen. Für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung ist die Vorlage eines Planes erforderlich (schriftlicher Antrag mit Unterlagen wie Erläuterungsbericht, Pläne und Nachweise). Die erforderlichen Antragsunterlagen richten sich nach der „Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)“
Errichtung einer Erdwärmesondenanlage sind in der Regel ein nach § 49 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss. Neben dieser Anzeige ist meist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Daher wird empfohlen, unmittelbar den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der zugleich als Anzeige der Bohrung gilt. Der Anzeige bzw. dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sind zur wasserwirtschaftlichen Beurteilung verlässliche hydrogeologische Unterlagen beizufügen. Wird ein Bohrunternehmen mit der Bohrung für eine Erdwärmesonde beauftragt, obliegt diesem nach Art. 30 [...] Kommt die Kreisverwaltungsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintreten kann, ergeht (sofern die Bohranzeige, wie oben ausgeführt, nicht zugleich als Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis eingereicht wurde) eine Einstellungsanordnung mit dem Hinweis, dass ein wasserrechtlicher Antrag erforderlich ist. Einzelheiten des durchzuführenden wasserrechtlichen Verfahrens werden dem Bauherrn vom Landratsamt mitgeteilt. Diese hängen davon ab, welcher Benutzungstatbestand vorliegt und in welchem Gebiet die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Bauabnahme: Nach [...] 61 BayWG (ebenfalls durchgeführt von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft) zu unterziehen. Erforderliche Unterlagen Erforderliche Unterlagen Bohranzeigen/Wasserrechtsanträge, je nach örtlicher Situation, Anlagengestaltung und -typ, wie im Infoteil beschrieben Kontakt Kontakt Frau Cicholinski +49 8651 773 557 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Aktuelle Liste von privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) (zur Verfügung gestellt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt) (PDF) Bayerisches
Grundwasserbenutzungen Das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser sowie das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser ist nur mit Erlaubnis des Landratsamtes zulässig. Insbesondere die Grundwasserentnahme zu gewerblichen Zwecken oder zur Verwendung als Kühl- und Brauchwasser ist erlaubnispflichtig. Brauchwasserbrunnen werden z.B. für die Gartenbewässerung, für Kühlzwecke oder im Rahmen des Brandschutzes verwendet. Die Grundwasserentnahme bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Landratsamtes. Keiner Genehmigung bedürfen z.B. das Entnehmen von Grundwasser für den eigenen Haushalt, für [...] haftlichen Hofbetrieb ( keine Verwendung als Trinkwasser! ) und in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Hier genügt eine Anzeige der geplanten Grundwasserentnahme beim Landratsamt sowie die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der zuständigen Gemeinde. Maßnahmen, die eine Einwirkung auf das Grundwasser erwarten lassen, sind aber, auch wenn sie genehmigungsfrei sind, in jedem Fall beim Landratsamt anzuzeigen. Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein kontaktiert werden (Telefon +49 861 [...] 861 70655 0). Kontakt Kontakt Herr Zimmermann +49 8651 773 513 E-Mail senden +49 9651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB
Heizöllagerung Heizölverbraucheranlagen sind Lageranlagen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Anforderungen des Gewässerschutzes an die Anlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Bayer. Wassergesetz (BayWG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt. Evtl. weitergehende Anforderungen an die Anlagen nach sonstigen, ebenfalls betroffenen Rechtsvorschriften (z. B. Baurecht) bleiben unberührt. Prüfpflicht Tankanlagen müssen vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend , wie nachfolgenden aufgezählt, einer Prüfung durch [...] sind vom Betreiber gem. Hochwasserschutzgesetz II bis spätestens 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten (§ 78 c Abs. 3 Satz 1 WHG). Sofern die Heizölverbraucheranlagen vorher wesentlich geändert werden (z. B. wegen Reparatur), sind diese abweichend von der vorgenannten Regelung zum Zeitpunkt der Änderung vorzeitig hochwassersicher nachzurüsten. Bestehende Heizölverbraucheranlagen in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind bis 5. Januar 2033 nach den anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies [...] sgebieten ist verboten , wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Eine Heizölverbraucheranlage kann jedoch wie geplant errichtet werden, wenn das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständigen Unterlagen angezeigt wird und die Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Anzeige weder die Errichtung untersagt noch Anforderungen an die hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat. Bestehende Heizö
Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete sind Gebiete, in denen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen besondere Gebote und Verbote gelten. Um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten werden Wasserschutzgebiete vom Landratsamt auf Antrag mit Verordnung festgesetzt. Voraussetzung ist, dass dies zum Wohl der Allgemeinheit für den Schutz von bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwassergewinnungen erforderlich ist. Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Auf Antrag kann vom Landratsamt in besonders begründeten Einzelfällen eine Ausnahme [...] Unterlagen Erforderliche Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen können Sie der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren entnehmen. Kontakt Kontakt Herr Schultz +49 8651 773 656 E-Mail senden Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Weiterführende Links Internetauftritt des bayerischen Amtes für Umweltschutz zum Thema "Sauberes Trinkwasser" Rechtsgrundlagen Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) (PDF)
muss daher überall mit diesen Gefahren gerechnet werden, auch wenn diese im Informationsdienst nicht flächendeckend abgebildet werden können. Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers Über die Angabe der Jährlichkeit oder Wiederkehrintervall wird ausgedrückt, wie außergewöhnlich hoch ein bestimmter Hochwasser-Abfluss-Wert ist. Ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ 100 ) entspricht z. B. einem Hochwasserereignis, das statistisch gesehen innerhalb von 100 Jahren mindestens einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren [...] Reichenhall, Ortsteil Marzoll Im Umwelt-Altas Bayern kann auf der Seite " Naturgefahren " unter dem Inhalt „Überschwemmungsgefahren“ über die Unterpunkte „Risikogewässer – Risikokulisse 2018“ und „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete – Hochwassergefahrenflächen HQextrem“ das Risikogebiet dargestellt werden. Darüber hinaus sind unter Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zum Herunterladen - LfU Bayern nach Auswahl der Gemeinde ebenfalls Kartenwerke, die das Risikogebiet darstellen, hinterlegt. Aktuelle Festsetzungsverfahren zu Überschwemmungsgebieten Derzeit gibt es [...] außerdem besondere Pflichten für Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizöltanks ( weitere Informationen zur Heizöllagerung ). Im Umwelt-Altas Bayern können unter dem Themenbereich Naturgefahren u. a. die Inhalte zu Überschwemmungsgefahren dargestellt werden. Hinweis: Nicht für alle Gewässer liegen Gefahrenermittlungen vor. Sind an einem Gewässer keine Informationen dargestellt bzw. vorhanden, muss dort dennoch mit Hochwassergefahren gerechnet werden. Gefahren durch Starkregenereignisse und hohe Grundwasserstände können auch fern von Gewässern auftreten. Grundsätzlich muss
(Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Telekommunikation, auch alle privaten Anlagen dieser Art) Fähren. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen vorher mit uns bzw. dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen. Erforderliche Unterlagen Erforderliche Unterlagen formloser Antrag mit Planunterlagen; der Umfang ist im Vorfeld mit Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt abzuklären Kontakt Kontakt Frau Hunklinger +49 8651 773 515 E-Mail senden +49 8651 773 560 Herr Stolz Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft +49 8651 773 505 [...] Gewässern oder in weniger als sechzig Meter Entfernung von deren Uferlinie errichtet werden, brauchen eine wasserrechtliche Genehmigung. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Abflussverhältnisse nicht gestört werden oder der Gewässerunterhalt behindert wird. Wer eine solche Anlage an Gewässern erster oder zweiter Ordnung errichten, wesentlich ändern oder stilllegen will, benötigt eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 20 Bayerisches Wassergesetz. Keine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung benötigt man, wenn für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung (z.B. für ein Wohnhaus) [...] 505 E-Mail senden +49 8651 773 560 Herr Weiß Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft +49 8651 773 562 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 5/7. März 2014 (PDF) Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Hochwasserschutz"