Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Abwasser aus Industrie und Gewerbe - Indirekteinleitung

Abwassereinleitung aus einem Industrie- oder Gewerbebetrieb in den öffentlichen Kanal.

 

Im industriellen oder gewerblichen Bereich fallen häufig Abwässer an, die wassergefährdende Stoffe enthalten. Diese Abwässer müssen gegebenenfalls in betrieblichen Abwasseranlagen vorbehandelt werden.


Für das Einleiten von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen) in Kanalisationen ist eine wasserrechtliche Genehmigung (§ 58 Wasserhaushaltsgesetz) des Landratsamtes erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn bei der Vorreinigung des Abwassers die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.  

 
Bisher wurden mehr als 50 Anhänge zur Abwasserverordnung für bestimmte abwasserproduzierende Industrie- und Gewerbebranchen (z.B. Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen, Ablagerung von Siedlungsabfällen, Zahnbehandlung (Amalgam), Chemische Reinigungen, Reinigung von Fahrzeugen usw.) erlassen.  

 
Häufigste Indirekteinleiter im Landkreis sind Zahnarztpraxen. In Zahnarztpraxen fällt Amalgam an, das durch Ausbohren von Zahnfüllungen über Mundspülungen in das Abwasser gelangt. 


Fachliche Beratung durch das

Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Telefon: +49 861 70655 0

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Frau Kurzmeier

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Herr Zimmermann

Herr Zimmermann