Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Grundwasserbenutzungen

Das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser sowie das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser ist nur mit Erlaubnis des Landratsamtes zulässig.

 

Insbesondere die Grundwasserentnahme zu gewerblichen Zwecken oder zur Verwendung als Kühl- und Brauchwasser ist erlaubnispflichtig.


Brauchwasserbrunnen werden z.B. für die Gartenbewässerung, für Kühlzwecke oder im Rahmen des Brandschutzes verwendet. Die Grundwasserentnahme bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Landratsamtes.

 
Keiner Genehmigung bedürfen z.B. das Entnehmen von Grundwasser für den eigenen Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb (keine Verwendung als Trinkwasser!) und in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Hier genügt eine Anzeige der geplanten Grundwasserentnahme beim Landratsamt sowie die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der zuständigen Gemeinde.


Maßnahmen, die eine Einwirkung auf das Grundwasser erwarten lassen, sind aber, auch wenn sie genehmigungsfrei sind, in jedem Fall beim Landratsamt anzuzeigen.


Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein kontaktiert werden (Telefon +49 861 70655 0).

Kontakt

Herr Zimmermann