Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Bauwasserhaltung / Grundwasserabsenkung

Bauen im Grundwasser – Baugrube vorübergehend Trockenlegen.

 

Wenn bei einer Baumaßnahme Grundwasser oder Schichtenwasser anfällt, das z.B. zum Erstellen des Kellers oder einer Tiefgarage abgepumpt werden muss, ist eine Bauwasserhaltung (Grundwasserabsenkung) notwendig.


Für das Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten von oberflächennahem Grundwasser für einen vorübergehenden Zweck bis zur Dauer eines Jahres und Wiedereinleiten ohne nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) – außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten - vom Landratsamt erforderlich.


Bei einer Lage des Grundstücks im Wasser- und Heilquellenschutzgebiet (Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain) sind die jeweiligen Verordnungen dazu einzuhalten. Maßnahmen sind mit der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt vor Antragstellung abzustimmen.

Kontakt

Frau Kurzmeier

Herr Stolz

Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

Formulare

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