Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete sind Gebiete, in denen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen besondere Gebote und Verbote gelten. Um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten werden Wasserschutzgebiete vom Landratsamt auf Antrag mit Verordnung festgesetzt. Voraussetzung ist, dass dies zum Wohl der Allgemeinheit für den Schutz von bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwassergewinnungen erforderlich ist. Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden.


Auf Antrag kann vom Landratsamt in besonders begründeten Einzelfällen eine Ausnahme bzw. Befreiung von den Verboten erteilt werden. Voraussetzung ist, dass der Schutzzweck nicht gefährdet wird, überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums erforderlich ist und hierdurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können Sie

entnehmen.