gemäß § 3a i. V. m. § 3c UVPG vorläufige Maßnahmen zum Hochwasserschutz für die Saalach und den Freilassinger Mühlbach bei der Bundesstraße B 20 26/178 Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Freilassing in den Aumühlbach 27/179 Vollzug der Wassergesetze; Ergänzung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Karlstein – Brunnen Listsee, Listwirt und Listanger – für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bad Reichenhall um den Fassungsbereich für den [...] den Brunnen Siebenpalven 29/192 Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Freilassing und von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation der Stadt Freilassing in den Aumühlbach 32/221 Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2013 39/252 Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Stoißer Ache bei Fkm 9,3, Gemeinde Anger 40/262 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Landkreises Berchtesgadener Land (Kostensatzung) Vom 8. Oktober 2014 43/294 Bekanntmachung zur Nichtd [...] für das Haushaltsjahr 2014 52/379 Stadtwerke Bad Reichenhall KU Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Bad Reichenhall für die Wasserversorgungsanlage Bad Reichenhall Vom 7. Januar 2014 3/8 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Bad Reichenhall für die Wasserversorgungsanlage Bad Reichenhall Vom 7. Januar 2014 3/15 Übertragung der Aufgaben der Familienkasse 8/47 Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Bad Reichenhall für die Wasserversorgungsanlage Bad Reichenhall Vom 10. April 2014 16/91 1. Satzung zur Änderung
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Heizöllagerung Heizölverbraucheranlagen sind Lageranlagen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Anforderungen des Gewässerschutzes an die Anlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Bayer. Wassergesetz (BayWG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt. Evtl. weitergehende Anforderungen an die Anlagen nach sonstigen, ebenfalls betroffenen Rechtsvorschriften (z. B. Baurecht) bleiben unberührt. Prüfpflicht Tankanlagen müssen vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend , wie nachfolgenden aufgezählt, einer Prüfung durch [...] sind vom Betreiber gem. Hochwasserschutzgesetz II bis spätestens 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten (§ 78 c Abs. 3 Satz 1 WHG). Sofern die Heizölverbraucheranlagen vorher wesentlich geändert werden (z. B. wegen Reparatur), sind diese abweichend von der vorgenannten Regelung zum Zeitpunkt der Änderung vorzeitig hochwassersicher nachzurüsten. Bestehende Heizölverbraucheranlagen in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind bis 5. Januar 2033 nach den anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies [...] sgebieten ist verboten , wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Eine Heizölverbraucheranlage kann jedoch wie geplant errichtet werden, wenn das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständigen Unterlagen angezeigt wird und die Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Anzeige weder die Errichtung untersagt noch Anforderungen an die hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat. Bestehende Heizö
insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde
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Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete sind Gebiete, in denen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen besondere Gebote und Verbote gelten. Um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten werden Wasserschutzgebiete vom Landratsamt auf Antrag mit Verordnung festgesetzt. Voraussetzung ist, dass dies zum Wohl der Allgemeinheit für den Schutz von bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwassergewinnungen erforderlich ist. Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Auf Antrag kann vom Landratsamt in besonders begründeten Einzelfällen eine Ausnahme [...] Unterlagen Erforderliche Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen können Sie der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren entnehmen. Kontakt Kontakt Herr Schultz +49 8651 773 656 E-Mail senden Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Weiterführende Links Internetauftritt des bayerischen Amtes für Umweltschutz zum Thema "Sauberes Trinkwasser" Rechtsgrundlagen Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) (PDF)
Gemarkung Gemeinde Landratsamt Berchtesgadener Land FB 32 Wasserrecht Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall Formblatt wurde ausgefüllt von: (nur ausfüllen, falls abweichend vom Antragsteller) Seite 2 von 3 4. Zweck des geplanten Vorhabens Geplant ist die Errichtung von _____ Grundwassermessstelle(n). Die Messstellen dienen folgendem Zweck: Geplant ist die Durchführung von ____ Bohrung(en). Die Bohrungen dienen folgendem Zweck: Sonstiges: 5. Beschreibung der geplanten Bohrungen (evtl. Beiblatt verwenden) Erwarteter Grundwasserstand ca. _____ m unter Gelände Voraussichtliche Bohrtiefe ca. _____ [...] erhoben, um das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der unteren Wasserrechtsbehörde (https://www.lra- bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht) abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten. https://www.lra-bgl.de/lw/umw [...] des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan) Seite 3 von 3 8. Unterschriften Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Ort, Datum Unterschrift Bohrfirma 9. Einverständnis des Grundstückseigentümers (falls abweichend von Antragsteller/in) Als Grundstückseigentümer bin ich mit der Ausführung der angezeigten Bohrungen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Grundstückseigentümer/in Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Wasserrechtsbehörde. Die Daten werden erhoben
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muss daher überall mit diesen Gefahren gerechnet werden, auch wenn diese im Informationsdienst nicht flächendeckend abgebildet werden können. Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers Über die Angabe der Jährlichkeit oder Wiederkehrintervall wird ausgedrückt, wie außergewöhnlich hoch ein bestimmter Hochwasser-Abfluss-Wert ist. Ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ 100 ) entspricht z. B. einem Hochwasserereignis, das statistisch gesehen innerhalb von 100 Jahren mindestens einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren [...] Reichenhall, Ortsteil Marzoll Im Umwelt-Altas Bayern kann auf der Seite " Naturgefahren " unter dem Inhalt „Überschwemmungsgefahren“ über die Unterpunkte „Risikogewässer – Risikokulisse 2018“ und „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete – Hochwassergefahrenflächen HQextrem“ das Risikogebiet dargestellt werden. Darüber hinaus sind unter Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zum Herunterladen - LfU Bayern nach Auswahl der Gemeinde ebenfalls Kartenwerke, die das Risikogebiet darstellen, hinterlegt. Aktuelle Festsetzungsverfahren zu Überschwemmungsgebieten Derzeit gibt es [...] außerdem besondere Pflichten für Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizöltanks ( weitere Informationen zur Heizöllagerung ). Im Umwelt-Altas Bayern können unter dem Themenbereich Naturgefahren u. a. die Inhalte zu Überschwemmungsgefahren dargestellt werden. Hinweis: Nicht für alle Gewässer liegen Gefahrenermittlungen vor. Sind an einem Gewässer keine Informationen dargestellt bzw. vorhanden, muss dort dennoch mit Hochwassergefahren gerechnet werden. Gefahren durch Starkregenereignisse und hohe Grundwasserstände können auch fern von Gewässern auftreten. Grundsätzlich muss
nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berech- net. Die Gebühr beträgt 1,79 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die [...] zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 4,00 € pro Kubikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren (§ 9a) und Verbrauchsgebühren (§ 10). § 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauer- durchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. -228- (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
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nach der Menge des aus der Wasserversorgungs- einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,93 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass den Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr [...] 50 € pro Kubikmeter Abwasser, bei der Einleitung von Schmutzwasser b) 3,40 € pro Kubikmeter Abwasser, bei der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Was- sermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist [...] der Schmutzwasserbeseitigung Grundgebühren und Schmutzwassergebühren. Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseiti- gung werden Niederschlagswassergebühren erhoben. -431- § 9 a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung (1) Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung hinsichtlich Schmutzwasserbeseitigung wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf dem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Was- seranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet
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(Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Telekommunikation, auch alle privaten Anlagen dieser Art) Fähren. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen vorher mit uns bzw. dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen. Erforderliche Unterlagen Erforderliche Unterlagen formloser Antrag mit Planunterlagen; der Umfang ist im Vorfeld mit Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt abzuklären Kontakt Kontakt Frau Hunklinger +49 8651 773 515 E-Mail senden +49 8651 773 560 Herr Stolz Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft +49 8651 773 505 [...] Gewässern oder in weniger als sechzig Meter Entfernung von deren Uferlinie errichtet werden, brauchen eine wasserrechtliche Genehmigung. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Abflussverhältnisse nicht gestört werden oder der Gewässerunterhalt behindert wird. Wer eine solche Anlage an Gewässern erster oder zweiter Ordnung errichten, wesentlich ändern oder stilllegen will, benötigt eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 20 Bayerisches Wassergesetz. Keine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung benötigt man, wenn für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung (z.B. für ein Wohnhaus) [...] 505 E-Mail senden +49 8651 773 560 Herr Weiß Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft +49 8651 773 562 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 5/7. März 2014 (PDF) Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Hochwasserschutz"
Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Änderung an der Wasserkraftanlage an der Königsseer Ache (Entfall der zeitlichen Beschränkung) Grundstück: FlNr. 31 und 125/13 der Gemarkung Königssee; Königsseer Fußweg 80, Gemeinde Schönau a. Königssee Betreiber: Königsseer Wasserkraft GmbH Richard-Voß-Straße 1 83471 Schönau am Königssee Durchführung des Erörterungstermins Der Königsseer Wasserkraft GmbH wurde mit Bescheid vom 19.07.2013 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 27.08.2013 und 20.04.2017 die Errichtung und der Betrieb einer Wasserkraftanlage auf o.g. Grundstücken wasserrechtlich ge- nehmigt [...] Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes HQ100 des Weißbachs (Gewässer dritter Ordnung), Flusskilometer 0,00 bis Flusskilometer 5,450, im Landkreis Berchtesgadener Land Durchführung des Erörterungstermins Das Landratsamt Berchtesgadener Land beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet Weißbach durch Verordnung gemäß § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG–) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) festzusetzen. Das Überschwem [...] Rechenreinigers, eines Kiesgreifers, eines Mattenzaunes und eines Treibgutabweisers, planabweichende Bauausführung) bescheidlich geregelt. Die Betriebszeit der Wasserkraftanlage (und somit der wasserrechtlichen Bewilligung) ist zulässig in der Zeit vom 16. März bis 31. Dezember jeden Jahres. Die Königsseer Wasserkraft GmbH hat mit Schreiben vom 08.02.2023 den Dauerbetrieb beantragt. Es ergibt sich somit eine Änderung des Umfangs der wasserrechtlichen Bewilligung (vgl. Ziffer D) I.1.1.1 des Bescheids vom 19.07.2013 in der Fassung vom 27.08.2013, 20.04.2017 und 22.06.2021) hinsichtlich des Entfalls der
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