Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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In den letzten Monaten hat sich Ihr Kind vom Kleinkind zum Schulkind gewandelt, im Kindergarten und in der Familie laufen die Schulvorbereitungen auf Hochtouren. Die körperlichen Veränderungen sind auffällig. Der Zahnwechsel, verstärktes Wachstum und die damit einhergehende Veränderung der Körperproportionen lassen Ihr Kind reifer erscheinen. Es will wissen, in welche Schule es gehen wird und ob die besten Freunde auch mitkommen werden. Vielleicht will Ihr Kind zur Zeit aber noch gar nichts von der Schule wissen und am liebsten noch weiter im Kindergarten bleiben. Um Sie und Ihr Kind in dieser Zeit zu unterstützen, kommen unsere Sozialmedizinischen Assistentinnen im letzten Jahr vor der Einschulung in den Kindergarten und machen sich mit Blick auf die anstehende Einschulung ein Bild vom Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gesetzlich verpflichtend (BayEUG Art. 80). Sie besteht aus einem Schuleingangsscreening sowie gegebenenfalls einer Schulärztlichen Untersuchung. So sollen Eltern und Kinder beim Start in einen neuen und wichtigen Lebensabschnitt beratend begleitet werden.
Wenn sie ins Schulalter kommen, haben die meisten Kinder das Bedürfnis, etwas zu leisten und zu lernen. Sie sind wissbegierig und freuen sich auf die Schule. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um auch im Schulalltag, der zunehmend Disziplin und Leistungsbereitschaft fordern wird, Spaß am Lernen zu finden. Nachdem die körperliche Untersuchung im Rahmen der U9 bereits durch Ihren Kinderarzt erfolgte, ist ein wichtiger Aspekt bei der Schuleingangsuntersuchung die Frage, ob ein Kind neben dem entsprechenden Entwicklungsstand auch von sich aus die Bereitschaft und Motivation zum Lernen mitbringt. Des Weiteren werden auch die Motorik, Sprachentwicklung sowie die geistige und seelische Reife mit einbezogen, um festzustellen, ob Ihr Kind in der Lage ist, in die Schule zu gehen.
Dazu wird es körperlich untersucht, wobei auch die Motorik, Sprachentwicklung sowie die geistige und seelische Reife mit einbezogen werden. Zur Einschulungsuntersuchung werden nicht nur die schulpflichtigen Kinder gebeten:
Untersucht werden müssen auch Kinder, die vorzeitig eingeschult oder zurückgestellt werden sollen sowie Kinder, die Privat- oder Förderschulen besuchen sollen.
Alle Eltern werden schriftlich über die bevorstehende Untersuchung und deren Termin informiert und bekommen dazu einen Fragebogen zum Ausfüllen.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und gegebenenfalls eine schulärztliche Untersuchung anzubieten. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nicht regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von besonderer Bedeutung. Dadurch erhöhen sich die Chancen aller Kinder auf einen gelungenen Schulstart.
Die U9 Früherkennungsuntersuchung (im Alter von 60-64 Monaten) muss vor der Schuleingangsuntersuchung stattgefunden haben.
Den Nachweis dieser Untersuchung müssen die Eltern ebenso wie auch den Impfpass den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes vorlegen.
Wird der Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder zur Schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt vorgestellt werden. Es wird damit sichergestellt, dass die Kinder unabhängig von den Gründen für die versäumte U9 ärztlich untersucht werden.
Im Anschluss an die SEU teilen wir Ihnen das Ergebnis mündlich bzw. bei Nichtanwesenheit schriftlich mit und beraten Sie bei auffälligen Befunden. Ebenso erhalten Sie die SEU-Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Schule.
Das Schuleingangsscreening umfasst insbesondere:
Der zeitliche Rahmen liegt bei ca. 30 Minuten.
Der Begriff kommt aus dem Englischen. Übersetzt bedeutet es so viel wie „Reihenuntersuchung“. Das Schuleingangsscreening meint eine bestimmte Zusammenstellung von zu testenden Bereichen für alle Kinder eines Geburtsjahrgangs.
Das Sreening wird von speziell ausgebildeten und sehr erfahrenen Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA) des Gesundheitsamtes durchgeführt. Hierbei wird auf ein kindgerechtes Vorgehen geachtet und respektiert, wenn vereinzelt Kinder die Untersuchung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen teilweise oder komplett verweigern. In diesen Fällen machen die Eltern ein gesonderten Termin am Gesundheitsamt aus.
Die Schuleingangsuntersuchung findet im Jahr vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung statt. Kinder, die zurückgestellt werden sollen, werden ebenfalls zum Schuleingangsscreening eingeladen. Die Eltern werden schriftlich mit der Bitte um Anwesenheit zum Untersuchungstermin ihres Kindes eingeladen.
Anders als in vielen anderen Gesundheitsämtern haben wir uns bewusst dafür entschieden, das Screening vor Ort in den Kindergärten durchzuführen.
Die Vorteile:
Bei Verhinderung Ihres Kindes durch Urlaub oder Krankheit nehmen Sie bitte Kontakt mit einer unserer Sozialmedizinischen Assistentinnen auf, um einen gesonderten Termin im Gesundheitsamt (Landratsamt Berchtesgadener Land, EG Zimmer 68) zu vereinbaren.
Vorgelegte persönliche Nachweise, z.B. das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Anamnesebogen, etc. sind als medizinische Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich von den Sozialmedizinischen Assistentinnen oder dem Schularzt einzusehen.
Zunächst übermitteln die Einwohnermeldeämter den Gesundheitsämtern die Adressen der schulpflichtig werdenden Kinder. Die Eltern werden vom Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchungsunterlagen bleiben beim Gesundheitsamt. Nach Abschluss aller Untersuchungen werden die Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form (ohne Angabe personenbezogener Daten wie Name und Anschrift) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und statistisch ausgewertet. Die statistische Auswertung der erhobenen Daten liefert einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder eines Jahrgangs in Bayern. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung medizinischer und gesundheitsfördernder Konzepte.
Wenn es für die Gesundheit des Kindes oder die Teilnahme des Kindes am Unterricht (inkl. Sportunterricht) wichtig ist, dass der Schule Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes vorliegen, so erhält die Schule diese Informationen durch die Eltern selbst. Dies kann z.B. chronische Erkrankungen wie Asthma, Herzfehler, Diabetes mellitus, Stoffwechselerkrankungen oder auch Allergien betreffen. Wünschen die Eltern, dass diese Information durch das Gesundheitsamt z.B. dem Arzt an der Schule weitergegeben wird, so muss hierfür die schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten vorliegen.
Die Impfbuchvorlage ist in Bayern seit dem 01.01.2013 gesetzlich verpflichtend (Art. 14 Abs. 5 Satz 8 GDVG). Sollte das Impfbuch nicht mehr auffindbar sein, lassen Sie sich bei Ihrem Kinder-/Hausarzt ein Duplikat ausstellen.
Nein. Impfungen werden wie bisher auf Wunsch von Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt durchgeführt. Bei Bedarf kann auch nach Beratung ein Termin am Gesundheitsamt vereinbart werden. Bei der Schuleingangsuntersuchung geben wir den Eltern eine Empfehlung über die fälligen Auffrischungsimpfungen.
Die schulärztliche Beratung und das Schuleingangsscreening sollen Ihnen helfen, gemeinsam mit der Schule die richtige Entscheidung zu treffen. Letztlich entscheidet der Schulleiter über die Einschulung (BayEUG § 21 Abs. 3 Satz 5-7). So gut wie immer kommen dabei alle Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung. Sie brauchen nicht befürchten, dass Ihr Kind gegen Ihren Willen eingeschult oder zurückgestellt wird.
Mit Beginn des Schuljahres werden nach Artikel 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Einschulung zurückgestellt wurden.
Ab dem Schuljahr 2019/20 haben die Eltern aller Kinder, die im Zeitraum 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden die Möglichkeit, nach einer Beratung durch die Schule allein über den Einschulungszeitpunkt zu entscheiden. Die Entscheidung zu einer späteren Einschulung (also im Folgejahr) müssen sie jedoch bis zum 3. Mai der Schule mitgeteilt haben. An den Schuleingangsuntersuchungen nehmen aber auch diese Kinder erst einmal teil. Informationen des Kultusministeriums zu diesem sogenannten „Einschulungskorridor“ finden Sie hier.
Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird (BayEUG Art. 37 Abs. 1).
Bei Kindern, die in ihrer beobachteten Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie zum Stichtag (30. September) das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, besteht die Möglichkeit auf Antrag einschulen zu lassen (BayEUG Art. 37 Abs. 1 Satz 2). Für die Schulaufnahme ist in erster Linie der tatsächliche Entwicklungsstand des Kindes maßgeblich, nicht dessen Alter.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. Bei beiden Fällen ist eine Schuleingangsuntersuchung erforderlich.
Sollten sie in Betracht ziehen ihr Kind zurückstellen zu lassen, so sollte das Kind nach Möglichkeit im Jahr vor der beginnenden Schulpflicht am Schuleingangsscreening teilnehmen. Dies ist sinnvoll, damit das Kind noch Förderung erhalten kann, falls sich während der SEU Entwicklungsverzögerungen zeigen.
Die Schuleingangsscreening bietet die Möglichkeit einer zeitnahen Untersuchung mit einem apparativen Hör- und Sehtests Ihrer Kinder. Da die gesetzmäßige Durchführung der U9 zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat stattfindet, liegen diese oft schon länger zurück. Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Hör- und Sehvermögens spielen eine entscheidende Rolle beim Erfolg in der Schule.
Auch das standardisierte Sprach- und Sprechscreening ist nicht Bestandteil der U9. Zudem liefert die SEU wichtige Gesundheitsdaten eines gesamten Jahrgangs in Bayern. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung medizinischer und gesundheitsfördernder Konzepte.
Tipps zum altersgerechten Umgang mit Mehrsprachigkeit (deutsch, arabisch, albanisch, englisch, italienisch, kroatisch, serbisch, russisch, polnisch, spanisch, türkisch) finden Sie auf der Internetseite des Verlag Kirchheim + Co GmbH.
Weiterführende Literaturtipps:
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
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