Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Klärschlammaufbringung

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) hat zu beachten, wer Abwasserbehandlungsanlagen betreibt und den Klärschlamm anschließend landwirtschaftlich oder auf gärtnerisch genutzte Böden aufbringen will. Es betrifft vor allem die kommunalen Abwasserentsorger, wenn sie Klärschlamm zur Verwertung abgeben aber auch die Besitzer von privaten Kläranlagen.