Abfallerzeuger (Anfallstelle im Landkreis Berchtesgadener Land), bei denen jährlich mehr als 2.000 kg gefährliche Abfälle anfallen, müssen sich vor der Entsorgung zuerst eine Abfallerzeugernummer (-> Formulare) vom Landratsamt zuteilen lassen.
Das gilt nicht für Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen.
Mit Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) zum 01.04.2010 sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.