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Wespen & Hornissen

Wespen können vor allem im Spätsommer die Gemütlichkeit beim Biergartenbesuch oder am Kaffeetisch erheblich stören. Sie erfüllen jedoch auch wichtige Funktionen für die heimischen Ökosysteme und für den Menschen. Einige Arten sind mittlerweile sogar vom Aussterben bedroht. Nester von Wespen, die lediglich dem allgemeinen Artenschutz unterliegen, dürfen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes entfernt werden. Bei anderen Wespenarten, die besonders geschützt sind, oder Hornissen ist dagegen im Vorfeld eine Genehmigung einzuholen.


Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Ökologie und Lebensweise häufiger Wespenarten in Haus und Garten, geben Tipps für ein „friedliches Zusammenleben“ und erläutern die Vorgehensweise im Notfall – bei Stichen oder wenn doch mal ein Nest entfernt werden muss.

Allgemeines: Häufige Arten und Lebensweise

Insgesamt kommen in Bayern gut 100 Wespenarten vor. Die meisten davon sind unauffällig und meiden Begegnungen mit dem Menschen. Zu Konflikten kommt es zumeist mit den 8 staatenbildenden (sozialen) Wespenarten, wenn diese Ihr Nest im Garten oder am Haus bauen. Soziale Wespen leben in Staaten, die nur einen Sommer überdauern. Im Frühjahr beginnt ein einzelnes Weibchen – die Königin – mit dem Bau des Nestes. Je nach Art nisten sie in Hohlräumen, Erdlöchern, Baumhöhlen oder im Freien in Sträuchern und Bäumen. Ihre Nester bauen sie aus Fasern, die sie mit ihren Kiefern von totem Holz abnagen und mit Speichel zu einer Art Papierbrei vermischen.


Nur zwei dieser für Laien kaum zu unterscheidenden Arten sind auch an menschlicher Nahrung interessiert: Die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris).  Andere Wespenarten - auch die Hornisse (Vespa cabro) – werden nicht von unserem Essen angelockt. Die Deutsche und die Gemeine Wespe bauen ihre Nester in dunklen Hohlräumen oder in Erdhöhlen, jedoch keine frei hängenden Nester in Sträuchern, Bäumen oder auf hellen Dachböden. Entfernt man also freihängende Nester, ändert das meist nichts an der Wespenplage bei Tisch. Denn freihängende Nester werden von Arten gebaut, die nicht an menschliche Nahrungsmittel fliegen, z. B. von der Sächsischen Wespe (Dolichovespula saxonica), die sehr oft an und in Häusern nistet.


Entgegen der landläufigen Meinung ist die Hornisse (Vespa cabro) eine relativ friedliche Wespenart. Auch ihre Stiche sind nicht gefährlicher als die Stiche anderer Wespenarten oder Bienen. Sie bauen ihre Nester bevorzugt in Hohlräumen sowohl über, als auch unter der Erde. Da die natürlichen Nistmöglichkeiten wie hohle Bäume immer seltener werden, suchen sie sich Ersatz. Nischen in Dachböden und Schuppen, Holzverkleidungen an Fassaden, Vogelnistkästen sowie Rollladenkästen sind oft genutzte Alternativen.


Für ihre Entwicklung brauchen die Larven der Hornissen eiweißhaltige Nahrung. Deshalb erbeuten die Arbeiterinnen für die Brut Insekten und Spinnentiere. Ihren eigenen Nahrungsbedarf decken sie mit Baumsäften, Nektar und Obstsäften, die schnell Energie für die Beuteflüge liefern. Ein großes Hornissenvolk mit 400 bis 700 Tieren kann an einem Tag bis zu einem halben Kilo Insekten an seine Brut verfüttern. Darunter sind auch Insektenarten, die wir Menschen als lästig empfinden, z. B. Wespen, Bremsen, Schmeiß- und Stubenfliegen. Hornissen haben also eine wichtige Rolle bei der Regulation des Artengefüges in der Natur.


Als einzige Wespenart fliegen Hornissen auch bei Dunkelheit und machen Jagd auf nachtaktive Insekten. Es kann vorkommen, dass Hornissen von einer Hauseingangsbeleuchtung angelockt werden oder durch den Schein des Fernsehers angezogen durch geöffnete Fenster ins Zimmer gelangen. Wird das Licht gelöscht, finden die Tiere ihre Orientierung schnell wieder und fliegen fort.

Gesetzlicher Schutz

Die Deutsche und die Gemeine Wespe sind nach §39 des Bundesnaturschutzsgesetzes geschützt. Es ist dementsprechend verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu töten, oder ihre Lebensstätten (Nester) zu beeinträchtigen (entfernen). Ein vernünftiger Grund ist etwa die Anwesenheit von AllergikerInnen (mit Allergiepass), von Säuglingen, oder erhebliche Einschränkungen im alltäglichen Leben (siehe unten). Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt berät Sie hierzu gerne.


Die Hornisse zählt in Deutschland zu den nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützten Tierarten. Das heißt, sie darf grundsätzlich nicht getötet und ihr Nest darf nicht zerstört werden. Lässt sich ein Hornissenvolk jedoch an einer kritischen Stelle nieder und das Nest soll entfernt oder umgesiedelt werden, muss dazu eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt eingeholt werden.

Mit Wespen und Hornissen leben

Wespennester werden häufig erst bemerkt, wenn das Wespenvolk seine volle Stärke erreicht hat. Das heißt, wir leben schon seit dem Frühjahr in der Nachbarschaft der Wespen, ohne es zu wissen.


Einfache Maßnahmen machen ein friedliches Miteinander in und am Haus möglich:

  • Wespen den Zugang zur Wohnung versperren, z. B. durch Fliegengitter an den Fenstern.
  • Wenn sich ein Tier ins Zimmer verirrt hat, zwei Fenster öffnen, dann wird das Tier durch die Zugluft nach draußen geleitet oder das Tier in einem Glas fangen und draußen freilassen.
  • Vorbeugend problematische Stellen abdichten, z. B. Einschlupflöcher zu Rollladenkästen oder Zwischendecken.
  • Öffnungen zu unproblematischen Stellen wie ungenutzten Dachböden offenlassen, um Nistmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Davon profitieren auch andere Tierarten (z.B. Fledermäuse).


Im Freien lassen sich Begegnungen mit Wespen nicht vermeiden. Wer einfache Verhaltensregeln beachtet, kann schmerzhafte Begegnungen vermeiden:

  • Wenn man sich durch eine Wespe belästigt fühlt, sollte man ruhig bleiben. Das neugierige Tier verschwindet bald von selbst. Auf keinen Fall um sich schlagen.
  • Speisen und Getränke im Freien immer abdecken. Essensreste möglichst sofort abräumen oder ebenfalls abdecken.
  • Nicht direkt aus Dosen oder Flaschen trinken.
  • Kindern nach dem Essen Hände und Mund abwischen, um keine Wespen anzulocken.
  • Auf Blumen- oder Streuobstwiesen nicht barfuß laufen.
  • Fallobst täglich aufsammeln. Mülleimer geschlossen halten. Nur ausgespülte Flaschen in den Container werfen.


Häufig können Wespen- und Hornissennester geduldet werden, wenn man das Verhalten der Tiere kennt und im unmittelbaren Nestbereich (2-3 m) einige Regeln beachtet:

  • Abstand zum Nest halten und die Flugbahn der Wespen nicht versperren.
  • Einfluglöcher nicht verstopfen und nicht in den Einfluglöchern stochern.
  • Heftige Bewegungen und Erschütterungen vermeiden
  • Nicht den Wasserschlauch auf das Nest richten.
  • Tiere nicht anpusten, denn das in der Atemluft enthaltene Kohlendioxid ist für Wespen ein Warnsignal.
  • Wespen in der Nähe von Sitzplätzen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass Begegnungen vermieden werden.
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.
  • Keine Insektenbekämpfungsmittel einsetzen: Durch sie kann aggressives Verhalten der Wespen ausgelöst werden und sie können die menschliche Gesundheit und die Umwelt belasten. 

Wespenstiche

Nur die Wespen-Weibchen mancher Arten tragen einen Wehrstachel, mit dem sie sich und ihre Nachkommen verteidigen. Bei einem Stich verlieren sie – anders als die Bienen – ihren Stachel nicht. Außerhalb ihres Nestbereichs sind Wespen nicht aggressiv. Während der Futtersuche überwiegt normalerweise das Fluchtverhalten, und die Tiere stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Auch Hornissen verhalten sich von Natur aus friedlich und stechen nur bei Bedrohung.


Zu kritischen Reaktionen kann es kommen, wenn Menschen auf bestimmte, in den Mischgiften der Wespen und Hornissen enthaltene Eiweißkörper stark allergisch reagieren. Bei einem Stich entsteht meist eine schmerzhafte Rötung und Schwellung rund um die Einstichstelle. Häufig entsteht starker Juckreiz. Meist klingen diese Symptome innerhalb eines Tages ab. Der Juckreiz kann jedoch einige Tage anhalten.


Alarmzeichen für eine schwere allergische Reaktion sind häufig ein Kribbeln an Handflächen, Kopfhaut oder Zunge. Bei Verdacht auf eine allergische Reaktion oder bei einem Stich in den Mund oder Rachen sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden.


Ansonsten ist ein Wespen- oder Hornissenstich zwar schmerzhaft und lästig, aber nicht gefährlich: Selbst nach zahlreichen Stichen sind keine lebensgefährlichen Vergiftungen zu erwarten.

Nester entfernen

In begründeten Einzelfällen wird durch das Landratsamt eine Genehmigung für die Entfernung eines Hornissennestes erteilt.


Beispiele für Einzelfälle, in denen eine Genehmigung im Regelfall erteilt wird:

  • AllergikerInnen mit Allergiepass leben im Haushalt
  • Säuglinge leben im Haushalt
  • die Nutzung des Wohnraums ist in unzumutbarer Weise eingeschränkt (z. B. Fenster/Türen lassen sich nicht öffnen oder das Nest befinden sich im Umfeld von 2-3 Metern um unverzichtbare Türen)
  • Einflugöffnungen zum Nest befinden sich innerhalb geschlossener Wohnräume
  • unaufschiebbare Renovierungsarbeiten werden durch das Nest behindert (z. B. undichtes Dach)   


Sollte es unumgänglich erscheinen ein Nest zu entfernen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt auf (siehe Kontakt).


In Notfällen

Bei akuter Gefährdung von Menschen im Bereich öffentlicher Flächen und Bauten kann die örtliche Feuerwehr zu Hilfe gerufen werden.


Im privaten Bereich hilft die Feuerwehr nur in besonders akuten Fällen, wenn z. B. Allergiker mit Allergiepass oder offensichtlich bedroht sind und eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma nicht rasch genug handeln kann. Der Einsatz der Feuerwehr ist mit Kosten verbunden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgabe hat der Wespenberater?

Der Wespen- und Hornissenberater ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Problemen mit Wespen oder Hornissen. In Beratungsgesprächen sollen Lösungen für ein friedliches Miteinander von Menschen und Wespen erarbeitet werden, falls nötig auch vor Ort. Wenn möglich sollen die Tiere dabei an Ihrem Standort verbleiben; aber auch Umsiedlungen sind gegebenenfalls möglich.

Aktuell hat der Landkreis Berchtesgadener Land keine ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater. Interessierte Bürger, welche sich ehrenamtlich engagieren möchten, können sich diesbezüglich gerne an uns wenden.