4 von 44 Stadt Laufen Trinkwasserbrunnen Lauterbrunn I Wasserrechtliche Bewilligung und Wasserschutzgebiet Erläuterungsbericht 1. ALLGEMEINES 1.1 Träger der Wasserversorgung STADT LAUFEN Rathausplatz 1 83405 Laufen 1.2 Vorbemerkungen Die Stadt Laufen betreibt eine zentrale Wasserversorgung, die ihr Trinkwasser zum größten Teil aus dem Brunnen Lauterbrunn Il bezieht. Da dieser Brunnen alleine den gesamten Wasserbedarf nicht decken kann, besteht zudem ein Liefervertrag von bis zu 200.000 m?/a mit dem ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER SURGRUPPE. Da im geförderten Wasser allmählich steigende N [...] Hauptleitungslänge 68.707 km Hausanschlusslänge 37.748 km Wasserzähler 1856 Stck. Brauchwasser-Förderung 3859 m? STADT LAUFEN 83405 LAUFEN WHG erteilt mit "m Bewilligung gemäß $8 Abs Landratsamtes B :5.10.2023. sgädenervom Az. 322.12-8631-10 BRUNNEN LAUTERBRUNN Il ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER WASSERRECHTLICHEN BEWILLIGUNG ZUR ENTNAHME VON GRUNDWASSER UND ZUR FESTSETZUNG EINES WASSERSCHUTZGEBIETES ERLÄUTERUNGSBERICHT Im wasserrechtlichen wa;serrechtlichen Verfahren eprüft. \eri' geprüft. Amil tändiger Wasserwirtschaftsamt Wasserwirtschaftsa Traunstein, den 13 April 2 in. den 15 9 VERFASSER: A-5020 [...] Fördereinrichtungen Landnutzung und Besiedelung im Umfeld Wasserbeschaffenheit GEOLOGISCHE ÜBERSICHT HYDROGEOLOGIE 5 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Hydrogeologische Verhältnisse / Grundwasserleiter Grundwasserströmungsverhältnisse Abschnittsweise Beschreibung der hydrogeologischen Verhältnisse Brunneneinzugsgebiet Dipl.-Ing. Harald Brandecker A-5020 SALZBURG -A-3430 TULLN 20.11.2014 Seite 2 von 44 Stadt Laufen Trinkwasserbrunnen Lauterbrun n I Wasserrechtliche Bewilligung und Wasserschutzgebiet 6.5 Grundwasserneubildung / Grundwasserbilanz 6.6 Geohydraulische Berechnungen 6.6.1 Durchlässigkeitsbeiwert 6.6
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e verlegt. Die Rohrleitung mündet im Wasserschloss. Wasserschloss und Wasserkraftschnecke Das Wasserschloss wird in den südöstlichen Hang so integriert, dass ein Zugang über eine außenliegende Natursteintreppe möglich ist. Im Wasserschloss entspannt sich die Wassersäule der Rohrleitung bis auf eine Wasserspiegelhöhe von 592,60 m üNN (Stauziel Wasserschloss). Zum Schutz der Anlagenteile einschließlich Steuerungs- und Leiteinrichtungen wird auf dem Wasserschloss ein Wartungsraum als Holzbau mit Zeltdach errichtet. Durch den Grundablass DN 300 im Wasserschloss kann dieses entleert bzw. in der Rohrleitung [...] 0 m (Sohlbreite 6,0 m plus 0,50 m Überstand je Seite). Über das Tiroler Wehr sollen insge- samt 445 l/s (45 l/s Restwasser und 400 l/s Nutzwasser) abgeleitet werden. Für eine zuverlässige Abgabe der Restwassermen- ge wird der Wasserspiegel unterm Rechen überwacht und konstant auf 592,76 m üNN gehalten. Die Restwassermenge von -302- 45 l/s wird über 2 kreisrunde Öffnungen von jeweils 125 mm, deren Scheitel mit der Oberkante auf 592,225 m üNN um 53,5 cm unter dem konstanten Wasserspiegel liegt, in die Gumpe nach dem Tiroler Wehr abgegeben. Mit einer Kiesschleuse kann der Bereich unter dem Rechen des [...] beträgt 17 kW bei einem Ausbauzufluss von 400 l/s und einer Fallhöhe von 6,30 m (Jah- resarbeit rund 84.000 kWh). Für die Wasserkraftanlage ergeben sich folgende wasserrechtlichen Benutzungstatbestände: 1. das Ableiten von bis zu 400 l/s Wasser aus der Stoißer Ache als maximale Ausbaumenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG) und 2. das Einleiten von bis zu 400 l/s Wasser in die Stoißer Ache nach der energetischen Nutzung zur Stromerzeugung in der Wasserkraftschnecke (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG). Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme (Teilfläche Fl. Nr. 735 Gemarkung Anger) Als Ersatzmaßnahme
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Bauwasserhaltung / Grundwasserabsenkung Bauen im Grundwasser – Baugrube vorübergehend Trockenlegen. Wenn bei einer Baumaßnahme Grundwasser oder Schichtenwasser anfällt, das z.B. zum Erstellen des Kellers oder einer Tiefgarage abgepumpt werden muss, ist eine Bauwasserhaltung (Grundwasserabsenkung) notwendig. Für das Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten von oberflächennahem Grundwasser für einen vorübergehenden Zweck bis zur Dauer eines Jahres und Wiedereinleiten ohne nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 in Verbindung mit Art [...] Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) – außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten - vom Landratsamt erforderlich. Bei einer Lage des Grundstücks im Wasser- und Heilquellenschutzgebiet (Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain) sind die jeweiligen Verordnungen dazu einzuhalten. Maßnahmen sind mit der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt vor Antragstellung abzustimmen. Kontakt Formulare Kontakt Frau Kurzmeier +49 8651 773 556 E-Mail senden +49 8651 773 560 Herr Stolz Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft +49 8651 773 505 E-Mail senden +49 8651 773 560 Formulare [...] Formulare Antrag Bauwasserhaltung 118 KB Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Das könnte Sie auch interessieren zum Bereich "Planen & Bauen"
zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,19 € pro Kubikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] -188- Anlage 1 (Lageplan) -189- Anlage 2 Maßgaben zu § 3 As. 1 Nr. 2, 3, 5 und 6 1. Wassergefährdende Stoffe (zu Nr. 2) Es ist jeweils die aktuelle Fassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)“ zu beachten. 2. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu Nr. 2.2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zu- lässig. In der weiteren Schutzzone (III) sind nur zulässig: 1. [...] ellt ist verboten 3.2 Regen- oder Mischwasserentlastungsbauwer- ke zu errichten oder zu erweitern verboten 3.3 Trockenaborte nur zulässig, wenn diese nur vorü- bergehend aufgestellt werden und mit dichtem Behälter ausgestattet sind verboten 3.4 Ausbringen von Abwasser verboten, ausgenommen gereinigtes Abwasser aus dem Ablauf von Klein- kläranlagen zusammen mit Gülle oder Jauche zur landwirtschaftlichen Verwertung verboten 3.5 Anlagen zur - Versickerung von Abwasser oder - Einleitung oder Versickerung von Kühlwas- ser oder Wasser aus Wärmepumpen ins Grundwasser zu errichten oder zu erweitern verboten
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Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren vom 13.03.2000 (GVBI vom 31.3.2000 S. 8) Erläuterung des Vorhabens zum Einleiten häuslicher Abwasser Antragsteller Vorname/Name Straße PLZ/Ort Telefon-Nr. mit Vorwahl Fax-Nr. Bauvorhaben Erlaubnis vorhanden ja: Bescheid vom _____________, Aktenzeichen: _____________ nein; nicht bekannt Kurze Beschreibung zum geplanten Bauvorhaben Baugrundstück Gemeinde/Stadt/Markt Straße/Haus-Nr. Gemeinde/Ortsteil Flurnummer Gemarkung Wasserversorgung Das Anwesen wird mit Wasser versorgt durch zentrale Wasserversorgung Einzelbrunnen (Entfernung: _______ [...] An das: Landratsamt Berchtesgadener Land FB 322 – Wasserrecht Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall ANTRAG auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Art. 15 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für die Einleitung von in Kleinkläranlagen behandeltem Abwasser oder ähnlichem Schmutzwasser Bauvorhaben: Errichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung für das Anwesen _____________________________auf dem Grundstück Fl.Nr. __________der Gemarkung ______________________, Stadt, Gemeinde, Markt ______________________________. Antragsteller/in: _________________________ [...] lich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Wasserrechtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der unteren Wasserrechtsbehörde (https://www.lra- bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht) abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem
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Abwasser aus Industrie und Gewerbe - Indirekteinleitung Abwassereinleitung aus einem Industrie- oder Gewerbebetrieb in den öffentlichen Kanal. Im industriellen oder gewerblichen Bereich fallen häufig Abwässer an, die wassergefährdende Stoffe enthalten. Diese Abwässer müssen gegebenenfalls in betrieblichen Abwasseranlagen vorbehandelt werden. Für das Einleiten von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen) in Kanalisationen ist eine wasserrechtliche Genehmigung (§ 58 Wasserhaushaltsgesetz) des Landratsamtes erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, [...] Fachliche Beratung durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein Telefon: +49 861 70655 0 Kontakt Kontakt Frau Kurzmeier +49 8651 773 556 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Merkblatt des Landesamtes für Wasserwirtschaft Nr. 4.5/1 Abwassereinleitungen aus Industrie und Gewerbe (PDF) Weiterführende Links Branchenspezifische Hinweise für Abwassereinleitungen aus Industrie- oder Gewerbebetrieben [...] Vorreinigung des Abwassers die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Bisher wurden mehr als 50 Anhänge zur Abwasserverordnung für bestimmte abwasserproduzierende Industrie- und Gewerbebranchen (z.B. Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen, Ablagerung von Siedlungsabfällen, Zahnbehandlung (Amalgam), Chemische Reinigungen, Reinigung von Fahrzeugen usw.) erlassen. Häufigste Indirekteinleiter im Landkreis sind Zahnarztpraxen. In Zahnarztpraxen fällt Amalgam an, das durch Ausbohren von Zahnfüllungen über Mundspülungen in das Abwasser gelangt. Fachliche
............................................................ 4 1 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem [...] gebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwal tungsbehörden zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypi schen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen [...] h. Da Wasserstände und Abflüsse des Weißbaches nicht an einem Pegel erfasst werden, wurde der bei der Überschwemmungsgebietsermittlung zugrunde gelegte Hochwasserabfluss durch Niederschlag AbflussModellierung ermittelt. Bei der NiederschlagAbflussModellierung werden Abflusswerte und Ganglinien unter Berücksichtigung der Einzugsgebietseigenschaften anhand des Gebietsnieder schlags ermittelt. Den Ergebnissen der NiederschlagAbflussModellierung entsprechend wurden bei der Über schwemmungsgebietsermittlung die in nachfolgender Tabelle dargestellten hundertjährlichen Hoch wasserabflüsse des
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Berchtesgadener Land FB 322 – Wasserrecht Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall ANTRAG auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässer 1. Antragsteller Nachname, Vorname, Firma ggf. Vertreter des Bauherrn Straße, Hausnummer Telefon Telefax * PLZ, Wohnort E-Mail * 2. Grundstück, auf dem das Niederschlagswasser anfällt Gemeinde/Stadt/Markt Straße/Haus-Nr. Flurnummer Gemarkung Art des Bauvorhaben 2.1. erlaubnispflichtig, weil Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Wasserschutz- bzw. Heilquellenschutzgebiet [...] lich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Wasserrechtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der unteren Wasserrechtsbehörde (https://www.lra- bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht) abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem [...] gebiet befestigte Fläche von mehr als 1.000 m 2 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Dachfläche kupfer-, zink- oder Parkplätze, priv. Verkehrsflächen > 300 PKW/Tag bleigedeckt > 50 m 2 _______________________________________ 3.1. Das Niederschlagswasser soll eingeleitet werden in den Untergrund in das folgende oberirdische Gewässer ____________________ freiwillige Angaben 3.2. Grundstück, auf dem das Niederschlagswasser eingeleitet wird (falls abweichend von vorstehenden Angaben) Gemeinde Flurnummer Gemarkung Eigentümer/in (wenn nicht Antragsteller/in) – Name und Anschrift 4. Angaben über anz
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jährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. 3Für dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen. (2) 1Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. ²Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen. (3) 1Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (im Folgenden Bemessungshochwasser – HQ100). 2Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem [...] HW100-Linie (Wasserstand bei 100-jährlichem Hochwasser) erteilt das Wasserwirtschaftsamt Traunstein. ²An öffentlichen Gebäuden und an öffentlichen Anlagen soll die HW 100-Linie als Anhaltspunkt für die Hochwassergefahr für jede Person gut sichtbar gekennzeichnet werden. § 3 Bauleitplanung, Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (1) Für die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen gilt § 78 Abs. 1 bis 3 WHG. (2) Für die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen gilt § 78 Abs. 4, 5 und 7 WHG. (3) Ein hochwasserangepasstes Errichten von [...] . (3) Für die Prüfpflicht neuer und bestehender Heizölverbraucheranlagen gilt § 6 Abs. 3 dieser Verordnung. § 6 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (1) 1Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt § 50 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). 2Wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher auszuführen. (2) Für die Errichtung und den Betrieb von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) im Sinne des § 2 Abs
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Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 14 WHG zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Waldbahnquelle (Fl.Nr. 68 Gemarkung Weißbacher Forst) und der Prümbachquelle (Fl. Nr. 12, Gemarkung Karlsteiner Forst) Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Quellen in Weißbach Betreiber: Gemeinde Schneizlreuth Bekanntmachung zum Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 14 WHG zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Thumsee-Ost-Quelle Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Wasserrechtsantrag Trinkwasserversorgung Thumsee Ost, Antrag [...] Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes der Berchtesgadener Ache im Landkreis Berchtesgadener Land (Gewässer dritter Ordnung) Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine… Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes des Weißbachs im Landkreis Berchtesgadener Land (Gewässer dritter Ordnung) Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es [...] es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine… Auslegung von Karten und des Erläuterungsberichts zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben Das Landratsamt Berchtesgadener Land beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet an Sur, Mittergraben und Sonnwiesgraben durch Verordnung gemäß § 76 Abs.… Vorläufige Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes „Sur (Fkm 2,5 - 15,3), Mittergraben (Fkm 0,0 - 3,4) & Sonnwiesgraben“ in Gebieten der Stadt Freilassing & der Gemeinden Ainring, Saaldorf-Surheim