Hochwasserschutz, Überschwemmung Hochwasserereignisse sind Naturerscheinungen, die vom Menschen nicht verhindert werden können. Jedoch kann man sich auf die Folgen der Hochwasser- und Starkregenereignissen vorbereiten. Dies beginnt bereits bei jedem selbst (Eigenvorsorge). Zudem haben die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung die Belange des Hochwasserschutzes entsprechend zu würdigen. Darüber hinaus hat die Wasserwirtschaftsverwaltung die Aufgabe, Überschwemmungsgebiete als Informationsgrundlage für Private als auch Kommunen zu ermitteln. Des Weiteren können durch Wasserwirtschaftsverwaltung oder [...] Bereich "Bauen in Überschwemmungsgebieten" zum Bereich "Heizöllagerung" zum Bereich "Hochwasserschutz" Weiterführende Links Hochwassernachrichtendienst Wetterwarnkarte Internetauftritt Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum Thema "Ziele der Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz in Bayern" Internetauftritt des Wasserwirtschaftsamts Traunstein zum Thema "Hochwasser" Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema "Eigenvorsorge - Was kann der Einzelne tun?" [...] oder Kommunen (im jeweiligen Zuständigkeitsbereich) entsprechende Ausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen nur zu einem gewissen Schutzstandard (in Bayern ein Hochwasser, das statistisch betrachtet einmal in 100 Jahren auftritt (HQ 100 ) + Klimazuschlag von 15 %, um die durch den Klimawandel induzierten Veränderungen abzupuffern). Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es dadurch jedoch auch nicht. Der Hochwasserschutz gehört zu den elementaren Aufgaben des Staates zur Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge. Wichtige Voraussetzung
sich bei Landrat Georg Grabner und bei seinen Mitarbeitern für die wirklich sehr gute Zusammenarbeit. Im Rahmen der gesetzlichen Regularien, wie zum Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz oder Restwasserleitfaden, sei es nach wie vor möglich und auch sinnvoll, die Wasserkraft zum „Wohle Aller“ voranzutreiben. Otto Zach, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik, sprach über die Optimierung der Wasserkraft durch elektrotechnische Anlagen. Eindrucksvoll zeigte er auf, wie durch intelligente Regelungs- und Steuerungstechnik die Effizienz deutlich gesteigert werden [...] Gigawattstunden werde der Strombedarf im Landkreis zu einem Viertel durch die Kraft des Wassers gedeckt. Damit sei die Wasserkraft die bedeutendste erneuerbare Energieform im Landkreis. „Wichtig ist es“, so Grabner, „noch ungenutzte Potenziale zu erkennen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu realisieren.“ Im Klimaschutzkonzept des Landkreises hat der Kreistag im Jahr 2013 den weiteren Ausbau der Wasserkraft beschlossen; fast die Hälfte des Landkreis-Strombedarfs soll demnach bis 2030 durch die Wasserkraft gedeckt werden. Hierbei erwähnte Grabner sowohl die Salzach als auch die Modernisierung [...] Modernisierung und Reaktivierung alter Anlagen. Genau hier setzte das Kompaktseminar an: Wasserkraftanlagenbetreibern und Akteuren auf diesem Gebiet wurden die vielfältigen Möglichkeiten aufgezeigt, eine bestehende Anlage zu modernisieren. Manuel Münch, Klimaschutzmanager des Landkreises, der das Seminar initiiert und geplant hat, moderierte die Veranstaltung. Anton Zeller, Ehrenpräsident des Bundesverbandes deutscher Wasserkraftwerke, stellte fest, dass Wasserkraft sowohl dem lokalen Hochwasserschutz, der Sohl- und Uferstabilisierung und nicht zuletzt dem Klimaschutz dient. Zudem stärke sie die - im
insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. -535- 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der [...] 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. -539- (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die
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Grundwasserwärmepumpen Grundwasserwärmepumpen sind Heizsysteme zur Erdwärmenutzung (oberflächennahe Geothermie), die als Wärmequelle das Grundwasser nutzen. Sie bestehen im Regelfall aus einem Entnahmebrunnen, einem Schluckbrunnen und der eigentlichen Wärmepumpenanlage. Da nicht überall im Landkreis optimale hydrogeologische Bedingungen für solche Anlagen bestehen (Grundwasserspiegel, Ergiebigkeit des Grundwasserleiters), ist eine umfassende Beratung des Bauherrn durch Planungsbüros, Fachbetriebe und Sachverständige im Vorfeld der Antragstellung unerlässlich. In Wasserschutzgebieten geht der Schutz [...] Schutz des Trinkwassers der energetischen Nutzung vor. Wasserrechtlich relevant ist bei solchen Anlagen die Benutzung des oberflächennahen Grundwassers (Entnehmen und Wiedereinleiten, Temperaturänderung) und der Eingriff ins Grundwasser durch die Bohrungen für Entnahme- und Sickerbrunnen. Es darf nur das oberflächennahe Grundwasser erschlossen und genutzt werden, welches nur abgekühlt (oder erwärmt), ansonsten jedoch in seiner weiteren Beschaffenheit nicht verändert werden darf. Bohrungen zur Errichtung der Brunnenanlage sind ein nach § 49 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss [...] Bauabnahme nach Art. 61 BayWG (ebenfalls durchgeführt von einem Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft) zu unterziehen. Erforderliche Unterlagen Erforderliche Unterlagen Wasserrechtsanträge, je nach Anlagengestaltung und -typ, wie im Infoteil beschrieben. Kontakt Kontakt Frau Cicholinski +49 8651 773 557 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB aktuelle Liste der Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (zur Verfügung gestellt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt) (PDF) Bayerisches Verfahrenshandbuch
Fkm 20,690 aufgestauten Saalachsee. Mit dem Wasser aus dem Saalachsee wird die Wasserkraftanlage Bad Reichenhall-Kibling der DB Energie GmbH betrieben, die sich aus dem Hauptwasserkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling in Kirchberg (Stadt Bad Reichenhall) und dem Restwasserkraftwerk Kibling an der Talsperre Kibling (Gemeinde Schneizlreuth) zusammensetzt. Das Restwasserkraftwerk Kibling verarbeitet eine Wassermenge von maximal 6 m³/s. Als Restwassermenge für das Haupt- wasserkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling wurde eine jahreszeitlich gestaffelte Wassermenge von 3,0 m³/s, 3,5 m³/s und 4,0 m³/s festgelegt [...] Auswirkungen des Neubaus der Wasserkraftanlage an der Nonner Sohlrampe Fkm 17,950 auf die Hydrogeologie/Grundwasser (Grundwasserströmungsmodell) wurde durch das Büro Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH, Betzigau das Hydrogeologische Gutachten vom 10.7.2017 erstellt (vgl. Plansatz Ordner 2 Anlage 6). Im Vorhabensbereich (Untersuchungsgebiet Wasserkraftanlage Nonner Rampe ca. Fkm 17,670 bis 19,900) gibt es nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein weiterhin noch die folgenden Planungen Dritter: -183- a) Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein plant im Vor [...] band Piding-Anger Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Piding-Anger für das Haushaltsjahr 2019 ………………………………………………………………………………………………………………….. 6 Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe Haushaltssatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Surgruppe für das Haushaltsjahr 2019 ………………………………………………………………………………………………………………….. 7 Bek. Nr. 1 Stadt Bad Reichenhall Vollzug der Wassergesetze; Bau und Betrieb Wasserkraftanlage Nonner Rampe an der Saalach bei der Nonner Sohlrampe Fkm 17,950, Stadt Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land 1. Vorhabensträger, Zweck des Vorhabens und Betreiberin
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Schutzzone II Abwasserbehandlungsanlagen (einschl. Kleinkläranlagen), Mischwasserentlastungsbauwerke, Re- genklär- und Rückhaltebecken Dichtheitsprüfung alle 10 Jahre Dichtheitsprüfung alle 3 Jahre* kommunale Abwasserleitungen und Schächte eingehende Sichtprüfung alle 5 Jahre, Dichtheitsprüfung alle 10 Jahre Dichtheitsprüfung alle 3 Jahre* private Abwasseranlagen: Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre Dichtheitsprüfung alle 3 Jahre Behandlungsanlagen für gewerbl. Abwas- ser, Abwasserleitungen und Schächte vor einer Behandlungsanlage Abwasserleitungen und Schächte für gew- erbl. Abwasser nach einer Be [...] Inhaltsverzeichnis: Bek. Nr. Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Lauterbrunn auf dem Gebiet der Gemeinde Saaldorf-Surheim und der Stadt Laufen ……………………………………………………………….1 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Lauterbrunn auf dem Gebiet der Gemeinde Saaldorf-Surheim und der Stadt Laufen Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Heining der Stadt Laufen und der Gemarkung Saaldorf der [...] bis 3 m Tiefe, jedoch mindestens 0,5 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, ohne Boden- verbesserungsmaßnahmen verboten 1.4 Bohrungen nur zulässig für Bodenuntersuchungen bis zu 1 m Tiefe 1.5 Untertägige Eingriffe in den Un- tergrund, auch unterhalb des ge- nutzten Grundwasserleiters, auch wenn diese außerhalb des Wasserschutzgebietes ansetzen verboten 2. bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Anlage 2, Ziffer 1 und 2) 2.1 Errichten oder Erweitern von Rohrleitungsanlagen zum Beför- dern wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 65 UVPG i. V. m. Nrn. 19.3 bis 19.6 der Anlage
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde
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und durchströmten Steinschwel- len und Störsteinen in naturnaher Bauweise mit 130 l/s Abflusswassermenge und einem Fischabstieg über die Spülklappe mit anschließendem Wasserableitgerinne (Niedrigwasserrinne mit 100 l/s Abflusswassermenge bewerkstelligt werden. Die Sohl- schwelle Nr. 4 an der Stauwurzel erhält für die Durchgängigkeit eine naturnahe Anrampung in der Neigung 1:8. Die Umgestaltungen der Bischofswiesener Ache als Gewässerausbau im Unter- und Oberwasser der Wasserkraftanlage dienen der Wasserkraftanlage selbst und zur Erreichung der Durchgängigkeit. Die Erstellung der ca. 20 m langen S [...] erfolgen. Für das Vorhaben ergeben sich folgende wasserrechtlichen Zulassungstatbestände: 1. Bewilligung nach § 10 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Gewässerbenutzung Neubau Wasserkraftan- lage: a) Das Ableiten von bis zu 2,50 m³/s Wasser aus der Bischofswiesener Ache als maximale Ausbauwassermenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG), b) das Aufstauen der Bischofswiesener Ache bis auf 565,65 m üNN bezogen auf den Flusskilometerstein Fkm 1,8 = 579,225 m üNN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) und c) das Einleiten von bis zu 2.50 m³/s Wasser in die Bischofswiesener Ache nach der energetischen [...] einer maximalen Ausbauwassermenge von 2,50 m³/s statt bisher einer Dive-Turbine mit einer maximalen Ausbauwassermenge von 2,750 m³/s, Einbau einer Spülklappe statt bisher einem Schütz mit Klappe. Mit dem geplanten Vorhaben soll an einer bereits bestehenden Querverbauung in der Bischofswiesener Ache bei Fkm 1,8 (Sohl- schwelle Nr. 5) seitlich der Bahnlinie 5741 Bad Reichenhall-Berchtesgaden eine neue Wasserkraftanlage als sogenanntes Fluss- kraftwerk errichtet werden. Die Wasserkraftanlage setzt sich aus den folgenden wesentlichen Anlagenteilen zusammen: Wehranlage als wassergefülltes Schlauchwehr
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Regel die Überprüfung des Wasserkreislaufs des Beckenwassers einschließlich Wasseraufbereitung, eine Messung der Chlorkonzentrationen im Beckenwasser, eine mikrobiologische Probenahme, Prüfung der Betreiberpflichten auf Einhaltung der Regeln der Technik, des Betriebsbuches auf richtige Führung und Auffälligkeiten, der Trinkwasser-Installation einschließlich der Duschen sowie die allgemeine Hygiene in den Einrichtungen der Bäder. Welche Vorschriften und Normen gibt es für Bäder? Welche Vorschriften und Normen gibt es für Bäder? Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser muss somit so erfolgen [...] dieser Mengen auf. Damit dabei keine Krankheitserreger geschluckt werden und das Baden wirklich ein Vergnügen bleibt, ist hygienisch einwandfreie Wasserqualität entscheidend. Hier können Sie sich informieren, wie Betreiber, Badewassertechnik und Gesundheitsamt dies sicherstellen. Im Infektionsschutzgesetz wird in § 37 Absatz 2 die wichtigste Anforderung an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt: „Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch [...] SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE SCHWIMMBÄDER UND DIE BADEWASSERQUALITÄT INFORMIEREN Baden und Schwimmen zählen zu den beliebtesten Freizeitvergnügen. Im Landkreis BGL gibt es 3 Hallenbäder bzw. Thermen, 8 Freibäder und einen Naturbadeteich. Die wichtigste Voraussetzung für ungetrübte Badefreuden ist ein gepflegte Schwimmbad und ein hygienisch einwandfreies und sauberes Badewasser. Eine Übersicht über unsere Schwimmbäder finden Sie gleich anschließend. Ein durchschnittlicher Schwimmer schluckt beim Baden im Schnitt 50 ml, ein Nichtschwimmer 30 ml Wasser. Kinder beim Herumtoben nehmen oft ein Vielfaches
Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren vom 13.03.2000 (GVBI vom 31.3.2000 S. 8) Erläuterung des Vorhabens zum Einleiten häuslicher Abwasser Antragsteller Vorname/Name Straße PLZ/Ort Telefon-Nr. mit Vorwahl Fax-Nr. Bauvorhaben Erlaubnis vorhanden ja: Bescheid vom _____________, Aktenzeichen: _____________ nein; nicht bekannt Kurze Beschreibung zum geplanten Bauvorhaben Baugrundstück Gemeinde/Stadt/Markt Straße/Haus-Nr. Gemeinde/Ortsteil Flurnummer Gemarkung Wasserversorgung Das Anwesen wird mit Wasser versorgt durch zentrale Wasserversorgung Einzelbrunnen (Entfernung: _______ [...] An das: Landratsamt Berchtesgadener Land FB 322 – Wasserrecht Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall ANTRAG auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für die Einleitung von in Kleinkläranlagen behandeltem Abwasser oder ähnlichem Schmutzwasser Bauvorhaben: Errichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung für das Anwesen _____________________________auf dem Grundstück Fl.Nr. __________der Gemarkung ______________________, Stadt, Gemeinde, Markt ______________________________. Antragsteller/in: _________________________ Vorname/Name ________ [...] lich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Wasserrechtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der unteren Wasserrechtsbehörde (https://www.lra- bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht) abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem
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