auch unterschiedlich. Im Berchtesgadener Land wird Trinkwasser direkt aus Grundwasser über Brunnenbohrungen oder aus Quellwasser, das nichts anderes ist, als aus der Erdoberfläche austretendes Grundwasser, gewonnen. Von den Brunnen und Quellen wird das Rohwasser dann zu den Wasserwerken geleitet, die das Wasser mithilfe von Pumpen in die Wasserleitungen transportieren. Wie ist sichergestellt, dass es im Berchtesgadener Landkreis genügend Wasser gibt? Das war für die Kinder einfach: Es muss regnen. Aber wo kommt der Regen her? Wie kommt das Wasser in die Wolke? Wie entstehen Wolken? Das waren sehr [...] das Element „Wasser“. Im Mittelpunkt standen weniger die Eigenschaften von Wasser, sondern mehr die Bedeutung des Wassers für den Menschen. Den Einstieg bildete deshalb eine Gesprächsrunde rund um die Frage: "Warum ist Wasser für Lebewesen wichtig? Was macht Wasser mit dem menschlichen Körper?" Die Kinder hatten tolle Ideen und haben sich rege an der Diskussion beteiligt. Weiter ging es mit der Frage, wo denn das für uns wichtige Wasser eigentlich herkommt. Die meisten Kinder verständigten sich auf die Wasserleitung. Das ist nicht falsch. Aber wie gelangt das Wasser in die Wasserleitung? Das schien [...] hatten Regen gemacht! Um das Geheimnis, wie Wasser in die Wolken kommt, ganz zu lüften, wurde den Kindern durch ein letztes Experiment gezeigt, wie Wasser bei unterschiedlichen Temperaturen verdunstet und als Wasserdampf in die Luft steigt. Da immer wieder neuer Wasserdampf in die Luft aufsteigt, passt irgendwann kein Wasserdampf mehr hinein. Der Wasserdampf wird deswegen wieder flüssig. Wenn die Wassertropfen größer und somit schwerer werden, fallen sie wieder herunter. Genau das passiert im Himmel bei der Wolkenbildung auch. Auch wenn der Wasserkreislauf als solcher eher ein Thema für die Grundschule
Häufig gestellte Fragen Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt in der Trinkwasserüberwachung? Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt in der Trinkwasserüberwachung? Das Gesundheitsamt prüft die Erfüllung der Pflichten, die dem Betreiber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen, sowie der dazugehörigen Schutzzonen. Wie wird das Wasser untersucht? Wie wird das Wasser untersucht? Der Betreiber eine Wasserversorgungsanlage beauftragt ein „akkreditiertes“ Labor mit der Probenahme und Untersuchung [...] hierfür die E-Mail-Adresse trinkwasserbefunde@lra-bgl.de zur Verfügung. Eine Liste der geeigneten Labore finden Sie hier (PDF). Was regelt die Trinkwasserverordnung? Was regelt die Trinkwasserverordnung? Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben wird. Darunter ist nicht nur Wasser zum Trinken, sondern auch alles Wasser für den häuslichen Gebrauch (z.B. Duschen, Zähneputzen, Geschirreinigung) und zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln zu verstehen. Für Betreiber kleiner Wasserversorgungsanlagen hat das Gesundheitsamt [...] KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE QUALTITÄT DES TRINKWASSERS IM LANDKREIS BGL INFORMIEREN Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land. Der Bedarf an Trinkwasser wird aus Gemeinde-eigenen Brunnen und Quellen gedeckt. Wir sind hier in der glücklichen Lage, dass fast alle Gemeinden im Landkreis ihren Bürgern reines, unaufbereitetes Quell- oder Brunnenwasser von bester Qualität zur Verfügung stellen können. Nur in Einzelfällen oder in besonderen Situationen ist eine Aufbereitung notwendig. Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Güte untersucht
anfallende Abwasser (einschließlich Jau- che und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungsein- richtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde [...] hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. -79- § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustim- mung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen
Dateityp: application/pdf
Als Referenzereignis wurde das Hochwasser Juni 2013 (Samstag 1. bis Montag 3. Juni 2013) als Vorgabe des Wasserwirt- schaftsamtes Traunstein gewählt. Der Bemessungshochwasserabfluss (BHQ) zur Auslegung der Hochwasserschutzbauwerke ergibt sich wie folgt: Bemessungshochwasserabfluss (BHQ) = 100-jährliches Bemessungshochwasser HQ100 = 1.050 m³/s zuzüglich Klimazuschlag von 15 Prozent (HQ100+15 % Klimazuschlag) = 1.200 m³/s Die Hochwasserschutzbauwerke (Deichversorgungshöhen, Kronenkoten) wurden auf die Bemessungshochwasserstände (BHW) des Bemessungshochwasserabflusses (BHQ) von 1.200 m³/s zuzüglich [...] Referenzereignis wurde das Hochwasser Juni 2013 (Samstag 1. bis Montag 3. Juni 2013) als Vorgabe des Wasserwirt- schaftsamtes Traunstein gewählt. -43- Der Bemessungshochwasserabfluss (BHQ) zur Auslegung der Hochwasserschutzbauwerke ergibt sich wie folgt: Bemessungshochwasserabfluss (BHQ) = 100-jährliches Bemessungshochwasser HQ100 = 1.050 m³/s zuzüglich Klimazuschlag von 15 Prozent (HQ100+15 % Klimazuschlag) = 1.200 m³/s Die Hochwasserschutzbauwerke (Deichversorgungshöhen, Kronenkoten) wurden auf die Bemessungshochwasserstände (BHW) des Bemessungshochwasserabflusses (BHQ) von 1.200 m³/s zuzüglich [...] Als Referenzereignis wurde das Hochwasser Juni 2013 (Samstag 1. bis Montag 3. Juni 2013) als Vorgabe des Wasserwirt- schaftsamtes Traunstein gewählt. Der Bemessungshochwasserabfluss (BHQ) zur Auslegung der Hochwasserschutzbauwerke ergibt sich wie folgt: Bemessungshochwasserabfluss (BHQ) = 100-jährliches Bemessungshochwasser HQ100 = 1.050 m³/s zuzüglich Klimazuschlag von 15 Prozent (HQ100+15 % Klimazuschlag) = 1.200 m³/s Die Hochwasserschutzbauwerke (Deichversorgungshöhen, Kronenkoten) wurden auf die Bemessungshochwasserstände (BHW) des Bemessungshochwasserabflusses (BHQ) von 1.200 m³/s zuzüglich
Dateityp: application/pdf
anfallende Abwasser (einschließ- lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt [...] Gesamtschuld- ner. § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde
Dateityp: application/pdf
verlandet. Altwasser- und Stillwasserflächen sind im bestehenden Zustand Mangelhabitate im Bereich von Hammerauer Mühlbach und Hammerbach. Innerhalb des Altwassers werden verschiedene Wassertiefen geschaffen, Flachwasserzonen ebenso wie Berei- che mit über 1 m Tiefe. Im Altwasser, vor allem in den Ufern werden Strukturelemente (Wurzelstöcke und Baumstämme) einge- bracht. -120- An einigen Stellen wird die Bachaue aufgeweitet und flache Uferböschungen hergestellt. Zwischen Altwasser und dem Neben- gerinne entsteht eine Berme, die ca. 0,2 bis 0,4 m über dem Wasserspiegel von Bach- und Altwasser liegt. [...] Deckschichten mit gemischtkörnigen bzw. kiesigen Auffüllungen zu rechnen. Grundwasser Oberstrom der Saalachwehre (Hammerauer Werkswehr (Dreistufenwehr), Staatswehr und Zollhauswehr) liegt die Saalach oberhalb des Grundwasserniveaus. In diesen Abschnitten wird Saalachwasser in das Grundwasser eingespeist. Unterstrom der Wehranlagen liegt die Saalach unterhalb des Grundwasserspiegels. In diesen Bereichen wird Grundwasser in die Saalach infiltriert. Der Hammerauer Mühlbach liegt durchgängig oberhalb des Grundwasserspiegels. Der bei der Rachbauernsäge vom Hammer- auer Mühlbach abgeleitete Hammerbach [...] der Hammerauer Mühlbach. Bei höheren Grundwasserstän- den ist es möglich, dass die abgedichtete Sohle des Hammerbaches in das Grundwasser eintaucht. -117- Zwischen dem Hammerauer Werkswehr und flussabwärts dem bestehenden Wasserkraftwerk Stahlwerk Annahütte 1 (SAH 1) befindet sich zwischen Saalach und Werkskanal der Aubrunnen zur Trinkwasserversorgung in Teilen der Gemeinde Ainring. Der Werksbrunnen auf dem Gelände des Stahlwerks Annahütte fördert konstant 70 l/s Brauchwasser, das als Betriebs- und Kühlwasser im Walzwerk verwendet wird (vgl. Wasserbuchblatt B Nr. 117: Bescheid Landratsamt Berc
Dateityp: application/pdf
Niederschlagswasserbeseitigung Bei Niederschlagswasser von befestigten oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher Definition um Abwasser (§54 Wasserhaushaltsgesetz). Grundsätzlich ist für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer (Gewässerbenutzungen) eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt zu erteilen. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen vorzulegen und genehmigen zu lassen. Auf eine wasserrechtliche Erlaubnis kann verzichtet werden, wenn bei Einleitungen in oberirdische Gewässer die Voraussetzungen [...] Umgang mit Regenwasser" (PDF) Weiterführende Links Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema "Programm BEN – Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen" Rechtsgrundlagen Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) vom 01. Januar 2000 Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 12.01.2000 (PDF) Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische [...] Umsetzung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) und in oberirdische Gewässer (TRENOG) ergeben, können bei der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft geklärt werden. Des Weiteren werden Informationen, Beratungen und Hilfestellungen für Bürger, Kommunen, Ing.-Büros und Architekten bzgl. einer wasserwirtschaftlich sinnvollen Niederschlagswasserbeseitigung angeboten. Hilfreich bei der Frage, ob Sie erlaubnisfrei versickern oder einleiten dürfen und welche
beträgt 5,51 € pro Kubikmeter Abwasser (bei einer Beitragsdeckungsquote von 90 von Hundert) (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1.: ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2.: der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht [...] steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern [...] steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. -40- (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen
Dateityp: application/pdf
e k a n n t m a c h u n g zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes des Weißbachs im Landkreis Berchtesgadener Land (Gewässer dritter Ordnung) Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Ge- biete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayeri- sche Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Über- schwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu [...] umfang-, funktions- und zeitgleich ausge- glichen wird, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausgeführt wird oder b) die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden kön- nen. Von Ziffer 3 – 10 kann das Landratsamt Berchtesgadener Land Maßnahmen im Einzelfall zulassen (§ 78a Abs. 2 WHG), wenn a) Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, b) der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und c) eine Gefährdung [...] g des Hochwasserschutzes dient, sowie für Bauleitpläne für Häfen und Werften (§ 78 Abs. 1 WHG). 2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches, ausgenommen Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung und des Hochwasser- schutzes sowie des Messwesens (§ 78 Abs. 4 WHG). 3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss be- hindern können (§ 78a Abs. 1 Nr. 1 WHG), https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/ https://www
Dateityp: application/pdf
schuldner. § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Nieder- schlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten [...] landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das menschliche Fäkalabwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. -184- 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von [...] Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewin- nungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurück- gehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder sich konkrete Anhaltspunkte da- für ergeben, dass 3. sich konkrete Anhaltspunkte
Dateityp: application/pdf