Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1) vorweisen, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Die Onlinebelehrung besteht aus mehreren kurzen Filmsequenzen sowie Verständnisfragen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung wird eine entsprechende Bescheinigung zum Download ausgestellt. Der Link zur Online-Belehrung ist auf der Website des Landratsamts hier aufrufbar.
Alle Informationen stehen in Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Arabisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung. Für die online Lebensmittelbelehrung entfällt eine Gebühr von 28 Euro. Bezahlt werden kann über Paypal, Kreditkarte, Lastschrift und Giropay.
Belehrungen von Schülergruppen werden auf Wunsch weiterhin in Präsenz am Gesundheitsamt Berchtesgadener Land angeboten. Nähere Infos können telefonisch unter +49 8651 773 821 oder per E-Mail an gesundheitsamt@lra-bgl.de erfragt werden.