Das Landratsamt Berchtesgadener Land bietet ab sofort für Beschäftigte im Lebensmittelbereich das Gesundheitszeugnis nach Infektionsschutzgesetz (Erstbelehrung) online an. Ein persönliches Erscheinen beim Gesundheitsamt ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Die Onlinebelehrung besteht aus mehreren kurzen Filmsequenzen sowie Verständnisfragen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung wird eine entsprechende Bescheinigung zum Download ausgestellt.
Zum Hintergrund: Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen bei Tätigkeitsbeginn über eine maximal drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1) vom Amt für Gesundheitswesen verfügen. Diese gilt bundesweit und unbefristet.
Für die online Lebensmittelbelehrung entfällt eine Gebühr von 12,50 Euro. Bezahlt werden kann über Paypal oder mit Kreditkarte.
Alle Informationen stehen in Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Arabisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.