Messeinrichtungen Zur Messung der abgeleiteten Wassermenge ist ein magnetisch induktiver Durchflussmesser eingebaut. 1.1.4.4. Technische Begrenzung für das zutage fördern von Grundwasser Die technische Beschränkung des Förderstroms erfolgt durch die definierte Maximalleistung der Unterwassermotorpumpe. Eine Begrenzung der maximalen Absenkung des Betriebswasserspiegels bei einem Grundwasserspiegel von 430,00 m ü NN wird mittels Mess und Regeltechnik schaltungstechnisch realisiert. 1.1.4.5. Sonstige Wasserbezugsmöglichkeiten der Stadt Laufen Außer der oben beschriebenen Wassergewinnungsanlage stehen dem [...] hinzuweisen und zu achten. 1.2.6 Verwendung als Trinkwasser Das zutage geförderte Wasser darf nur mit Zustimmung der Gesundheitsverwaltung des Landratsamt Berchtesgadener Land als Trinkwasser verwendet werden. Die Überprüfung erfolgt jährlich durch die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes. 1.2.7 Grundwassermessstellen Der Unternehmer hat die bestehenden Grundwassermessstellen zu unterhalten. Die Grundwassermessstelle P5.10 wird als Vorfeldmessstelle im Sinne der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) bestimmt. Abweichend von der EÜV kann auf die mikrobiologischen Untersuchungen verzichtet werden. Der [...] Fremdüberwachung durch Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und ggf. Gesundheitsamt garantiert werden. Insbesondere bei Trinkwassernutzungen sollen auf nachvollziehbare Weise die Parameter zur Beurteilung der Hygiene festgehalten werden. 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.3.2./Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von „100 000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³“
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stelle) Lageplan M 1 : 1000 (mit Eintragung der Abwasseranlage und der Einleitungsstelle) Abwasserplan M 1 : 100 (in Grundriss und Schnitt) c) Nachweis der Sickerfähigkeit des Untergrundes (nur bei Einleitung der häuslichen Abwässer in das Grundwasser) Häufig gestellte Fragen Wie erhalte ich eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwasserentsorgung über Kleinkläranlage? Wie erhalte ich eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwasserentsorgung über Kleinkläranlage? Die wasserrechtliche Erlaubnis muss schriftlich beantragt werden (Formblätter unter Formulare erhältlich). Es ist zu unterscheiden zwischen [...] in der Wasserwirtschaft (PSW), Fachmann der Bauwirtschaft wie Architekt, Bauingenieur, Fachmann der Abwassertechnik wie Abwassermeister, Herstellungsfirma für Kläranlagen, Wartungsfirmen usw). Schritt 2: Planung der Abwasseranlage durch ein Planungsbüro (Vor Einreichen der Antragsunterlagen wird empfohlen die Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen – Ansprechpartner des WWA Traunstein ) Schritt 3: Vorlage der Antragsunterlagen Bei vollständigen Abwasserunterlagen wird das Wasserwirtschaftsamt zur Gutachtenerstellung beteiligt. Erst nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis [...] dass die Planung der Abwasseranlage den Anforderungen an die Abwasserbeseitigung des für den Landkreis geltenden abwassertechnischen Konzeptes (Anforderungen in den bezeichneten Gebieten) und den Anforderungen nach § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entspricht. Antrag Erlaubnis für Kleinkläranlage (KKA) nach Art. 15 BayWG (Wasserschutzgebiet und Heilquellenschutzgebiet oder bei Almgebäuden) a) Antragsformular für wasserrechtliche Erlaubnis gem. Art.15 BayWG , inkl. Erläuterung des Vorhabens b) Planunterlagen Übersichtslageplan M 1 : 5000 (mit Eintragung der Abwasseranlage und der Einleitungsstelle)
Aufhamer Bach (Gewässer III. Ordnung, Wildbachgefährdungsbereich) auf dem Gebiet der Gemeinde Anger im Landkreis Berchtesgadener Land Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1BayWG). Auf dem Gebiet der Gemeinde Anger im Landkreis [...] Errichtung oder Erwei- terung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB gemäß § 78 Abs. 5 WHG zulassen, wenn 1. das Vorhaben a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rück- halteraum umfang-, funktions- und zeitgleich geglichen wird, b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und d) hochwasserangepasst ausgeführt wird oder 2. die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Bei der Prüfung der zuvor genannten [...] den Wasserabfluss behindern können, 2. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, 3. die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen, 4. das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 5. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 6. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß
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durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Rosenheimer Straße 7, 83278 Traunstein hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf Planfeststellung für die Hochwasserschutzmaßnahme Sanierung, Rück- verlegung und Auflassung des Hochwasserdeiches Bad Reichenhall an der Saalach im Bereich zwischen Fkm 15,080 bis 17,000 gestellt. Bestandsumfang vorhandener Hochwasserdeich Fkm 15,080 bis 17,000 Sanierung vorhandener Hochwasserdeich Fkm 15,080 bis 16,170 und Absenkung Hochwasserdeich mit östlicher und west- licher Scharte Fkm 16,180 bis 16,310 Rückverlegung (Neuerrichtung) Hochwasserdeich Fkm 16 [...] maßen 0+724 bis 1+130) auf der wasserseitigen Seite des bestehenden Deiches mit neuer Anschüttung wasser- und luftseitig. Neuerrichtung luftseitig Sickerwasserdrainageleitung DN 400 für Sickerwassermenge im Bemessungsfall von Q = 296 l/s und Transportleitung DN 700, DN 800 und DN 900 sowie Ableitungskanal Ost mit Einleitung in den Grabenbach. Teilgebiet Gewerbegebiet Stahlspundwand Breite 0,30 m, Tiefe nach statischer Berechnung und Länge ca. 724 m (Stationierung der Hochwasserschutz- maßen 0+000 bis 0+724) östlich wasserseitig und westlich landseitig im bestehenden Deich mit neuer Anschüttung in [...] Auflassung als Hochwasserschutzeinrichtung des nicht mehr benötigten Hochwasserdeiches Fkm 16,310 bis 17,000 Gleichzeitig wurde beantragt, den Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungs- gerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar zu erklären. Die Saalach ist ein typischer sommerkalter 103 km langer Gebirgsfluss mit erheblicher Treibzeug- und Geschiebeführung. Die Wasserführung der Saalach wird neben den Niederschlagsereignissen durch die Schneeschmelze beeinflusst. Mit Einsetzen der Schneeschmelze steigt die Wasserführung, erreicht
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1. Wassertemperaturen an der Zapfstelle prüfen, am besten mit Thermometer! Warmwasser ≥ 55°C nach max. 3 Liter Ablauf (dampfend und so heiß, dass man schnell zurückzuckt) Kaltwasser ≤ 25 °C (erfrischend kühl)? 2. Anlagentemperaturen der Warmwasserbereitung prüfen! Warmwasser-Vorlauf (Leitung, die oben aus dem Warmwasserspeicher kommt) ≥ 60°C? Zirkulations-Rücklauf (Leitung mit Pumpe, die meist mittig in den Warmwasserspeicher geht) ≥ 55°C? Achtung: Fest eingebaute Thermometer sind oft ungenau. Im Zweifelsfall die Wassertemperatur in einer Probe messen! 3. Sind alle Zirkulationsleitungen gleichmäßig [...] Probennahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolgen. Zu Probennahme, Untersuchung und Angabe des Ergebnisses gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Bayerische Liste der akkreditierten Labors (PDF, 76 KB) Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (PDF, 128 KB) In der UBA-Empfehlung heißt es: „In jeder Trinkwasser-Installation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in [...] von 0,5-0,8 µm. Sie kommen in zahlreichen Arten und Serogruppen weltweit verbreitet in Oberflächenwässern und auch im Boden vor. Früher nahm man an, dass sie nur im Süßwasser beheimatet sind, doch können sich Legionellen auch im Meerwasser halten und vermehren. Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden. Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht? Welche Erkrankungen werden durch Legionellen
anfallende Abwasser (einschließ- lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbe- cken, Pumpwerke, Regenüberläufe. -265- 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 5. Grun [...] Absperrung betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) 1Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. 2Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. 3Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen [...] Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Verbrauchsgebühren. § 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversor- gungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 0,96 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete
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aus der Wasserversorgungs- einrichtung entnommenen Wassers berechnet. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Stadtwerke zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. -17- (3) Die Gebühr beträgt 1,43 € netto (1,53 € incl. 7 % MwSt) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet [...] nachfolgende Wasserverbrauchsanlage einschließlich Wasser- zähler abgesperrt werden kann. Wasserzähler (Messeinrichtungen) sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperrventile und etwa vorhandene Wasserzähler- bügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Übernahmestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. Verbrauchsleitungen sind die Wasserleitungen in Grundstücken oder in Gebäuden von der Übernahmestelle ab. Anlagen des Abnehmers sind die Verbrauchsleitungen und die sonstige Wasserinstallation von der Ü [...] steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei den Stadtwerken zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheiden die Stadtwerke. Sie legen die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen
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anfallende Abwasser (einschließ- lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt [...] schuldner. -348- § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlä- gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten [...] Marktes und bei Fremdwasserschwerpunkten in Fra- ge. -352- (2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Be- stimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücks- entwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich dem Markt anzu- zeigen. (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser ab- weicht
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der Menge des aus der Wasserversorgungs- einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt (ohne Mehrwertsteuer) 2,00 € pro Kubikmeter entnom- menen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Stadt zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die [...] Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser: - Bei Einleitung von Schmutz- u. Niederschlagswasser 3,55 € - Bei Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser 3,16 € Sofern neben Schmutzwasser der Einrichtung auch Niederschlagswasser nur über einen Überlauf der auf dem Grundstück vorhandenen Einrichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers zugeführt wird, wird die Gebühr in Höhe von 3,36 € pro Kubikmeter Abwasser erhoben. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem [...] oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewin- nungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 18 m³ pro Jahr
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kte hinaus auch noch wei- tere Aspekte für eine hochwasserangepasste Ausführung relevant sein. Diese auf Anforde- rung der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen und umzusetzen liegt in der Verantwor- tung der Unterzeichnenden. Die Einhaltung der oben genannten Anpassungen an die Hochwassersituation kann Schä- den im Hochwasserfall nie gänzlich ausschließen, insbesondere gibt das 100-jährliche Hochwasser keinen Wasserhöchststand an. Es kann bei extremen Ereignissen auch zu höheren Wasserspiegeln kommen. Auch das richtige Verhalten im Hochwasserfall trägt zur Vermeidung und Minimierung von Schäden [...] vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu tref- fen. Eine Elementarschadensversicherung ist abgeschlossen, die für Hochwasserschäden auf- kommt. Wenn nein: Das Risiko einer Hochwassergefahr und daraus resultierende Schäden sind nicht abgedeckt. 4 Ergänzende Ausführungen zu hochwasserangepassten Bauweisen und Handlungsempfeh- lungen sind in der Hochwasserschutzfibel 1 zu finden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Gebäude, Bauweisen, Konstruktionen, Baumaterialien etc., aber auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen des Hochwassers (wie z. B. Dauer [...] befinden sich, insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Leib und Le- ben zwingend über der HQ100-Wasserspiegellinie. Die angepasste Nutzung ermöglicht eine zügige Räumung im Hochwasserfall. Das Gebäude ist auch beim HQ100 durch die zuständigen Not- und Rettungsdienste erreichbar. Schadensminimierung und erleichterte Reinigungsmöglichkeiten nach einem Hochwasser wurden durch eine entsprechende Materialwahl (z. B. Fliesen) realisiert. 4. sonstige Vorsorgemaßnahmen und Hinweise Die Belange des Hochwasserschutzes müssen in der Planung, in der Bauausführung und in der späteren Nutzung beachtet werden.
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