Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern (Bayerisches Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffe ner privater Haushalte und Wohnungsunternehmen – BayHoPr 2021) Als Hilfe zur Beseitigung der Schäden, die im Juli 2021 in den bayerischen Regie rungsbezirken unmittelbar durch Hochwasser und Starkregen sowie durch wild ab fließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende oder be schädigte Abwasseranlagen, Rückhaltebecken und Einrichtungen zur Wasserver sorgung [...] +49 89 21923348 Christoph.Wiedemann@stmb.bayern.de Hilfsmaßnahmen für die vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 Be troffenen; Richtlinien für das Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern Anlagen: Anlage 1 – Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021) Anlage 2 – Aufbauhilfeverordnung (AufbhV 2021) Anlage 3 – Verwaltungsvereinbarung mit den Anlagen 1, 5 und 7 Sehr geehrte Damen und Herren, die Starkregen und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in mehreren Land kreisen und kreisfreien Städten in Bayern er [...] r Hausrat ihnen oder einem der weiteren Haushaltsangehörigen gehört. 3. Gegenstand der Finanzhilfen 3.1 1Berücksichtigt werden bei Wohngebäuden a) Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an durch Hochwasser bzw. Starkregen beschädigten Wohngebäuden und zur Erneuerung beschä digter oder zerstörter Bauteile (Instandsetzung), b) Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz von durch Hochwasser bzw. Starkregen zer störten Wohngebäuden, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben), c) die Reparatur von beschädigten Hausratsgegenständen, soweit deren Aufwendungen
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Landschaftsbild. Wasser: Folgende Informationen sind verfügbar: Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land (Arbeitsbereich Wasser- recht), Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Wasserwirtschaftliche Belange werden gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein berücksichtigt. Diese betrifft das Grund-, Niederschlags- und Oberflächenwasser. Trotz der Lage im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände. Wie in der Begründung dargelegt entstehen durch die Änderung mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Laufen, den 27. Februar [...] Landschaftsbild. Wasser: Folgende Informationen sind verfügbar: Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land (Arbeitsbereich Wasser- recht), Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Wasserwirtschaftliche Belange werden gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein berücksichtigt. Diese betrifft das Grund-, Niederschlags- und Oberflächenwasser. Trotz der Lage im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände. Wie in der Begründung dargelegt entstehen durch die Änderungen nur geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Laufen, den 27 [...] handelt es sich um die Rekultivierung eines wasserrechtlich erlaubten Kiesabbaus, dessen Sohle im Ver- gleich zur ursprünglichen abfallrechtlichen Genehmigung vertieft wird. Zudem wird das Verfüllvolumen an der westlichen Seite reduziert und das Sickerwassersystem geändert. Im Umkreis des Vorhabens besteht nur eine geringe Siedlungsnutzung, großräumige Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Naturschutzrelevante Bereiche werden durch das Vorhaben nicht betroffen. Die Vorhabensfläche befindet sich in keinem Über- schwemmungsgebiet oder wassersensiblen Bereich. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen
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1 Vollzug der Wassergesetze; Antrag der Stadtwerke Bad Reichenhall KU auf Erweiterung der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung zum Zutage fördern und Ableiten von Grundwasser für die Brunnen Listsee, Listwirt und Listanger vom 21.5.2001 um das Zutage fördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Siebenpalven ……………………………………………………………………………………… 2 Stadt Freilassing Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Freilassing in den Aumühlbach ………………………………………………………….. 3 Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation der Stadt Freilassing [...] en oder Zustellungen vorzunehmen sind. Freilassing, den 14. Februar 2014 Stadt Freilassing Josef Flatscher, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 4 Stadt Freilassing Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation der Stadt Freilassing in den Aumühlbach Die Stadt Freilassing hat beim Landratsamt die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation der Stadt Freilassing in den Aumühlbach beantragt. Das Landratsamt beabsichtigt eine gehobene Erlaubnis zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. Pläne und Beilagen [...] Oberbürgermeister Bek. Nr. 2 Stadt Bad Reichenhall Vollzug der Wassergesetze; Antrag der Stadtwerke Bad Reichenhall KU auf Erweiterung der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung zum Zutage fördern und Ableiten von Grundwasser für die Brunnen Listsee, Listwirt und Listanger vom 21.5.2001 um das Zutage fördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Siebenpalven Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat den Stadtwerken Bad Reichenhall KU mit Bescheid vom 13.2.2014, Az.: 322.1- 8631 die Bewilligung zum Zutage fördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Siebenpalven auf dem Grundstück Fl. Nr
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werden. Die Gebühr beträgt 2,11 € pro Ku- bikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Was- sermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichte Wasserzähler ermittelt. -449- Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder sich [...] Anhaltspunkte dafür er- geben, dass 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch bzw. die eingelei- tete Abwassermenge nicht angibt. Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewin- nungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 30.06. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenom- menen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner [...] steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustim- mung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern
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bestimmt. Mit dem Schwimmsauger können die Feuerwehren künftig Löschwasser auch bei geringem Wasserstand aus Gewässern pumpen, ein Aufstauen ist nicht mehr notwendig. Eine ausreichende Löschwasserversorgung ermöglicht den Feuerwehren ein schnelleres Löschen, verhindert die Brandausbreitung und minimiert damit Schäden an Gebäuden und der Umwelt. "Ohne Löschwasser kann die beste Feuerwehr nicht löschen", erläutert Florian Ramsl von der Versicherungskammer Bayern. "Als Versicherer der Kommunen liegt uns sehr daran, diese bei der Ausrüstung ihrer Feuerwehren zu unterstützen". Zusätzlich zu den Schwimmsaugern [...] entwickelt. Wasserhöhe von nur 5 cm statt 30 cm notwendig Mit dem Schwimmsauger kann aus Bächen gesaugt werden, wenn der Wasserstand nur noch 5 cm beträgt. Bisher waren mindestens 30 cm notwendig. Da das Wasser an der Oberfläche entnommen wird, wird zudem der Gewässerboden geschont. Der 7kg leichte Schwimmsauger besteht aus einem 60 cm langen Polyethylen-Körper und wird anstelle eines herkömmlichen Saugkorbes aus Metall am Saugschlauch angebracht. Dieser Saugschlauch wird an der Pumpe des Feuerwehrfahrzeuges angeschlossen. Da nicht überall Hydranten vorhanden sind, muss das Löschwasser oft aus Bächen [...] Heiße Temperaturen lassen mancherorts das Löschwasser knapp werden, der Wasserstand in vielen Bächen fällt ab, so dass mit herkömmlichen Mitteln der Feuerwehr nur unter großem Aufwand Löschwasser entnommen werden kann. Die Versicherungskammer Bayern stellt deshalb den Feuerwehren im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt vier Schwimmsauger zur Verfügung, zwei weitere Schwimmsauger erhält der KFV-BGL von der Sparkasse Berchtesgadener Land. Die ersten drei Schwimmsauger wurden bei den Feuerwehren Weildorf, Bischofswiesen und Surheim stationiert, die drei weiteren Empfänger werden noch bestimmt
bestimmt. Mit dem Schwimmsauger können die Feuerwehren künftig Löschwasser auch bei geringem Wasserstand aus Gewässern pumpen, ein Aufstauen ist nicht mehr notwendig. Eine ausreichende Löschwasserversorgung ermöglicht den Feuerwehren ein schnelleres Löschen, verhindert die Brandausbreitung und minimiert damit Schäden an Gebäuden und der Umwelt. "Ohne Löschwasser kann die beste Feuerwehr nicht löschen", erläutert Florian Ramsl von der Versicherungskammer Bayern. "Als Versicherer der Kommunen liegt uns sehr daran, diese bei der Ausrüstung ihrer Feuerwehren zu unterstützen". Zusätzlich zu den Schwimmsaugern [...] entwickelt. Wasserhöhe von nur 5 cm statt 30 cm notwendig Mit dem Schwimmsauger kann aus Bächen gesaugt werden, wenn der Wasserstand nur noch 5 cm beträgt. Bisher waren mindestens 30 cm notwendig. Da das Wasser an der Oberfläche entnommen wird, wird zudem der Gewässerboden geschont. Der 7kg leichte Schwimmsauger besteht aus einem 60 cm langen Polyethylen-Körper und wird anstelle eines herkömmlichen Saugkorbes aus Metall am Saugschlauch angebracht. Dieser Saugschlauch wird an der Pumpe des Feuerwehrfahrzeuges angeschlossen. Da nicht überall Hydranten vorhanden sind, muss das Löschwasser oft aus Bächen [...] Heiße Temperaturen lassen mancherorts das Löschwasser knapp werden, der Wasserstand in vielen Bächen fällt ab, so dass mit herkömmlichen Mitteln der Feuerwehr nur unter großem Aufwand Löschwasser entnommen werden kann. Die Versicherungskammer Bayern stellt deshalb den Feuerwehren im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt vier Schwimmsauger zur Verfügung, zwei weitere Schwimmsauger erhält der KFV-BGL von der Sparkasse Berchtesgadener Land. Die ersten drei Schwimmsauger wurden bei den Feuerwehren Weildorf, Bischofswiesen und Surheim stationiert, die drei weiteren Empfänger werden noch bestimmt
Wasserrecht Wasser ist lebenswichtig – für Menschen, Tiere und Pflanzen. Jeder nutzt es täglich. Es kommt in Trinkwasserqualität als Leitungswasser zu uns nach Hause. Überwiegend wird es aus Grundwasser gewonnen. Neben dem Grundwasser nutzen wir auch Bäche, Flüsse und Seen intensiv. Sie sind wichtig für die Landwirtschaft, Erholung und Tourismus, als Kühlwasser für Betriebe, für Wasserkraftgewinnung und die Schifffahrt – und sie nehmen unsere in Kläranlagen weitgehend gereinigten Abwässer auf. Die Einwirkung auf unsere Gewässer müssen geordnet und überwacht werden. Dies ist eine Aufgabe der Kr [...] Kreisverwaltungsbehörde und geschieht auf Grundlage der geltenden Wassergesetze. Kontakt Kontakt Frau Schiebelsberger Sekretariat +49 8651 773 511 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 330 KB Leitfaden für digitale Unterlagen (PDF) Urheberrechtliche Erklärung und Übereinstimmungserklärung (PDF)
Grundwasser Grundwasser stammt zum größten Teil aus Niederschlägen, die im Boden versickern. Auf seinem Weg in die Tiefe stößt das Sickerwasser auf eine undurchlässige Bodenschicht und sammelt sich dort als Grundwasser. Es kann als natürliche Quelle wieder an die Oberfläche treten oder über Brunnen gefördert werden. Es wird als Trinkwasser genutzt oder speist Bäche und Seen. Die öffentliche Trinkwasserversorgung im Landkreis wird zu 100% aus Grund- und Quellwasser gedeckt. Kontakt Kontakt Frau Schiebelsberger Sekretariat +49 8651 773 511 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Date [...] Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB Bewilligungsbescheid Grundwasserzutageförderung Brunnen Lauterbrunn III 377 KB Gesiegelter Plansatz Brunnen Lauterbrunn III 24 MB Weiterführende Links Internetauftritt des bayerischen Amtes für Umweltschutz zum Thema "Sauberes Trinkwasser"
Großeinleitungen Großeinleitungen sind Schmutzwassereinleitungen mit mehr als 8 m³ Abwasseranfall pro Tag. Zur Abwasserbeseitigung sind grundsätzlich die Gemeinden verpflichtet. An den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen und die Reinigung von Abwasser vor dem Einleiten in den Untergrund (Grundwasser) oder oberirdische Gewässer werden im Interesse des Gewässerschutzes strenge Anforderungen gestellt. Die dafür erforderliche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung des jeweils in Betracht kommenden Verfahrens [...] ist. Die Abwasserentsorgung erfolgt in unserem Landkreis in dichter besiedelten Gebieten durch kommunale Kanalisation und Kläranlagen, in Außenbereichen, in denen eine zentrale Abwasserentsorgung technisch oder wirtschaftlich zu aufwändig ist, über Kleinkläranlagen (Kleineinleiter bis 8 m³/Tag) bei größeren Gewerbe- und Industriebetrieben durch den besonderen Anforderungen entsprechende betriebliche Anlagen (Großeinleiter ab 8 m³/Tag). Kontakt Kontakt Frau Hunklinger +49 8651 773 515 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz
Arbeitsbereich 322 Wasserrecht, Zimmer Nr. 216 eingesehen werden. Bad Reichenhall, den 26. November 2013 Landratsamt Berchtesgadener Land Georg Grabner, Landrat Bek. Nr. 2 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Feststellung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3a i. V. mit § 3c Satz 1 UVPG: Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein beabsichtigt wasserbauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Schwarzbach [...] serausbau in ein offenes Gerinne mit Steinverbau in der Sohle und an den Ufern Für diese Anlagen in und an einem Gewässer (Nr. 1 und 2) und für den Gewässerausbau (Nr. 3 und 4) wurden beim Landrats- amt Berchtesgadener Land eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V. mit § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 67 Abs. 2 und § 68 Abs. 2 WHG beantragt. Gemäß § 3a Satz 2 und § 3c Satz 1 UVPG i. V. mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezoge- nen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berück [...] €/Jahr bis 10 m³/h 164,00 €/Jahr über 10 m³/h 200,00 €/Jahr. § 2 § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 1,60 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. § 3 § 9 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,60 Euro pro Ku- bikmeter entnommenen Wassers. § 4 Die Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Marktschellenberg, den 26. November 2013 Markt Marktschellenberg Halmich, Erster Bürgermeister -334- Bek. Nr. 5 Markt Marktschellenberg Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
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