Großeinleitungen sind Schmutzwassereinleitungen mit mehr als 8 m³ Abwasseranfall pro Tag.
Zur Abwasserbeseitigung sind grundsätzlich die Gemeinden verpflichtet.
An den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen und die Reinigung von Abwasser vor dem Einleiten in den Untergrund (Grundwasser) oder oberirdische Gewässer werden im Interesse des Gewässerschutzes strenge Anforderungen gestellt.
Die dafür erforderliche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung des jeweils in Betracht kommenden Verfahrens nach dem Stand der Technik möglich ist.
Die Abwasserentsorgung erfolgt in unserem Landkreis