Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Großeinleitungen

Großeinleitungen sind Schmutzwassereinleitungen mit mehr als 8 m³ Abwasseranfall pro Tag.

 

Zur Abwasserbeseitigung sind grundsätzlich die Gemeinden verpflichtet.  

 
An den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen und die Reinigung von Abwasser vor dem Einleiten in den Untergrund (Grundwasser) oder oberirdische Gewässer werden im Interesse des Gewässerschutzes strenge Anforderungen gestellt.  


Die dafür erforderliche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung des jeweils in Betracht kommenden Verfahrens nach dem Stand der Technik möglich ist.  

 
Die Abwasserentsorgung erfolgt in unserem Landkreis

  • in dichter besiedelten Gebieten durch kommunale Kanalisation und Kläranlagen,
  • in Außenbereichen, in denen eine zentrale Abwasserentsorgung technisch oder wirtschaftlich zu aufwändig ist, über Kleinkläranlagen (Kleineinleiter bis 8 m³/Tag) 
  • bei größeren Gewerbe- und Industriebetrieben durch den besonderen Anforderungen entsprechende betriebliche Anlagen (Großeinleiter ab 8 m³/Tag).
Kontakt

Frau Hunklinger