Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Häufig gestellte Fragen

Warum und ab wann übernimmt der Landkreis nun die komplette Entsorgung?

Abfall ist in der heutigen Zeit eine wichtige Ressource und Rohstoff – wenn er durch die korrekte Abfalltrennung richtig verwertet werden kann. Wir sind stolz darauf, die Nachhaltigkeit in unserem Landkreis aktiv vorantreiben zu können. Deshalb möchten wir gemeinsam mit allen Landkreisbürgern die Restabfallmenge bis 2030 um 30 Prozent reduzieren, den wertvollen Bioabfall ökologisch optimal nutzen und eine gebühren- und bedarfsgerechte Entsorgung mit modernem Service anbieten.


Denn eine bessere Entsorgung kommt allen zugute: den Bürgern und der Umwelt.


Um den Entsorgungsprozess in diesem Sinne besser steuern zu können, zentralisieren wir die Aufgaben der Abfallwirtschaft beim Landkreis. Für den Bürger bedeutet dies, dass er künftig nicht nur die Entsorgungsleistung flexibler, sondern auch die anfallenden Kosten umweltbewusst und bürgerfreundlich gestalten kann.


Darüber hinaus erfüllen wir mit der Einführung der Getrennterfassung der Bioabfälle umweltgesetzliche Vorgaben. Dabei erleichtern wir die Entsorgung in diesem Bereich, indem wir ein Holsystem für die Biotonne einführen.


Das neue Entsorgungskonzept startet zum 01.04.2019.

Welchen Mehrwert bietet das?

Durch die Zentralisierung der Entsorgung beim Landratsamt gibt es einen deutlichen Abbau von Bürokratie, wodurch wir viele unserer Prozesse optimieren. Der gesamte Landkreis profitiert von einem einheitlichen Konzept in der Entsorgung: gleiche Standards und eine Bündelung der Fachkompetenz. Dies kommt einer verbesserten Servicequalität (Abfallberatung, digitale Angebote) zugute.


Gleichzeitig werden die Gemeinden mittelfristig entlastet. Für Bürger herrscht künftig Gebührengerechtigkeit im Landkreis: gleicher Preis für gleiche Leistung.


Der Landkreisbürger hat mehr Wahlmöglichkeiten:

Er kann frei seine Tonnengröße und eine flexible Taktung bei der Abholung wählen (60 l, 80 l, 120 l und 240 l: wöchentlich und zweiwöchig; 770 l und 1.100 l: wöchentlich und vierwöchentlich). Die Umstellungsphase ist ein guter Moment, die Tonnengrößen und Taktung zu überdenken – und damit langfristig Geld zu sparen und gleichzeitig etwas für die Umwelt zu tun.


Neu ist auch:

Alle Bürger können künftig selbst entscheiden, welchen Wertstoffhof im Landkreis sie anfahren – also auch in anderen Städten, Märkten und Gemeinden innerhalb des Landkreises.

Was bedeutet die Umstellung der Entsorgung für mich als Bürger?

Durch die Umstellung bieten wir ein flexibel anpassbares Angebot, das langfristig die Umwelt entlastet. Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist hierbei auf die Mithilfe aller Bürger angewiesen: Im Zuge der Umstellung benötigen wir von jedem Haushalt die Angaben darüber, welche Tonnengröße und welche Taktung gewünscht wird. Auch benötigen wir von jedem Bürger bzw. jedem Haushalt die Einwilligung zum Einzug der Gebühren (via SEPA-Lastschriftverfahren).


Die neuen Rest- und Bioabfalltonnen werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt und sind mit einem sogenannten Transponder (Identsystem) ausgestattet. Damit wird die Verarbeitung digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt. Mittels Chip werden die Kommunikation mit dem Bürger und die Abrechnung erleichtert. Künftig werden nur Tonnen geleert, welche auch erfasst und bezahlt werden. Die alten Tonnen werden auf Wunsch eingesammelt und entsorgt. Ein Verwiegen des Abfalls ist nicht geplant.

Welche Tonnengröße brauche ich? Woher weiß ich, wie oft mein Abfall abgeholt werden soll?

Bei der Wahl der Restabfalltonne muss ein Mindestvolumen der Tonne eingehalten werden (60 Liter). Dieses richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Personen im Haushalt. Wir empfehlen: 5 Liter pro Person und pro Woche. Standardgemäß wird der Restabfall 14-tägig abgeholt.


Die Bioabfalltonne fasst standardmäßig 80 Liter. Die 240 Liter-Tonne ist ausschließlich in Mehrgeschosswohnungsbauten vorgesehen. Der Bioabfall wird alle 14 Tage abgeholt.

Was kostet die Abfallentsorgung?

Unsere neuen Abfallgebühren ab 01.04.2019

Restabfalltonne:
Jährliche
Gebührensätze
bei Leerung

      Bioabfalltonne:
Diese wird
grundsätzlich
14-tägig geleert -
 

die Gebühr
für die
Restabfalltonne
umfasst jeweils ...

Tonnen-
größe

14-
tägig

vier-
wöchig

wöchent-
lich

… bei einer
Restabfall-
tonne mit …

… auch eine
Biotonne mit …

60 l 112,80 € 73 € --- 60 l 80 l
80 l 139,30 € 86,30 € --- 80 l 80 l
120 l 192,30 € 112,80 € --- 120 l 80 l
240 l 367,90 € 208,90 € --- 240 l 120 l
770 l 1.120,10 € --- 2.140,40 € 770 l 240 l
1.100 l 1.557,40 € --- 3.014,90 € 1.100 l 240 l

Die Abbuchung der Gebühren erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular wurde im September 2018 an alle Hauseigentümer und -verwaltungen übermittelt.

Wie lautet die Bankverbindung der Kommunalen Abfallwirtschaft?

Die Kontoverbindung der Kommunalen Abfallwirtschaft lautet wie folgt:

Sparkasse Berchtesgadener Land
IBAN: DE20 7105 0000 0000 0000 83
BIC: BY LA DE M1 BGL

Bioabfalltonne

Kann ich meinen Bioabfall auch selbst kompostieren?

Für alle gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Demnach ist Bioabfall im Sinne der Nachhaltigkeit getrennt zu entsorgen.


Wenn Sie selbst kompostieren möchten, können Sie sich von der Anschlusspflicht für die Bioabfalltonne befreien lassen. Falls Sie sich befreien lassen wollen, ist nachzuweisen, dass eine mindestens 50 Quadratmeter große, unversiegelte Fläche für jede im Haushalt gemeldete Person zur Verfügung steht sowie auch tatsächlich eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück erfolgt. Diese Flächengröße ist notwendig um den fertigen Kompost sinnvoll einsetzen zu können und eine Überdüngung der Hausgärten zu vermeiden.


Soweit die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Anschlusspflicht für die Bioabfalltonne aufgrund Eigenkompostierung vorliegen, wird Ihnen ein Gebührennachlass von 25 Euro pro Jahr (80 Liter Bioabfalltonne) gewährt. Größere Mengen an Grün- und Gartenabfällen sollten auch weiterhin zu den bisherigen Grünabfallsammelplätzen gebracht werden.

Kann ich trotz Bioabfalltonne weiterhin in meinem Garten kompostieren?

Selbstverständlich. Bioabfalltonne und Eigenkompostierung ergänzen sich perfekt. Nicht alle organischen Abfälle, die im Haushalt anfallen, sind auch für die Eigenkompostierung geeignet. Diese Abfälle können Sie dann künftig in der Bioabfalltonne entsorgen.

Was darf in die Bioabfalltonne?

In die Bioabfalltonne dürfen alle Materialien eingegeben werden, die biologisch abbaubar sind und den Verwertungsprozess nicht stören, wie zum Beispiel:

  • Obst- und Gemüsereste (auch Schalen von Zitrusfrüchten)
  • Kartoffel- und Zwiebelschalen
  • Salat
  • Eierschalen
  • Schalen von Früchten und Nüssen
  • Kaffeefilter- und Teebeutel
  • Speisereste (roh, gekocht, verdorben) in haushaltsüblichen Mengen*
  • Küchenabfälle (roh, gekocht, verdorben auch Fleisch, Wurst und Fisch) in haushaltsüblichen Mengen*
  • Knochen in haushaltsüblichen Mengen
  • Backwarenreste
  • Speisefette in fester Form in haushaltsüblichen Mengen*
  • Haare und Federn in haushaltsüblichen Mengen
  • Sägemehl von unbehandeltem Holz
  • Rasenschnitt, Heckenschnitt
  • Laub
  • Unkräuter
  • Fallobst
  • Pflanzenabfälle aus der Wohnung
  • Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubarem Material)


Zugelassen ist des Weiteren auch Zeitungspapier (Tageszeitung, kein Hochglanzpapier) zum Einwickeln der Bioabfälle. Ebenso zugelassen sind Papiertüten für die Bioabfallsammlung, die im Handel erhältlich sind.


* Speisereste und Küchenabfälle, z. B. aus Großküchen sowie aus der Gastronomie, dürfen laut Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz –TierNebG- nicht über die Bioabfalltonne entsorgt werden. Sie müssen einer dafür zugelassenen Anlage zugeführt werden.

Darf ich meinen Bioabfall auch in Plastiktüten in die Bioabfalltonne einwerfen?

Alle Arten von Plastik bzw. Kunststofftüten sind für Entsorgung in unseren Bioabfalltonnen nicht geeignet. Bitte auch keine biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel für die Sammlung der Bioabfälle verwenden. Diese Tüten sind für die Bioabfallsammlung im Landkreis Berchtesgadener Land nicht zugelassen. Diese Beutel können in der Biogasanlage nicht verarbeitet werden, weil die Verweildauer zu kurz ist. Sie müssen als Störstoffe aufwendig aussortiert und entsorgt werden.


Bitte verwenden Sie ausschließlich Beutel aus Papier. Speziell für die Bioabfallsammlung gibt es nassfeste Beutel in verschiedenen Größen, auch Tonnengröße, um die gesamte Tonne vor Verschmutzungen zu schützen. Diese Beutel erhalten Sie unter anderem in Baumärkten, Drogeriemärkten, Supermärkten oder im Online-Handel.

Wie kann ich unangenehmem Geruch aus der Bioabfalltonne entgegenwirken?

Bisher haben fast alle Landkreise in Bayern die Biotonne eingeführt und berichten weitestgehend von positiven Erfahrungen.


Der Abfallberater am Landratsamt berät Sie gerne zur richtigen Befüllung von Biotonnen.


Beispiele zur Geruchsvermeidung bzw. -reduzierung: 

  • Verwendung von Papiertüten
  • Bioabfall in Zeitungspapier einwickeln
  • Grün- und Gartenabfälle als Zwischenlage
  • regelmäßige Reinigung
  • Geruchsfilterdeckel (kann entgeltlich erworben werden)
  • Reinigung

Was passiert mit den eingesammelten Bioabfällen?

Die organischen Abfälle, die in der Bioabfalltonne landen, werden in einer modernen Biogasanlage im Landkreis Rosenheim verarbeitet. In einem Vergärungsprozess entsteht wertvolles Biogas. Mit der daraus gewonnen Energie lässt sich Strom und Wärme erzeugen. Die Energie aus der Bioabfalltonne bietet somit eine umwelt- und klimafreundliche Alternative zu fossilen Energieträgern. Nach der Vergärung des Bioabfalls entsteht nährstoff- und humusreiche Komposterde.

Blaue Tonne (Altpapier)

Was darf in die Papiertonne?

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Kataloge
  • Prospekte
  • Schreib- u. Büropapiere
  • Briefumschläge
  • Hefte und Bücher (ohne Einband)
  • Schachteln
  • Papiertüten
  • Verpackungsmaterialien aus Papier
  • Kleinpapiere
  • Papierschnitzel (nur in haushaltsüblichen Mengen).

Bitte Kartons gefaltet, nicht zerrissen in die Papiertonne eingeben (viele kleine Teile erhöhen die Sortierkosten).


Nicht in die Papiertonne gehören:

  • Tapeten (= Restabfall)
  • beschichtete Papiere (= Restabfall)
  • Verpackungen von Tiefkühlkost (= Gelber Sack)
  • Thermo-(Fax-)Papiere (= Restabfall)
  • Hygienepapiere (= Restabfall)
  • Fotopapiere (= Restabfall)
  • Durchschreibepapiere (= Restabfall)
  • Milch- und Safttüten (= Gelber Sack)


Bitte bedenken Sie auch, dass der Inhalt der Papiertonnen von Menschen sortiert wird. Vermeiden Sie deshalb Fehlwürfe und Störstoffe.

Woher bekomme ich eine Papiertonne?

Sie benötigen eine Papiertonne, wollen eine Papiertonne um- oder abmelden?  


Die Papiertonne ist beim Landratsamt zu beantragen. Die Tonne wird Ihnen nach Hause geliefert.

Was ändert sich bei der Papiertonne und dem Gelben Sack?

Hier gibt es es keine Änderungen. Die Systeme bleiben wie gewohnt.

Gelber Sack

Was gehört in den Gelben Sack?

  • Kunststofffolien, z. B. Einkaufstüte, Aromaschutzfolie (um Pralinen-, Zigarettenschachtel), Schokoriegelfolie, Nudeltüte, Chipstüte, Nachfüllbeutel
  • Kunststoffflaschen, -becher, -dosen, -schalen, -eimer, z. B. Spülmittelflasche, Shampooflasche, Yoghurt-, Margarine-, Eisbecher, Gewürzdose, Trägerschale für Fleisch und Obst, Farb-, Fetteimer  
  • Verbundmaterialien (Verbindung mehrerer Materialien), z. B. Milch-, Safttüte (Tetra Pak), Kaffeeverpackung, Tiefkühlkostverpackung, Gewürz-, Suppenbeutel, Tablettenverpackung
  • Sonstige Kunststoffe, z.B. Zahnpastatube, Kunststoffkappe von Spraydose, Verschlüsse, Pralinen-Trägerschale, Netz um die Südfrüchte oder Kartoffelsack
  • Styropor (Formteile und Chips), z. B. Verpackung des DVD-Recorders oder der Waschmaschine, soweit sie nicht gleich wieder dem Verkäufer/Lieferanten als Transportverpackung zurückgegeben werden
  • textile Verpackungen, z. B. Jute-Sack für Kartoffeln, Textilkrägen um Flaschen
  • Dosen aus Aluminium/Weißblech, z. B. Getränkedose, Dose für Tiernahrung

Wo erhalte ich meine gelben Säcke?

Kleben oder heften Sie einfach bei der nächsten Abholung einen nicht zu kleinen Zettel auf Ihre Gelbe Tonne bzw. Ihren Gelben Sack mit der Bitte um neue gelbe Säcke.


Gelbe Säcke erhalten Sie auch weiterhin

  • in den Rathäusern
  • an den Wertstoffhöfen
  • und im Landratsamt.

Spezialbereiche

Wann kann ich eine Saisontonne wählen und was gibt es dabei zu beachten?

Gerade im Tourismusbereich ist häufig die Saisontonne interessant. Die Saisontonne ist eine zusätzliche Restabfalltonne, die nur in bestimmten Monaten geleert wird (mindestens 5 Monate im Jahr). Diese Monate können bei der Beantragung frei gewählt werden. Die Kosten errechnen sich dann je nach Anzahl der gewählten Monate. Um eine zusätzliche Saisontonne beantragen zu können, muss bereits ein Restabfallgefäß dauerhaft angemeldet sein. Die Saisontonne ist nur eine Restabfalltonne, eine weitere Bioabfalltonne ist nicht enthalten.
 

Bisher habe ich mir meine Restabfalltonne mit meinem Nachbarn geteilt. Ist das weiterhin möglich?

Bewohner kleiner Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder unmittelbar angrenzender Grundstücke können sich bei der Restabfalltonne zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Dies ist in Zukunft auch für die Bioabfalltonne möglich. Es kann aber immer nur beides gemeinsam genutzt werden. Getrennte Restabfalltonnen in Verbindung mit einer gemeinsam genutzten Bioabfalltonne sind nicht möglich. Für die Behältergemeinschaft muss ein verantwortlicher Eigentümer benannt werden, mit dem das Landratsamt die Gebühren abrechnet.

 

Gibt es Windelsäcke?

Ja. Windelsäcke gibt es auch weiterhin. Diese sind für 1,10 Euro je Sack mit 70 Liter bei den Gemeinden sowie beim Landratsamt während der Öffnungszeiten käuflich zu erwerben.

Gibt es eine Bezuschussung für Stoffwindeln?

Mit Blick auf Abfallaufkommen, Energieverbrauch und Kunststoffeinsatz sind Stoffwindelsysteme zum vielfachen Einsatz eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegwindeln. Ab einem Mindesteinkaufspreis von 150 Euro wird die Anschaffung einer selbstgewählten Ausstattung an Mehrweg-Wickelutensilien (Windeln, Windelzubehör, usw., jedoch kein Waschmittel, Hautschutzcreme, etc.) mit einem Betrag in Höhe von 75 Euro gefördert. Die Zuschüsse werden einmalig, für im Landkreis Berchtesgadener Land wohnende (gemeldete) Kindern unter 3 Jahren bzw. inkontinente Personen (ärztliches Attest), gewährt.

 

Wie kann ich meine Tonne gegen unbefugten Zugriff schützen?

Das entgeltlich zu erwerbende Schwerkraftschloss ist ein Schließsystem für die Mülltonnen. Dieses schützt Ihre Abfallbehälter vor unbefugtem Zugriff und somit vor Fremdmüll in der eigenen Tonne.

Wir betreiben ein Restaurant, können wir die Biotonne des Landkreises für die Entsorgung der Speisereste bzw. Küchenabfälle verwenden?

Nein. Laut Abfallwirtschaftssatzung sind nach § 4 Abs. (1) Nr. 9 „Küchen- und Speiseabfälle aus Gastbetrieben, Großküchen und ähnlichen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft aus Lebensmittelproduktions- und –handelsbetrieben,“ von der Abfallentsorgung durch den Landkreis Berchtesgadener Land ausgeschlossen. Die Küchen- und Speiseabfälle müssen somit über Speiserestetonnen von gewerblichen Anbietern entsorgt werden (siehe auch Gewerbeabfallverordnung).

Kontakt

Kommunale Abfallwirtschaft

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

  • +49 8651 773 123

E-Mail allgemein

Allgemeine Fragen zur Abfallwirtschaft

E-Mail Tonnendienst

Änderungen, Neuanmeldungen, etc.

Büroräume

Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall

Postanschrift:
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall