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Fünf Überschwemmungsgebiete in den Gemeinden Piding und Anger vorläufig gesichert

Umwelt & Natur
31. Oktober 2023

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat aufgrund der Ermittlungen des Wasserwirtschaftsamts Traunstein die Überschwemmungsgebiete für den Leitenbach, den Schlossberggraben, den Aufhamer Bach, den Schrattenbach, und den Fallgraben in den Gemeinden Piding und Anger vorläufig gesichert.


Es handelt sich um Flächen, die im Fall eines 100-jährliches Hochwassers überflutet werden. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
 

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat die Flächen anhand eines hydraulischen Modells ermittelt und in Karten dargestellt.
 

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird. Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Insbesondere kann die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser angepasst werden.
 

Die vorläufige Sicherung ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und z. B. einzelne Bauvorhaben zulassen.

Die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt in einem Verordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
 

Weitere Informationen, die Bekanntmachung und die Karten wurden hier veröffentlicht. Die entsprechenden Unterlagen können auch in den Gemeinden Piding und Anger eingesehen werden.
 

Außerdem besteht die Möglichkeit alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse des Landesamtes für Umwelt (https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/info_uegef_gebiete_uab/index.htm) einzusehen.