Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden (§ 76 Abs. 1 Satz 1 WHG).


In den vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gibt es besondere Genehmigungspflichten sowohl für Bauleitpläne der Kommunen als auch für Einzelbauvorhaben sowie für sonstige Anlagen wie Aufschüttungen oder Abgrabungen.


In den vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie ggf. in sog. Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten bestehen außerdem besondere Pflichten für Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizöltanks (weitere Informationen zur Heizöllagerung).


Im Umwelt-Altas Bayern können unter dem Themenbereich Naturgefahren u. a. die Inhalte zu Überschwemmungsgefahren dargestellt werden.

Hinweis:

Nicht für alle Gewässer liegen Gefahrenermittlungen vor. Sind an einem Gewässer keine Informationen dargestellt bzw. vorhanden, muss dort dennoch mit Hochwassergefahren gerechnet werden. Gefahren durch Starkregenereignisse und hohe Grundwasserstände können auch fern von Gewässern auftreten. Grundsätzlich muss daher überall mit diesen Gefahren gerechnet werden, auch wenn diese im Informationsdienst nicht flächendeckend abgebildet werden können.

Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers

Über die Angabe der Jährlichkeit oder Wiederkehrintervall wird ausgedrückt, wie außergewöhnlich hoch ein bestimmter Hochwasser-Abfluss-Wert ist. Ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) entspricht z. B. einem Hochwasserereignis, das statistisch gesehen innerhalb von 100 Jahren mindestens einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Der HQ-Wert wird nach einheitlichen Standards entsprechend der am Gewässer vorhandenen Datengrundlage bestimmt oder abgeschätzt.


Für die Festsetzung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten wird in Bayern in der Regel ein HQ100 herangezogen (Bemessungshochwasser).

Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Berchtesgadener Land

Überschwemmungsgebiet für ein Bemessungshochwasser, das nach § 76 Abs. 2 WHG i.V.m. Art. 46 Abs. 3 BayWG durch Rechtsverordnung („Überschwemmungsgebietsverordnung“) festgesetzt wurde.
 

Gewässer
Bekanntmachung

Bischofswiesener Ache
Gemeindegebiet Bischofswiesen

Saalach
Gemeindegebiete Piding und Ainring

Salzach
Gemeindegebiete Stadt Freilassing, Saaldorf-Surheim und Stadt Laufen

 

Berchtesgadener Ache
Gemeindegebiete Marktschellenberg und gemeindefreies Gebiet Schellenberger Forst


Eine Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete ist unter https://www.umweltatlas.bayern.de/ möglich. Dazu ist der Karteninhalt „Naturgefahren“ auszuwählen. Sodann ist unter der Rubrik „Überschwemmungsgefahren“ die Unterrubrik „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete“ und das Thema „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete“ auszuwählen.

Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Berchtesgadener Land

Überschwemmungsgebiet für ein Bemessungshochwasser, das ermittelt, kartiert, noch nicht festgesetzt, aber durch das Landratsamt Berchtesgadener Land zum Zweck der vorläufigen Sicherung öffentlich bekannt gemacht ist (vgl. Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayWG).
 

Gewässer
Bekanntmachung

Aufhamer Bach
Gemeindegebiet Anger

Darigraben
Gemeindegebiet Bischofswiesen

Fallgraben
Gemeindegebiet Anger

Leitenbach
Gemeindegebiete Anger und Piding

Obere Saalach
Gemeindegebiet Schneizlreuth

Schloßberggraben
Gemeindegebiet Piding

Schrattenbach
Gemeindegebiet Anger

Weißbach
Gemeindegebiete Große Kreisstadt Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain


Eine Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete ist unter https://www.umweltatlas.bayern.de/ möglich. Dazu ist der Karteninhalt „Naturgefahren“ auszuwählen. Sodann ist unter der Rubrik „Überschwemmungsgefahren“ die Unterrubrik „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete“ und das Thema „Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete“ auszuwählen.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Faktisches Überschwemmungsgebiet

Sind für ein noch nicht gesichertes oder festgesetztes Überschwemmungsgebiet Kenntnisse über Überschwemmungsgefahren vorhanden, auf deren Grundlage eine konkrete Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets erfolgte, so liegt ein faktisches Überschwemmungsgebiet vor.

Risikogebiete (Regelfall: HQextrem)

Durch das LfU werden im Rahmen der Risikobewertung Risikoabschnitte der Gewässer ermittelt.  Bei sogenannten „Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ (§ 78b WHG) handelt es sich um Risikogebiete, die nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder vorläufig gesichert sind. Auch geschützte Gebiete (z.B. für ein HQ100) können ein solches Risikogebiet darstellen.


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden gemäß der Risikokulisse 2018 folgende Gewässerabschnitte ermittelt:

Gewässer
von
bis

Aumühlbach

Einmündung des Sonnwiesgrabens bei Surheim

Mündung in den Mittergraben

Berchtesgadener Ache

Vereinigung von Königsseer Ache und Ramsauer Ache zur Berchtesgadener Ache in Berchtesgaden

Staatsgrenze zu Österreich nördlich von Marktschellenberg

Hoswaschbach

auf Höhe der Seebachkapelle westlich von Bad Reichenhall

Mündung in die Saalach nördlich von Bad Reichenhall

Kleine Sur

Saaldorf-Surheim

Mündung in die Salzach südlich von Laufen

Mittergraben

Einmündung des Aumühlbachs bei Saaldorf-Surheim

Mündung in die Sur bei Saaldorf-Surheim

Saalach

Staatsgrenze zu Österreich bei Schneizlreuth, Ortsteil Melleck

Mündung in die Salzach bei Freilassing

Salzach

Staatsgrenze zu Österreich an der Saalachmündung bei Freilassing

Landkreisgrenze nordwestlich von Laufen

Sonnwiesgraben

Ainring, Ortsteil Adelstetten

Mündung in den Aumühlbach bei Surheim

Stoißer Ache

Anger, Ortsteil Irlberg

Mündung in die Saalach bei Piding

Weißbach

Bayerisch Gmain, Schaffelpoint, Höhe Bahndamm Bad Reichenhall – Berchtesgaden

Mündung in die Saalach bei Bad Reichenhall, Ortsteil Marzoll


Im Umwelt-Altas Bayern kann auf der Seite "Naturgefahren" unter dem Inhalt „Überschwemmungsgefahren“ über die Unterpunkte „Risikogewässer – Risikokulisse 2018“ und „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete – Hochwassergefahrenflächen HQextrem“ das Risikogebiet dargestellt werden.


Darüber hinaus sind unter Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zum Herunterladen - LfU Bayern nach Auswahl der Gemeinde ebenfalls Kartenwerke, die das Risikogebiet darstellen, hinterlegt.

 

Aktuelle Festsetzungsverfahren zu Überschwemmungsgebieten

Derzeit gibt es folgende Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten:

Aktuelle vorläufige Sicherungen