Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

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Vorerst keine Eintragungen von halbautomatischen Schusswaffen für Jägerinnen und Jäger

Sicherheit & Verkehr
29. April 2016

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass bis auf Weiteres keine halbautomatischen Langwaffen, die Magazine mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können, für Jägerinnen und Jäger in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Kurzwaffen sind davon vorerst nicht betroffen.

Grund hierfür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016 (Az: 6 C 60.14), welches Jägern das Bedürfnis für solche Waffen aberkennt sowie die darauf erlassene Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.04.2016.


Wegen der fehlenden Eintragungsmöglichkeit weist das Landratsamt Berchtesgadener Land darauf hin, dass derzeit Jägerinnen und Jäger vom Erwerb solcher Waffen abzusehen haben. Die gerichtliche Entscheidung hat vorerst jedoch noch keine Auswirkung auf  bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse dieser Art.