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Verwendung von Feuerwerkskörpern am Roßfeld untersagt

Sicherheit & Verkehr
27. Dezember 2023

Um das Risiko eines Flächen- oder Waldbrands zu verringern, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land in Abstimmung mit dem Markt Berchtesgaden entschieden, auch in diesem Jahr die Verwendung von Feuerwerkskörpern oder pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr am Roßfeld zu untersagen. Das Verbot betrifft den oberen Bereich der Roßfeldstraße mit samt dem Skigebiet Roßfeld und den süd-ostseitigen Hängen.


Zu den Jahreswechseln 2006/2007 und 2013/2014 kam es in diesem Bereich bereits zu großen Flächenbränden, die jeweils durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Die langen Zufahrtswege der Feuerwehren, fehlende Löschwasserversorgung sowie die z.T. vorherrschende Steilheit des Geländes machen in diesem Gebiet die Brandbekämpfung extrem schwierig und aufwendig. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen bis einschließlich Silvester ist in den kommenden Tagen nicht mit weiteren Niederschlägen zu rechnen, die Temperaturen befinden sich voraussichtlich im Plusbereich. Daher ist auch mit einem Rückgang der vorhandenen Schneedecke zu rechnen, wodurch die Flächen- und Waldbrandgefahr wieder steigt.
 

Wie in den zurückliegenden Jahren ist auch in der Silvesternacht 2023/2024 davon auszugehen, dass sehr viele Personen die Aussicht am Roßfeld nutzen, um von dort aus das Silvesterfeuerwerk über Salzburg und Hallein bzw. über dem Salzachtal zu bewundern und auch selbst Feuerwerke abzubrennen. Um dort erneute Brände, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden können, zu verhindern, untersagt daher das Landratsamt für das Gebiet am Roßfeld, in welchem nicht bereits das allgemeine Verbot des Bayerischen Waldgesetzes gilt, dort am 31.12.2023 und 01.01.2024 Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände abzuschießen und abzubrennen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am morgigen Donnerstag, 28. Dezember 2023 auf der Website des Landratsamts unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ veröffentlicht.
 

Außerhalb dieser Zeit gilt das allgemeine Verbot von Feuerwerken nach § 23 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
 

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Nur durch Befolgung der Anordnung, kann sichergestellt werden, dass sich ein Brand am Roßfeld wie zum Jahreswechsel 2013/2014 und ein damit verbundener gefährlicher Feuerwehreinsatz nicht wiederholt.
 

Das Landratsamt Berchtesgadener Land appelliert darüber hinaus an alle Bürger, die nötige Vorsicht im Umgang mit Böllern und Raketen walten zu lassen und dort auf Feuerwerke zu verzichten, wo besondere Brandgefahren bestehen oder auch Löscheinsätze nicht oder nur erschwert möglich sind.