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Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

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Vereinspauschale für Sportvereine im Jahr 2019

Landkreis
17. Dezember 2018

Sportvereine können ihre Finanzen mit der Vereinspauschale aufbessern. Darauf weist das Landratsamt Berchtesgadener Land hin. Der Freistaat Bayern unterstützt auch im Jahr 2019 den Sportbetrieb in den Sportvereinen mit der sogenannten Vereinspauschale. Im Jahr 2018 erhielten 43 Vereine aus dem Berchtesgadener Land diese Förderung.

Die Kriterien sind der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern zu entnehmen. Zum einen muss der Verein ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Ferner ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen notwendig. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations - Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Weitere Voraussetzung ist, dass im Verein aktive Jugendarbeit geleistet wird, was durch eine bestimmte Quote an jungen Mitgliedern nachzuweisen ist. Diese Quote nicht erfüllen müssen Vereine zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports. Ferner muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.

 

Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl, wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.

 

Anträge müssen vollständig bis spätestens Freitag 1. März 2019 beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt hier zur Verfügung. Das Landratsamt berät unter martin.priller@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773-537 oder birgit.tichowitsch@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773-363. Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter der Rubrik „Sport und Gesellschaft“ abgerufen werden.