Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Nachrüstung von Heizöl-Lageranlagen

Umwelt & Natur
11. Januar 2022

Nachrüstpflicht für Heizöl-Lageranlagen in Überschwemmungsgebieten bis spätestens 5. Januar 2023

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass nach den Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Pflichten für die Nachrüstung von Heizöl-Lageranlagen in Überschwemmungsgebieten bis spätestens 5. Januar 2023 bestehen.


Bestehende Heizölverbraucheranlagen

Bestehende Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind vom Betreiber bis spätestens 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Sofern die Heizölverbraucheranlagen vorher wesentlich geändert werden (z. B. wegen Reparatur), sind diese abweichend von der vorgenannten Regelung zum Zeitpunkt der Änderung vorzeitig hochwassersicher nachzurüsten.


Bestehende Heizölverbraucheranlagen in sogenannten „Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ sind bis 5. Januar 2033 nach den anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Auch hier gilt die Nachrüstpflicht zum Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung.


Neue Heizölverbraucheranlagen

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Berchtesgadener Land darauf hin, dass die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten ist.


In einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung ebenfalls verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann.


Informationen über Überschwemmungsgebiete

Im Umwelt-Altas Bayern (https://www.umweltatlas.bayern.de) können unter dem Themenbereich „Naturgefahren“ die Inhalte zu Überschwemmungsgefahren dargestellt werden. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Landratsamtes Berchtesgadener Land eingestellt. Für konkrete Fragen können sich Betroffene auch telefonisch (Montag und Donnerstag unter +49 8651 773 516) oder per E-Mail (poststelle@lra-bgl.de) an das Landratsamt Berchtesgadener Land wenden.