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Landratsamt erlässt Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen an der B21 Weißbachbrücke

Sicherheit & Verkehr
30. August 2022

Die untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land hat mit einer heute erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnung Maßnahmen zum Schutz eines Brückenbauwerkes in der Gemeinde Schneizlreuth getroffen. Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes der Brücke über den Weißbach und einer noch nicht abgeschlossenen Schadensanalyse gilt als Vorsorgemaßnahme bis auf wenige Ausnahmen ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen.

Der für die B21 zuständige Straßenbaulastträger hat die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land darüber informiert, dass die Brücke über den Weißbach in der Gemeinde Schneizlreuth sich in einem schlechten Bauwerkszustand befindet und der tragende Teil des Bauwerks aus einem Stahlbetonrahmen aus dem Jahr 1936 besteht, der aufgrund seiner Verblendung durch einen noch wesentlich älteren Bogen und seitliche Brüstungsmauern nicht einsehbar ist. Die fortschreitende Schädigung der sichtbaren Bauteile lässt jedoch befürchten, dass auch der unzugängliche Rahmen bereits erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Ein gutachterlicher Zwischenbericht, der die Umstände näher darlegt, wurde kürzlich vorgelegt.
 

Der Straßenbaulastträger hält es angesichts des unklaren Zustandes der Brücke für geboten, „bis zum Vorliegen der endgültigen Ergebnisse weitere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen“, und zeigt sich insbesondere hinsichtlich der Anzahl der vom Tragwerk noch ertragbaren Schwerverkehrsüberfahrten bei Betrachtung der langen Nutzung und der Unkenntnis über den tatsächlichen Schädigungsgrad in Sorge. „Eine sofortige Reduzierung dieser Schwerverkehrsüberfahrten auf das unumgängliche Maß – zunächst bis zum Vorliegen des endgültigen Ergebnisses der ‚Objektbezogenen Schadensanalyse‘ und der Nachrechnung – ist daher dringend zu empfehlen.“
 

Die B21 dient im Bereich Bad Reichenhall bis zum Grenzübergang Melleck mit der Gemeinde Schneizlreuth dazwischen als einzige Verbindung im sogenannten kleinen deutschen Eck und der Erschließung der dortigen Infrastruktur. Darin beinhaltet ist auch die einzige Zufahrtsmöglichkeit für den Rettungsdienst zum Krankenhaus in Bad Reichenhall und für sämtliche Hilfsorganisationen bei größeren Einsatzlagen, Großschadensereignissen und Katastrophen. Ein möglicher Einsturz oder massive Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Brückenbauwerkes gilt es durch die Reduzierung des Lkw Verkehrs bis zum Abschluss der Tragfähigkeitsprüfung zu verhindern. Der Schutz der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, der ansässigen (Wohn-)Bevölkerung sowie der öffentlichen Infrastruktur, ist daher zwingend geboten. Es gilt durch die unbekannten Umstände in der Bewertung des Bauwerkes dieses aufrecht zu erhalten, sowie die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
 

Erste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Bereich des Brückenbauwerkes wurden durch den Straßenbaulastträger bereits ergriffen. Die Geschwindigkeit wurde auf 30 km/h reduziert und Betonleitwände zu beiden Seiten der Fahrbahn zur Absturzsicherung aufgestellt. Dies alleine reicht zur Aufrechterhaltung des Brückenbauwerkes nicht aus, sondern minimiert lediglich die Gefährdung bei einem Absturz im Bereich der Brücke.
 

Die untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land hat daher mit der heutigen verkehrsrechtlichen Anordnung als Vorsorgemaßnahme ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen erlassen. Eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot besteht für den Lieferverkehr, welcher der Versorgung der Gebiete Berchtesgadener Land (BGL), Traunstein (TS), Zell am See (ZE) und Kitzbühel (KB) dient. Die Ausnahmebereiche wurden in Anlehnung an die Transitsperre durch Österreich im Bereich des kleinen deutschen Ecks gewählt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit können die genannten Gebiete, die sich in der Nähe zum Landkreis Berchtesgadener Land befinden, auch weiterhin durch das kleine deutsche Eck erreicht werden.
 

In der Abwägung wird das Restrisiko der von dieser Ausnahmeregelung zugelassenen Lkw über 7,5 Tonnen in Kauf genommen, um eine Vollsperrung für Lkw über 7,5 Tonnen und damit massive Beeinträchtigungen der Infrastruktur insbesondere der Gemeinde Schneizlreuth zu vermeiden. Nach vorliegendem Erkenntnisstand ist nach Einschätzung des Straßenbaulastträgers davon auszugehen, dass mit Umsetzung des Fahrverbotes trotz der Ausnahmen eine konkrete Gefahr für die Standsicherheit des Bauwerks noch nicht besteht. Es handelt sich um eine Vorsorgemaßnahme, da der tatsächliche Schädigungsgrad des Brückenbauwerks noch unbekannt ist. Da das beauftragte Gutachten und demnach eine finale Beurteilung erst in einigen Monaten vorliegen, dient die jetzige Anordnung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie der Verhinderung einer möglichen Gefahrenlage.
 

Auf die Sperrmaßnahme wird an allen relevanten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen im ganzen Landkreis Berchtesgadener Land sowie im Landkreis Traunstein hingewiesen und der Verkehr umgeleitet. Diese erfolgt großflächig über die Autobahn A8 sowie von Lofer kommend wieder zurück nach Österreich.
 

Die Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Schilder durch das Staatliche Bauamt Traunstein in Kraft. Im Idealfall wird die Regelung bereits kommende Woche gelten.