Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
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Ab Freitag, 21. Mai 2021, können im Berchtesgadener Land die Hotellerie-Betriebe wieder öffnen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten erteilt. Das Landratsamt wird die entsprechende Allgemeinverfügung in Kürze im Amtsblatt veröffentlichen.
Ab Freitag, 21. Mai 2021 gilt damit im Landkreis Berchtesgadener Land Folgendes:
„Ich freue mich, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun das Einvernehmen für die weiteren Öffnungsschritte erteilt hat. Damit ist endlich die Öffnung der Hotellerie und weiteren touristischen Angeboten aber auch der Betrieb von Seilbahnen, der Schifffahrt wieder möglich. Nach der kurzen Zitterpartie aufgrund der gestiegenen Inzidenz am gestrigen Dienstag, bin ich nun umso erleichterter, dass dieser Schritt gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Ganz klar ist aber auch, dass es nun mehr denn je wichtig ist, diese Lockerungen nicht durch unbedachtes Handeln zu gefährden. Jetzt haben wir es in der Hand, durch konsequentes Einhalten der Maßnahmen und vor allem der AHA-L-Regeln das Infektionsgeschehen weiter zu senken, um die nun wieder möglichen Freiheiten dauerhaft genießen zu können“, informiert Landrat Bernhard Kern zu den bekanntgegebenen Lockerungsschritten.
Sollte der vom RKI veröffentlichte maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, muss dies amtlich bekanntgemacht werden. Die Lockerungen treten in diesem Fall am fünften Tag außer Kraft.