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E-Mobilität: Neuer Förderaufruf für Ladeinfrastruktur

Umwelt & Natur
05. Mai 2020

Anträge können bis 17. Juni 2020 eingereicht werden

Das Klimaschutzmanagement im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Bund den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördert. Anträge für Investitionszuschüsse können ab sofort wieder gestellt werden. Gefördert werden die Ladestation, der Netzanschluss und die Montage mit bis zu 50 %. Neu ist eine besondere Regelung für Kundenparkplätze.


Elektromobilität ist neben Bus, Bahn und Radverkehr ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilitätslösungen. Ein zentraler Punkt, um die Akzeptanz für Elektromobilität zu erhöhen, ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Der Landkreis Berchtesgadener Land hat daher mit dem Landkreis Traunstein ein Elektromobilitätskonzept für den strukturellen und zielgerechten Ausbau von Ladestationen erarbeitet.


Das Bundesverkehrsministerium unterstützt den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladestationen bis einschließlich 22 Kilowatt Ladeleistung mit bis zu 40 % und Schnellladestationen mit bis zu 50 % der Investitionskosten. Die genaue Förderquote richtet sich nach der Ladeleistung, dem Ort und ist davon abhängig, wie viele Stunden pro Woche die Ladestation frei zugänglich ist.


Besonderer Fokus auf Kundenparkplätzen

Ein besonderes Augenmerk legt der Bund im aktuellen Förderaufruf auf Ladestationen an Kundenparkplätzen. In diesem speziellen Fall muss die Ladestation nicht rund um die Uhr öffentlich erreichbar sein. Die Zugänglichkeit muss jedoch mindestens werktags (Montag - Samstag) für je zwölf Stunden sichergestellt werden. Erstmals kann damit jedes Unternehmen mit einem Kundenparkplatz – ob Supermarkt oder produzierender Betrieb – Fördermittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erhalten.


Antragstellung bis 17.06.2020 möglich

Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, müssen die Ladesäulen u. a. mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen und die technischen Mindestkriterien der Ladesäulenverordnung erfüllen.


Anträge können von allen natürlichen und juristischen Personen, einschließlich Kommunen, bis Mittwoch, 17. Juni 2020 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Unterstützung bei der Antragstellung bieten der Innovations- und Förderlotse Lars Holstein vom Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice (lars.holstein@berchtesgadener-land.de, Telefon +49 8654 7750 14) sowie der Klimaschutzmanager Manuel Münch im Landratsamt Berchtesgadener Land (manuel.muench@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 577).


Weitere Informationen zum Thema und zum Förderprogramm gibt es in der Rubrik Elektromobilität.