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E-Mobilität: Neuer Förderaufruf für Ladeinfrastruktur gestartet

Umwelt & Natur
06. Mai 2019

Anträge können bis zum 28. Juni 2019 eingereicht werden

Die Bayerische Staatsregierung fördert den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Anträge für Investitionszuschüsse können ab sofort wieder gestellt werden. Die Förderung beträgt in der Regel jeweils 40 Prozent für die Ladestation, für den Netzanschluss und für die Montage.


Elektromobilität ist neben Bus, Bahn und Radverkehr ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilitätslösungen. Der Landkreis Berchtesgadener Land hat daher mit dem Landkreis Traunstein ein Elektromobilitätskonzept für den strukturellen und zielgerechten Ausbau von Ladestationen erarbeitet. Ein zentraler Punkt, um die Akzeptanz für Elektromobilität zu erhöhen, ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ergänzend zum Bundesprogramm hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, um das Ziel von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Bayern im Jahr 2020 zu erreichen.


Im aktuellen Förderaufruf werden Ladepunkte bis einschließlich 22 Kilowatt Ladeleistung mit einem prozentualen Anteil von 40 Prozent gefördert. Bietet der Standort der Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert, wie beispielsweise Park- und Ride-Parkplätze oder E-Car-/E-Bike-Sharing, kann der Fördersatz nochmals um 10 % erhöht werden. Gefördert werden sowohl die Ladestation selbst, der Netzanschluss als auch die Montage. Nicht in die Förderung miteinbezogen sind Schnellladesäulen (mehr als 22 kW Ladeleistung) sowie die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur.


Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, müssen die Ladesäulen u. a. ununterbrochen öffentlich zugänglich sein, mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden und die technischen Mindestkriterien der Ladesäulenverordnung erfüllen.


Anträge können von allen natürlichen und juristischen Personen, einschließlich Kommunen bis zum 28.06.2019 bei der Bayern Innovativ GmbH eingereicht werden. Unterstützung für eine erfolgreiche Antragstellung bietet im Berchtesgadener Land der Innovations- und Förderlotse Lars Holstein von der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (E-Mail: lars.holstein@berchtesgadener-land.de, Telefon: +49 8654 775 014).

 

Weitere Informationen zum Thema und zum Förderprogramm gibt es hier und auf www.elektromobilitaet-bayern.de.