bekannt gegeben. Außerhalb von Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten wird die für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Haus- abwasser oder ähnlichem Schmutzwasser bis acht Kubikmeter je Tag in ein Gewässer erforderliche beschränkte wasserrechtli- che Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 a Abs. 1 Nr. 2 b Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erteilt, wenn a) das Bauvorhaben in einem von der Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt bezeich- neten Gebiet liegt und die bekannt gegebenen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung erfüllt werden und b) ein [...] enen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung, im Übrigen den Anforderungen nach § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 41e BayWG entspricht. 2. Anforderungen 2.1 Anforderung an die Grundsätze der Konzeption In „bezeichneten Gebieten“ sind möglicherweise Wasserversorgungen ohne förmlich ausgewiesenes Schutzgebiet vorhanden. Auch eine Beeinträchtigung dieser Wasserversorgungen muss ausgeschlossen sein. Zum Schutz der Trinkwassergewinnungs- anlagen ist die DIN 2001 zu beachten. Die Prüfung erfolgt durch den anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasser- wirtschaft. Im Zweifelsfall [...] Art. 17 a Abs. 1 Nr. 2 b BayWG berücksichtigt nur die wasserwirtschaftlichen Belange für den Tatbestand des Einleitens von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser oder ähnlichem Schmutzwasser bis acht Kubikmeter je Tag in ein Gewässer. Weitere eventuell mit dem Bauvorhaben zusammenhängende wasserrechtliche Tatbestände, wie z.B. Erfüllen des Anlagenbeg- riffes nach Art. 59 BayWG und Bauen im Überschwemmungsgebiet (Art. 61 BayWG), sowie Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes, Anforderungen an den Schutz von Wasserversorgungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Belange sind dabei
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Markt Berchtesgaden Vollzug der Wassergesetze; Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden, Landkreis Berchtesgadener Land Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude sowie Neuerrichtung Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage und Querungshilfe Fischotter, Plangenehmigung Gewässerausbau Vergrößerung Oberwasserkanal einschließlich Stillwasserflächen sowie Anlagengenehmigung am Oberwasserkanal Neuerrichtung Geh- und Radwegbrücke [...] die Modernisierung der Wasserkraftanlage ergeben sich folgende wasserrechtliche Benutzungstatbestände für die Erteilung einer Bewilligung nach § 10 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz -WHG: a) Die Erhöhung der Ableitung von bisher 10 m³/s auf 20 m³/s Wasser aus der Berchtesgadener Ache als maximale Ausbau- wassermenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG), b) die Erhöhung des Aufstaus der Berchtesgadener Ache von bisher 512,96 m üNN auf 513,80 m üNN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) und c) die Erhöhung der Einleitung von bisher 10 m³/s auf 20 m³/s Wasser in den Unterwasserkanal nach der energetischen [...] Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3a i. V. mit § 3c UVPG ………………………………………………………………………………………………….…………… 1 Markt Berchtesgaden Vollzug der Wassergesetze; Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden, Landkreis Berchtesgadener Land Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude
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zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,32 € pro Kubikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,84 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Zusätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 15,00 € je Bauwasseranschluss in Rech- nung gestellt. § 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt [...] beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenn- bzw. Dauerdurchfluss: Nenndurchfluss (Qn) Dauerdurchfluss (Q3) Grundgebühr 2,5 m³/h 4 m³/h 87,00 €/Jahr (netto) 6 m³/h 10 m³/h 209,00 €/Jahr (netto) § 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungs- einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,84 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2.
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vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebiets Berchtesgadener Ache Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschä- den zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsge- biete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG). Grundlage für die Ermittlung [...] gehendem Rückhalte- raum zeitgleich ausgeglichen wird, 2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasst ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Das Landratsamt Berchtesgadener Land kann abweichend von den o. g. Nrn. 3 bis 8 Maßnahmen zulassen, wenn 1. Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und 2. eine Gefährdung [...] Gemeinde Ainring Vollzug der Wassergesetze Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722 der Gemarkung Ainring, Gemeinde Ainring, für die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Au, Hagenau und Hammerau der Gemeinde Ainring durch das Stahlwerk Annahütte Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat der Fa. Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co.KG mit Bescheid vom 27.1.2014, Az.: 322.1-8631 die Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722 der Gemarkung Ainring, Gemeinde Ainring, für die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Au, Hagenau
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sich bei Landrat Georg Grabner und bei seinen Mitarbeitern für die wirklich sehr gute Zusammenarbeit. Im Rahmen der gesetzlichen Regularien, wie zum Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz oder Restwasserleitfaden, sei es nach wie vor möglich und auch sinnvoll, die Wasserkraft zum „Wohle Aller“ voranzutreiben. Otto Zach, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik, sprach über die Optimierung der Wasserkraft durch elektrotechnische Anlagen. Eindrucksvoll zeigte er auf, wie durch intelligente Regelungs- und Steuerungstechnik die Effizienz deutlich gesteigert werden [...] Gigawattstunden werde der Strombedarf im Landkreis zu einem Viertel durch die Kraft des Wassers gedeckt. Damit sei die Wasserkraft die bedeutendste erneuerbare Energieform im Landkreis. „Wichtig ist es“, so Grabner, „noch ungenutzte Potenziale zu erkennen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu realisieren.“ Im Klimaschutzkonzept des Landkreises hat der Kreistag im Jahr 2013 den weiteren Ausbau der Wasserkraft beschlossen; fast die Hälfte des Landkreis-Strombedarfs soll demnach bis 2030 durch die Wasserkraft gedeckt werden. Hierbei erwähnte Grabner sowohl die Salzach als auch die Modernisierung [...] Modernisierung und Reaktivierung alter Anlagen. Genau hier setzte das Kompaktseminar an: Wasserkraftanlagenbetreibern und Akteuren auf diesem Gebiet wurden die vielfältigen Möglichkeiten aufgezeigt, eine bestehende Anlage zu modernisieren. Manuel Münch, Klimaschutzmanager des Landkreises, der das Seminar initiiert und geplant hat, moderierte die Veranstaltung. Anton Zeller, Ehrenpräsident des Bundesverbandes deutscher Wasserkraftwerke, stellte fest, dass Wasserkraft sowohl dem lokalen Hochwasserschutz, der Sohl- und Uferstabilisierung und nicht zuletzt dem Klimaschutz dient. Zudem stärke sie die - im
sich bei Landrat Georg Grabner und bei seinen Mitarbeitern für die wirklich sehr gute Zusammenarbeit. Im Rahmen der gesetzlichen Regularien, wie zum Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz oder Restwasserleitfaden, sei es nach wie vor möglich und auch sinnvoll, die Wasserkraft zum „Wohle Aller“ voranzutreiben. Otto Zach, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik, sprach über die Optimierung der Wasserkraft durch elektrotechnische Anlagen. Eindrucksvoll zeigte er auf, wie durch intelligente Regelungs- und Steuerungstechnik die Effizienz deutlich gesteigert werden [...] Gigawattstunden werde der Strombedarf im Landkreis zu einem Viertel durch die Kraft des Wassers gedeckt. Damit sei die Wasserkraft die bedeutendste erneuerbare Energieform im Landkreis. „Wichtig ist es“, so Grabner, „noch ungenutzte Potenziale zu erkennen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu realisieren.“ Im Klimaschutzkonzept des Landkreises hat der Kreistag im Jahr 2013 den weiteren Ausbau der Wasserkraft beschlossen; fast die Hälfte des Landkreis-Strombedarfs soll demnach bis 2030 durch die Wasserkraft gedeckt werden. Hierbei erwähnte Grabner sowohl die Salzach als auch die Modernisierung [...] Modernisierung und Reaktivierung alter Anlagen. Genau hier setzte das Kompaktseminar an: Wasserkraftanlagenbetreibern und Akteuren auf diesem Gebiet wurden die vielfältigen Möglichkeiten aufgezeigt, eine bestehende Anlage zu modernisieren. Manuel Münch, Klimaschutzmanager des Landkreises, der das Seminar initiiert und geplant hat, moderierte die Veranstaltung. Anton Zeller, Ehrenpräsident des Bundesverbandes deutscher Wasserkraftwerke, stellte fest, dass Wasserkraft sowohl dem lokalen Hochwasserschutz, der Sohl- und Uferstabilisierung und nicht zuletzt dem Klimaschutz dient. Zudem stärke sie die - im
5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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