Raumklimageräte reduziert. Diese sind als Umluftkühlgeräte mit Wärmetauschern ausgeführt. Die hierfür benötigten Raumkühl-Wasserkreisläufe werden vom Maschinenkühlwassersystem getrennt geführt. 2.6 Triebwasserweg in Österreich/Deutschland mit Zufahrtsstollen und Wasserschloss in Deutschland: Lage und Flächeninanspruchnahme Triebwasserweg mit Zufahrtsstollen und Wasserschloss: Der druckseitige Triebwasserweg setzt sich aus dem Triebwasserstollen und Wasserschloss zusammen. Der Triebwasser- weg erstreckt sich über eine Länge von 6,32 km, besitzt ein Gefälle von 0,25 % und verbindet das Wehrbauwerk in [...] 20,690 aufgestauten Saalach- see. Mit dem Wasser aus dem Saalachsee wird die Wasserkraftanlage Bad Reichenhall-Kibling der DB Energie GmbH betrieben, die sich aus dem Hauptwasserkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling in Kirchberg (Stadt Bad Reichenhall) und dem Restwasserkraft- werk Kibling an der Talsperre Kibling (Gemeinde Schneizlreuth) zusammensetzt. Das Restwasserkraftwerk Kibling verarbeitet eine Wassermenge von maximal 6 m³/s. Als Restwassermenge für das Hauptwas- serkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling wurde eine jahreszeitlich gestaffelte Wassermenge von 3,0 m³/s, 3,5 m³/s und 4,0 m³/s festgelegt [...] Deutschland). Das Wehrbauwerk und der oberwasserseitige Triebwasserweg liegen auf österreichischem Staatsgebiet in der Gemeinde Unken. Der unterwasserseitige Teil des Triebwasserweges und das Krafthaus liegen auf deutschem Staatsgebiet in der Gemeinde Schneizlreuth. Die Restwasserstrecke von ca. 7 km befindet sich ebenfalls auf österreichischem und deutschem Staatsgebiet. 1.3 Gesamtvorhaben und Hauptdaten vom Wasserkraftwerk Schneizlreuth in Österreich und Deutschland Das Wasserkraftwerk Schneizlreuth ist ein Ausleitungskraftwerk, bei dem die Ableitungswassermenge von maximal 44 m³/s nach einer kurzen
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] nrichtung Schmutzwassergebühren und Niederschlagswasserge- bühren. § 10 Schmutzwassergebühr (1) 1Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 1,54 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. (2) 1Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungs- anlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der [...] der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. 4Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigenge- winnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] Bürgermeister Bek. Nr. 2 Stadt Freilassing Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation sowie von Regenwasser aus der Regenwasserkanalisation der Stadt Freilassing in den Mühlbach Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat mit Bescheid vom 9.10.2012, Az.: 322.1-6323 die gehobene Erlaubnis der Stadt Freilassing vom 16.7.1992, Az.: 340.1-632-2, geändert am 19.1.1995, Az.: 340.1-632-2, zum Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation in den Mühlbach sowie von Regenwasser aus der Regenwasserkanalisation der Stadt in den Fehlgra- ben bis 31.12.2013 verlängert [...] haben. Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. § 11 Entstehen der Gebührenschuld Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 1,-- € pro Kubikmeter Abwasser. (2) 1Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungs- anlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehalte- nen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen werden durch geeichte Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] Absperrung betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) 1Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. 2Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. 3Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen
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Absperrung betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) 1Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. 2Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustim- mung des Grundstückseigentümers beizubringen. 3Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen [...] des Wasserbezugs (1) Jeder Wechsel des Grundstückseigentümers ist der Gemeinde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (2) Will ein Grundstückseigentümer, der zur Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung nicht verpflichtet ist, den Wasserbe- zug aus der öffentlichen Wasserversorgung vollständig einstellen, so hat er das mindestens eine Woche vor dem Ende des Wasserbezugs schriftlich der Gemeinde zu melden. (3) Will ein zum Anschluss oder zur Benutzung Verpflichteter den Wasserbezug einstellen, hat er bei der Gemeinde Befreiung nach § 6 zu beantragen. § 23 Einstellung der Wasserlieferung (1) Die [...] ist die erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Was- serverbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann. Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter dem Ausgangsventil im Grund- stück/Gebäude. Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperr- ventile und Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Ausgangsventil ist die erste Absperrarmatur hinter dem Wasserzähler Anlagen des Grundstücks-eigentümers (= Verbrauchsleitungen) sind die Gesamtheit der Anlagenteile in Grundstücken oder
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Fließgewässer ☐ Grundwasser ☐ Quelle ☐ Sonstiges Wasserentnahmestelle: Flur-Nr.: _____________ Gemarkung: _______________ Gemeinde: _________________________ Beantragte Wasserentnahmemenge: Hinweis: Die Restwassermenge wird im Bescheid festgelegt. Die erlaubte Entnahmemenge kann in Niedrigwasserzeiten ggf. nicht ständig abgeleitet werden. max. l/s Wiedereinleitung in (Name des Gewässers): _________________________________________ ☐ Fließgewässer ☐ Grundwasser ☐ Sonstiges Wassereinleitungsstelle: Flur-Nr.: _____________ Gemarkung: _______________ Gemeinde: _________________________ Beantragte Wassereinl [...] Fischzuwachs in kg / (l/s) Zulaufwasser). Entscheidend hierfür sind die Intensitätsstufen (in kg Futtermittelverbrauch je l/s Zulaufwasser). Intensitätsstufe I: Futtermittelverbrauch bis 150 kg je l/s Zulaufwasser I. d. R. geringe Belastung des Vorfluters, Absetz- oder Filteranlagen im Regelfall nicht erforderlich. Intensitätsstufe II: Futtermittelverbrauch bis 500 kg je l/s Zulaufwasser Zu- und Ablaufwasser ist i. d. R. zu untersuchen (mind. 2 Messungen pro Jahr in Hauptproduktionszeit), Grenzwerte der Teichbaurichtlinien sind einzuhalten. Je nach Fütterungs- und Wassermanagement kann der Einsatz von [...] Stand: März 2019 Checkliste für die Erstellung der wasserwirtschaftlich relevanten Antragsunterlagen zur wasserrechtliche Behandlung einer Fischteichanlage Vorbemerkungen: Die Checkliste soll dem Antragsteller helfen, geeignete Unterlagen für seinen Wasserrechtsantrag zusammenzustellen. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein bietet dem Antragsteller hierzu gerne, im Idealfall vor Einreichung der Unterlagen beim Landratsamt, ein Beratungsgespräch an, um die vorzulegenden Unterlagen abzustimmen. Diese Checkliste kann in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein den Erläuterungsbericht für die An
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nachfolgende Wasserverbrauchsanlage einschließlich Wasser- zähler abgesperrt werden kann. Wasserzähler (Messeinrichtungen) sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperrventile und etwa vorhandene Wasserzähler- bügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Übernahmestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. Verbrauchsleitungen sind die Wasserleitungen in Grundstücken oder in Gebäuden von der Übernahmestelle ab. Anlagen des Abnehmers sind die Verbrauchsleitungen und die sonstige Wasserinstallation von der Ü [...] hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei den Stadtwerken zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheiden die Stadtwerke. Sie legen die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, [...] des Wasserbezugs (1) Jeder Wechsel des Grundstückseigentümers ist den Stadtwerken unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (2) Will ein Grundstückseigentümer, der zur Benutzung der Wasserversorgungsanlage nicht verpflichtet ist, den Wasserbezug aus der öffentlichen Wasserversorgung vollständig einstellen, so hat er das mindestens eine Woche vor dem Ende des Wasserbezugs schriftlich den Stadtwerken zu melden. (3) Will ein zum Anschluss oder zur Benutzung Verpflichteter den Wasserbezug einstellen, hat er bei den Stadtwerken Befrei- ung nach § 6 zu beantragen. § 23 Einstellung der Wasserlieferung (1)
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der Menge des aus der Wasserversor- gungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt (ohne Mehrwertsteuer) 2,13 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Stadt zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die [...] insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. -351- 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der [...] Gebühr beträgt pro Kubikme- ter Abwasser: - Bei Einleitung von Schmutz- u. Niederschlagswasser 3,32 € - Bei Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser 2,97 € Sofern neben Schmutzwasser der Einrichtung auch Niederschlagswasser nur über einen Überlauf der auf dem Grund- stück vorhandenen Einrichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers zugeführt wird, wird die Gebühr in Höhe von 3,15 € pro Kubikmeter Abwasser erhoben. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf
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Raumklimageräte reduziert. Diese sind als Umluftkühlgeräte mit Wärmetauschern ausgeführt. Die hierfür benötigten Raumkühl-Wasserkreisläufe werden vom Maschinenkühlwassersystem getrennt geführt. 2.6 Triebwasserweg in Österreich/Deutschland mit Zufahrtsstollen und Wasserschloss in Deutschland: Lage und Flächeninanspruchnahme Triebwasserweg mit Zufahrtsstollen und Wasserschloss: Der druckseitige Triebwasserweg setzt sich aus dem Triebwasserstollen und Wasserschloss zusammen. Der Triebwasser- weg erstreckt sich über eine Länge von 6,32 km, besitzt ein Gefälle von 0,25 % und verbindet das Wehrbauwerk in [...] Deutschland). Das Wehrbauwerk und der oberwasserseitige Triebwasserweg liegen auf österreichischem Staatsgebiet in der Gemeinde Unken. Der unterwasserseitige Teil des Triebwasserweges und das Krafthaus liegen auf deutschem Staatsgebiet in der Gemeinde Schneizlreuth. Die Restwasserstrecke von ca. 7 km befindet sich ebenfalls auf österreichischem und deutschem Staatsgebiet. 1.3 Gesamtvorhaben und Hauptdaten vom Wasserkraftwerk Schneizlreuth in Österreich und Deutschland Das Wasserkraftwerk Schneizlreuth ist ein Ausleitungskraftwerk, bei dem die Ableitungswassermenge von maximal 44 m³/s nach einer kurzen [...] einem de- zentralen, 1-kreisigen Kühlwassersystem ausgestattet. Jeder Maschinensatz ist mit seinem eigenen, geschlossenen Kühl- wasserkreislauf ausgestattet. Der im Saugrohr verbaute Wärmetauscher dient der Wärmeübertragung zwischen Kühlwas- serkreislauf und dem Wasser im Unterwasserbecken. Anfallende Verluste in den Generatoren, Generatorlagern, Turbinen- führungslagern, Reglern sowie anderen Maschinenkomponenten werden mit Hilfe des Kühlwassersystems in das Unter- wasser übertragen. Krafthausentwässerung: Im Krafthaus anfallende Lösch-, Kondensat- und Leckage-Wässer werden durch Bodenabläufe sowie
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wenigen EW die Wasserfläche entsprechend kleiner. Eine Unterteilung oder sonstige konstruktive Maßnahmen zur Ver- hinderung von Kurzschlussströmungen sind kaum möglich. Aus diesem Grund wird im DWA-A 221: Grundsätze für die Verwendung von KKA (Dez. 2019) unter B.5.7 Abwasserteichanlagen in Tabelle B.3 eine Mindestgröße von 100 m² gefordert. Diese Forderung entspricht den bayerischen Vorgaben für Ab- wasserteiche als KKA (siehe LfU Schreiben „Bemessung von Abwasserteichen“ vom August 2011 in den Arbeitshilfen für PSW)). 3.1.13 Ist eine Regenwassereinleitung in einen Abwasserteich möglich? Klein [...] Können die gereinigten Abwässer aus Membrananlagen als Brauchwasser wiederverwendet werden? 3.1.11 Unter welchen Voraussetzungen kann eine Versickerung des gereinigten Abwassers erfolgen? 3.1.12 Gibt es eine Mindestgröße für Abwasserteichanlagen? 3.1.13 Ist eine Regenwassereinleitung in einen Abwasserteich möglich? 3.2 Begutachtung 3.2.1 Wie wird im Vollzug des Art. 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayWG eine einheitliche Begutachtung durch den PSW sichergestellt? 3.2.2 Wann ist ein PSW für das Gutachten im Wasserrechtsverfahren zuständig? 3.2.3 Welcher Prüfumfang ergibt sich für die PSW im Rahmen der Begutachtung [...] erfolgte eine Änderung des Anhangs 1 zur Abwasserverordnung. Kleinklär- anlagen sind seitdem der Größenklasse 1 (Abwasseranlagen < 1.000 Einwohnerwerten) zugeordnet. Seitdem müssen Kleinkläranlagen mindestens wasserrechtliche Überwachungswerte < 150 mg/l für den Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) und < 40 mg/l für den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) - ge- messen in der einfachen Stichprobe am Ablauf - einhalten. Dies ist nur mit einer biologischen Behand- lung des Abwassers möglich. 1.5 Bis wann müssen Kleinkläranlagen nachgerüstet werden? Die wasserrechtlichen Bestimmungen gemäß § 57 Abs. 5 und
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