t Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Pro Naturstrom GmbH, Geschäftsführerin Frau Irene Wolferstetter, Bahnhofstr. 41, 84529 Tittmoning Antrag auf Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Saalach beim Luitpoldwehr Fkm 19,78, Stadt Bad Reichenhall Für die Gewässerbenutzung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage wurde von der Pro Naturstrom GmbH, Geschäfts- führerin Frau Irene Wolferstetter eine Bewilligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 10 und § 14 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) beantragt. Die Wasserkraftanlage dient der Erzeugung von elektrischem [...] Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- beabsichtigte wasserbauliche Maßnahmen am Graben vor dem Rohrdurchlass an der Alpenstraße Bundesstraße B 305 bei Fkm 8,4 der Berchtesgadener Ache Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 3a i. V. m. § 3c UVPG ……………………………….…… 1 Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- beabsichtigte wasserbauliche Maßnahmen am Wilhelmergraben oberhalb Wilhelmer [...] Einzelfalles gem. § 3a i. V. m. § 3c UVPG ……………………….…………… 2 Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- beabsichtigte wasserbauliche Maßnahme an der Saalach bei Fkm 30,53 zur Sicherung des Dachsweges Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 3a i. V. m. § 3c UVPG ………………………………...….. 3 Vollzug der Wassergesetze; Pro Naturstrom GmbH, Bahnhofstr. 41, 84529 Tittmoning Antrag auf Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Saalach beim Luitpoldwehr Fkm 19,78, Stadt Bad Reichenhall ………
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Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungs-einrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser und in modifizierte Mischwasserkanäle nur Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser aus öffentlichen Flächen eingeleitet werden. In Misch- wasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in [...] häusliche Abwasser. -382- Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. Privatkanäle sind sämtliche nicht von der Stadt in Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 1 verlegten oder über- nommenen Kanäle. Im Übrigen entspricht ihre Zweckbestimmung den städtischen Kanälen. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. Modifizierte Misch- wasserkanäle dienen [...] Bedeutung: Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in land-wirtschaftlichen Betrieben anfal- lende Abwasser (e
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des aus der Wasserversorgungs- einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist vom Zweckverband zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt, oder 4. der Wasserverbrauch dem Zweckverband nicht fristgerecht mitgeteilt wird. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger [...] Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach dem Dauer- durchfluss (Q3) oder nach dem Nenndurchfluss (Qn) entsprechend dem verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird für jeden Zähler die Grundgebühr nach Abs. 2 erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.“ 2. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) Nen [...] für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Der § 2 erhält folgende Fassung: § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für (1) bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder (2) tatsächlich angeschlossene Grundstücke. Der § 9a erhält folgende Fassung: § 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) bzw. dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird
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Amtsblatt Nr. 12 vom 21. März 2023 Inhaltsverzeichnis: Bek. Nr. Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Freilassing und den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe (ZV Surgruppe) aus den Brunnen F-1 bis F-3, F-7 bis F-10 und S-1 bis S-4 in Patting …………………………………………………………………. 1 Vollzug der Wassergesetze Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Freilassing und den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe (ZV Surgruppe) aus den Brunnen F-1 bis F-3, F-7 bis F-10 und S-1 bis S-4 in Patting ..…………… [...] …………………………………………….……….. 7 Gemeinde Schönau a. Königssee Vollzug der Wassergesetze; Änderung an der Wasserkraftanlage an der Königsseer Ache (Entfall der zeitlichen Beschränkung) …………………………….. 8 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Freilassing und den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe (ZV Surgruppe) aus den Brunnen F-1 bis F-3, F-7 bis F-10 und S-1 bis S-4 in Patting Betreiber: Zweckverband zur Trinkwasserversorgung der Surgruppe und Stadtwerke Freilassing Öffentliche Bekanntgabe der [...] Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze Vorhaben: Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Freilassing und den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe (ZV Surgruppe) aus den Brunnen F-1 bis F-3, F-7 bis F-10 und S-1 bis S-4 in Patting Betreiber: Zweckverband zur Trinkwasserversorgung der Surgruppe und Stadtwerke Freilassing Öffentliche Bekanntgabe der Bewilligung Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat dem Zweckverband zur Trinkwasserversorgung der Surgruppe und den Stadtwerken Freilassing die Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Freilassing und
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Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Vorhaben: Wasserrechtlicher Antrag zum zutage fördern und Ableiten von Grundwasser zur Trinkwasserver- sorgung der Anwesen in St. Bartholomä Betreiber: Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung) Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 7 UVPG Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung betreibt mit Bescheid vom 15.07.1987 eine Wasserversorgungsanlage auf der Hirschauhalbinsel [...] Forst St. Bartholomä, Gemeinde Schönau a. Königssee. Diese Wasserversor- gungsanlage dient der Versorgung der dortigen Gaststätte und der Fischerei mit Trinkwasser i.S.d. § 3 Nr. 1TrinkwV. Der Flachbrunnen liegt auf 615 müNN auf Flurstück Nr. 12, Gemarkung Forst St. Bartholomä, Gemeinde Schönau a. Königssee. Es wurde eine Trinkwasserschutzzone ausgewiesen und vor Ort mittels Schilder gekennzeichnet. Die Geländehöhe beträgt 614,80 müNN, die Oberkante Brunnenflansch liegt auf 613,23 müNN. Das Trinkwasser wird mit einer Unterwasserkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 3 I/s bei 26 m Förderhöhe (gemäß [...] von Grundwasser mittels der oben beschriebenen Anlage. Es wurde eine Wasserentnahmemenge von 15.000 m³ pro Jahr beantragt. Für den Betrieb dieser Anlage sind keinerlei Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen notwendig, die bestehende Anlage kann in bewährter Weise weiter betrieben werden. Die UVP-Vorprüfung erfolgt von Amtswegen. http://www.lra-bgl.de/ -33- Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.3.3./Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG n.F. ist für „das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils
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periodisch wasserführend. Bei Starkregenereignissen ist mit erhöhtem Oberflächenabfluss zu rechnen, was zu einer schnellen Mobilisierung von Geschiebemengen aus Hangablagerungen führen kann. Der Schutzgedanke der Hochwasserschutzmaßnahme für den Reischlklammbach besteht in der Retention und Filterung von Geschiebe und Schwemmholz aus dem Abflussgeschehen in der Reischlklamm und der schadlosen Durchleitung des Nieder- schlagswassers in der neuen Verrohrung bis zur Einleitung in den Unterwasserkanal. Folgende wasserrechtliche Maßnahmen sind geplant: Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz für den Rei [...] ege sowie des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein. Sie betreffen unter anderem die Siedlungs- und Raumstruktur, Nutzungsart und –umfang, mögliche Altlasten und Bodendenkmalpflege. Wie in der Begründung dargelegt entstehen mittlere Auswirkungen auf das Schutz- gut Boden sowie geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild. Wasser: Folgende Informationen sind verfügbar: Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land (Arbeitsbereich Wasserrecht), Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Die Informationen beziehen sich in erster Linie auf Grundwasser, Wasserversorgung, Nieder- schläge [...] ..................... 3 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Plangenehmigung Gewässerausbau – Hochwasserschutz Reischlklammbach Vorhaben: Plangenehmigung Gewässerausbau – Hochwasserschutz Reischlklammbach Grundstück: Fl. Nrn. 63, 72/7, 72, 173, 174, 1082, Gemarkung Karlstein, Stadt Bad Reichenhall Antragsteller: Stadt Bad Reichenhall, Rathausplatz 1, 83435 Bad Reichenhall Gegenstand des Vorhabens ist der Hochwasserschutz für den Ortsteil Karlstein der Stadt Bad Reichenhall gegenüber schadbrin- genden
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lich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Wasserrechtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der unteren Wasserrechtsbehörde (https://www.lra- bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht) abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem [...] n Nutzung des Grundwassers gemäß § 49 WHG i. V. mit Art. 30 BayWG An 1. Antragsteller/in Nachname Vorname Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Fax Mobil E-Mail 2. Grundstückseigentümer/in falls abweichend von Antragsteller/in Nachname Vorname Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Fax Mobil E-Mail 3. Brunnenstandort Straße, Hausnummer Flurnummer Gemarkung Gemeinde Landratsamt Berchtesgadener Land FB 32 Wasserrecht Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall Formblatt wurde ausgefüllt von: (nur ausfüllen, falls abweichend vom Antragsteller) Seite 2 von 3 4. Zweck der Grundwasserentnahme Geplant ist die [...] die Errichtung eines Förderbrunnens und eines Schluckbrunnens zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe mit einer Heizleistung von _____ kW. Kühlanlage mit einer Kälteleistung von _____ kW. 5. Technische Beschreibung der Brunnen 5.1 Förderbrunnen Erwarteter Grundwasserstand ca. _____ m unter Gelände Voraussichtliche Brunnentiefe ca. _____ m unter Gelände Bohrbrunnen Schachtringbrunnen ____________________ mit Vorschacht ohne Vorschacht Bei gebohrten Brunnen bitte Bohrverfahren angeben: Trockenbohrung Spülbohrung Voraussichtlicher Bohrdurchmesser: ca. _____ mm (bei gebohrten Brunnen) Voraussichtlicher
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zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 5,10 € pro Ku- bikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] gebühren. § 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenn- durchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m3/h 100,00 € / Jahr bis 6 m3/h 240,00 € / Jahr bis 10 m3/h 400,00 [...] sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigenge- winnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 30. Juni mit Haupt- wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversor- gung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner. In begründeten Einzel- -280- fällen sind ergänzende höhere
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Fassung: Die Gebühr beträgt 0,82 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. §10 (4) erhält folgende Fassung: Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 0,82 € pro Kubikme- ter entnommenen Wassers. § 2 Die Satzung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft. Schneizlreuth, den 22. September 2011 Gemeinde Schneizlreuth Bauregger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 12 Gemeinde Schneizlreuth Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Wasserversorgungsanlage Schneizlreuth Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgab [...] ner Land Vollzug der Wassergesetze; Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Schwarzeckbach, Gemeinde Bischofswiesen .......................................................................................................................... 1 Vollzug der Wassergesetze; Weiterbetrieb der Triebwerksanlage an der Großen Sur, Gemeinde Saaldorf-Surheim, Ortsteil Sillersdorf ............................................................................................................................ 2 Vollzug der Wassergesetze; Umbau und Erweiterung einer Wasserkraftanlage am Weißbach, Gemeinde [...] .............................................. 13 -233- Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Schwarzeckbach, Gemeinde Bischofswiesen Herr XXX* hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Schwarzeckbach, Gemeinde Bischofswiesen, gestellt. Die Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden, die im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren fristgerecht erhoben wurden, wird das Landratsamt Berchtesgadener Land mit den Beteiligten
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Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes „Sur (Fkm 2,5 bis 15,3), Mittergraben (Fkm 0,0 bis 3,4) und Sonnwiesgraben“ in Gebieten der Stadt Freilassing und der Gemeinden Ainring, Saaldorf-Surheim und Teisendorf Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschä- den zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschw [...] Errichtung oder Erweiterung baulicher Anla- gen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs zulassen, wenn im Einzelfall das Vorhaben 1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehenden Rückhalte- raum zeitgleich ausgeglichen wird, 2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasst ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Das Landratsamt Berchtesgadener Land [...] seitlichen Böschungen sind mit einer Neigung von 1:1 geplant und sollen durchge- hend mit Wasserbausteinen gesichert werden. Die Böschungen werden in den Außenkurvenbereichen mit einem Freibord zum angesetzten HQ100 Bemessungsabfluss von 1,50 m ausgeführt. Für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes BW 180 wurde beim Landratsamt Berchtesgadener Land eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 2 BayWG i. V. mit § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und für die Gewässerausbau- maßnahme eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und § 68 Abs. 2 WHG beantragt. Gemäß § 3a Satz
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