Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung über die Sicherung des in der Gemeinde Ainring gelegenen Schutzgebietes der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeindeteile Au, Hagenau und Hammerau Vom 13. Juli 1971 …………………………………………………………………………………………………………………………….. 1 Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Oberteisendorf und Neukirchen a.T. – Brunnen Thumberg ……………………………………………………………………………………………………………………..….. 2 Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes [...] Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung über die Sicherung des in der Gemeinde Ainring gelegenen Schutzgebietes der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeindeteile Au, Hagenau und Hammerau Vom 13. Juli 1971 Einträge aus der landwirtschaftlichen Düngung haben in den letzten Jahren in Bayern zu mikrobiologischen Trinkwasserverun- reinigungen geführt. Nach Einschätzung der Fachbehörden sind zum Schutz der oben genannten Trinkwasserversorgung dringend entsprechende Verbote in die geltende Wasserschutzgebietsverordnung aufzunehmen. Im Rahmen der Auslegung der [...] Bek. Nr. 2 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Oberteisendorf und Neukirchen a.T. – Brunnen Thumberg Einträge aus der landwirtschaftlichen Düngung haben in den letzten Jahren in Bayern zu mikrobiologischen Trinkwasserverun- reinigungen geführt. Nach Einschätzung der Fachbehörden sind zum Schutz der oben genannten Trinkwasserversorgung dringend entsprechende Verbote in die geltende Wasserschutzgebietsverordnung aufzunehmen. Im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen
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................................................... 4 - 1 - Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] hier betrachtete Überschwemmungsgebiet für ein HQ100 des Weißba- ches dargestellt. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkun- dige Stelle für Wasserwirtschaft zu beteiligen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, den 22.12.2022 g e z . Stemmer BD 1. Anlass, Zuständigkeit 2. Ziele 3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen 3.1 Gewässer 3.2 Hydrogeologische Situation 3.3 Hydrologische Daten 3.4 Dokumentierte Hochwasserereignisse 3.5 Sonstige Daten 4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen 5. Rechtsfolgen 6. Sonstiges [...] ete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehör- den zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypischen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahr- scheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
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Vollzug der Wassergesetze; AUF Eberlein & Co. GmbH, Hautschenmühle 1, 91587 Adelshofen Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage durch Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude sowie Neuerrichtung Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage und Querungshilfe Fischotter, Plangenehmigung Gewässerausbau zur Vergrößerung Oberwasserkanal einschließlich Stillwasserflächen sowie Anlagen-genehmigung am Oberwasserkanal für Neuerrichtung [...] Vollzug der Wassergesetze; AUF Eberlein & Co. GmbH, Hautschenmühle 1, 91587 Adelshofen Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage durch Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude sowie Neuerrichtung Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage und Querungshilfe Fischotter, Plangenehmigung Gewässerausbau zur Vergrößerung Oberwasserkanal einschließlich Stillwasserflächen sowie Anlagen-genehmigung am Oberwasserkanal für Neuerrichtung [...] die Erteilung folgender wasserrechtlicher Zulassungen beantragt: 1. Bewilligung nach § 10 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Änderung der wasserrechtlichen Gewäs- serbenutzung: a) Die Erhöhung der Ableitung von bisher 10 m³/s auf 20 m³/s Wasser aus der Berchtesgadener Ache als maximale Ausbauwassermenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG), b) die Erhöhung des Aufstaus der Berchtesgadener Ache von bisher 512,96 m üNN auf 513,80 m üNN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) und c) die Erhöhung der Einleitung von bisher 10 m³/s auf 20 m³/s Wasser in den Unterwasserkanal nach der energetischen
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Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe zum Entnehmen, Zuta- gefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf, zum Zwecke der Trinkwasserversorgung ist bis 30.9.2011 befristet [...] Bek. Nr. Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufbauwerk der Kanalisation Neukirchen über einen Graben in den Rettenbach .................................................................................................................................................... 1 Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe ........................ [...] ........................................................................................... 2 Bek. Nr. 1 Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufbauwerk der Kanalisation Neukirchen über einen Graben in den Rettenbach Der Markt Teisendorf hat beim Landratsamt die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufblauwerk der Kanalisation Neukirchen auf dem Grundstück Fl. Nr. 133/2 der Gemarkung Neukirchen über einen Graben in den Rettenbach beantragt, da die bisherige Erlaubnis abgelaufen ist. Das
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................................................ 6 - 2 - 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). 6. Sonstiges Es wird darauf hingewiesen, dass die Stoißer Ache und der Aufhamer Bach nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. Deren Überschwemmungsgebiete können lokal größer als die hier für den Schrat- tenbach sein und werden separat in eigenen Verfahren behandelt. In der Übersichtskarte ist nur das hier betrachtete Überschwemmungsgebiet für ein HQ100 des Schrat- tenbaches dargestellt. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundi- ge Stelle Wasserwirtschaft zu beteiligen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein [...] gebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwal- tungsbehörden zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypi- schen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
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Feuerwehren 40/271 Vollzug der Wassergesetze; Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden, Landkreis Berchtesgadener Land Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude sowie Neuerrichtung Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage und Querungshilfe Fischotter, Plangenehmigung Gewässerausbau Vergrößerung Oberwasserkanal einschließlich Stillwasserflächen sowie Anlagengenehmigung am Oberwasserkanal Neuerrichtung Geh- und Radwegbrücke [...] 15/96 Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung über die Sicherung des in der Gemeinde Ainring gelegenen Schutzgebietes der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeindeteile Au, Hagenau und Hammerau Vom 13. Juli 1971 20/133 Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Oberteisendorf und Neukirchen a.T. – Brunnen Thumberg 20/134 -2- Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über die Reinhaltung des für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde [...] Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Wasserversorgungsanlage Schneizlreuth 7/26 Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für den Ortsteil Weißbach an der Alpenstraße 7/27 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Schneizlreuth (AbfGS) Vom 3. Februar 2015 7/27 Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schneizlreuth für den Ortsteil Schneizlreuth (Wasserabgabesatzung – WAS –) Vom 3. Februar 2015 7/29 Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schneizlreuth für
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2 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtsantrag Trinkwasserversorgung Thumsee Ost, Antrag auf Bewilligung zur Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus der Thumsee Ost Quelle Betreiber: Wasserbeschaffungsverband Thumsee Ost Einladung zum Erörterungstermin Der Wasserbeschaffungsverband Thumsee Ost hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land die Neuerteilung einer Bewilligung für die Wasserentnahme aus der Thumsee Ost Quelle nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 5, §§ 10 und 14 WHG beantragt. Die Wasserentnahmevorrichtungen bestehen im Wesentlichen aus der Quellfassung, [...] 1 Nr. 4 WHG). -45- Zusätzlich zur Neuerteilung der wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis wegen Fristablauf ergeben sich folgende Ände- rungen zu der ursprünglichen wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis: 1. Umgestaltung des Unterwasser-Auslaufbereiches des Kraftwerks durch Absenkung der Auslaufschwelle des Unterwasserbeckens um 21 cm Erhöhung der bestehenden Streichmauer zum Schutz gegen die Eintragung von Feinkies im Hochwasserfall in das Unterwasserbecken und Vertiefung des ca. 25 m flussabwärts des Kraftwerksgebäudes liegenden Sohlriegels 1 mit einer Höhe von 582,50 m üNN im mittleren Bereich [...] Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Wasserkraftanlage Uhlmühle an der Bischofswiesener Ache, Wiedererteilung einer gehobenen Erlaubnis wegen Fristablauf zum 30.06.2020 sowie Umgestaltung Auslaufbereich Kraftwerk, Stauzielerhöhung, Änderung Stababstand Feinrechen und Bau einer Fischaufstiegshilfe Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 5 in Verbindung mit § 7 UVPG ………………………………………………………………………….……………………….. 1 Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtsantrag Trinkwasserversorgung Thumsee Ost, Antrag auf Bewilligung
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……………………………………………..………. 6 Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe Jahresabschluss 2012 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe ................................................................... 7 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe ............................................ 8 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722 der Gemarkung Hammerau, Gemeinde Ainring, für die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Au, Hagenau und Hammerau [...] entsteht. Die Ausbauwas- sermenge beträgt 0,90 m³/s. Es wird ein Umgehungsgerinne mit einer Dotierwassermenge von 0,15 m³/s bzw. 20 Prozent vom Abfluss errichtet. Die Ausleitung erfolgt über eine 2,062 km lange und unterirdische Triebwasserdruckrohrleitung mit einem Durchmesser von 800 mm (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz –WHG-). b) Bei Flusskilometer 5,60 nach der energetischen Nutzung zur Stromerzeugung im Krafthaus Wiedereinleitung in den Ober- wasserkanal der Wasserkraftanlage Vogl (Wasserersäge) oder alternativ, soweit diese nicht in Betrieb ist, in die Bischofs- wiesener Ache (§ 9 Abs [...] Hammerau der Gemeinde Ainring durch das Stahlwerk Annahütte Die bestehende beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis der Fa. Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co.KG zum Zuta- gefördern und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722 der Gemarkung Hammerau, Gemeinde Ainring, für die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Au, Hagenau und Hammerau der Gemeinde Ainring ist bis 31.8.2014 befristet. Die Firma hat beim Landratsamt eine neue wasserrechtliche Bewilligung beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren zur Erteilung der Bewilligung wurden im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen keine
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Einrichtungen. Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasserverbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann. Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Absperrvorrichtung nach dem Wasserzähler im Grundstück/Gebäude. Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperr- ventile und etwa vorhandene Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Der § 4 erhält folgende Fassung: § 4 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen [...] öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung. Das Versorgungsgebiet ergibt sich aus § 3 der jeweils gültigen Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe. (2) Art und Umfang dieser Wasserversorgungseinrichtung bestimmt der Zweckverband. (3) Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören vorbehaltlich abweichender Vereinbarung auch die Grundstücksanschlüsse. Der § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Wasserversorgungsgebiet, von denen die Grund- [...] - pflicht insbesondere entgegen, wenn für den jeweiligen Verbrauchszweck oder Teilbedarf i.S.v. Satz 1 Trinkwasser oder Wasser mit der Beschaffenheit von Trinkwasser erforderlich ist und die Versorgung mit solchem Wasser nur durch die Be- nutzung der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet wird. (2) § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (3) Absatz 1 gilt nicht für die Versorgung von Industrieunternehmen und Weiterverteilern sowie für die Vorhaltung von Lösch- wasser. (4) Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer den
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Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung(§ 5 Abs. 2 i. V. mit § 7 UVPG) …………………………………………………………………… 1 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 2 i. V. mit § 7 UVPG) Vorhaben: Errichtung einer Abwassergefälledruckleitung, Trinkwasserleitung, Leerrohre, Kabel für Strom-, Wasser-, und Breitbandversorgung sowie [...] Schapbachalm abwasser- und trinkwassertechnisch zu verbessern. Das betroffene Gebiet wird durch die Höhenlage stark touristisch frequentiert. Insbesondere die Kührointhütte ist eine viel besuchte Beherbergungsstätte. Zudem befindet sich auf der Kührointalm ein Stützpunkt der Bundespolizei, welcher ganzjährig besetzt ist. Die bisherige Abwasserreinigung erfolgt auf den Almen derzeit in 3-Kammer- Gruben mit Ableitung oder Versickerung des gereinigten Oberwassers. Beim Stützpunkt der Bundespolizei besteht bisher eine kleine Scheibentauchkörperkläranlage. Die bestehende Trinkwasserversorgung erfolgt über [...] Kanalisation beim Anwesen Bartler (Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden) soll über den Schapbachboden bis nach Kühroint (Gemeinde Schönau a. Königssee) über eine Länge von ca. 7 km eine Abwassergefälledruckleitung mit entsprechenden Pumpstationen, eine Trinkwasserdruckleitung mit entsprechenden Druckerhöhungsanlagen sowie Leerrohre und Kabel für Strom-, Wasser- und Breitbandversorgung sowie die Telekommunikation verlegt werden. Sämtliche Leitungen sollen überwiegend in der bestehenden Forststraße und den bestehenden Wanderwegen verlegt werden. Der Schapbach wird im Zuge der Verlegung viermal im Bereich
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