................................................ 5 - 2 - 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] biete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungs- behörden zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypi- schen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jah- [...] von knapp 0,94 km². Da Wasserstände und Abflüsse des Schloßberggrabens nicht an einem Pegel erfasst werden, wurde der bei der Überschwemmungsgebietsermittlung zugrunde gelegte Hochwasserabfluss durch Nieder- schlag-Abfluss-Modellierung ermittelt. Bei der Niederschlag-Abfluss-Modellierung werden Abflusswerte und Ganglinien unter Berücksichtigung der Einzugsgebietseigenschaften anhand des Gebietsnieder- schlags ermittelt. Den Ergebnissen der Niederschlag-Abfluss-Modellierung entsprechend wurde bei der Überschwem- mungsgebietsermittlung ein hundertjährlicher Hochwasserabfluss (inkl. Geschiebezuschlag)
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Bischofswiesen) zu erfolgen. Für die Wasserkraftanlage ergeben sich folgende wasserrechtliche Benutzungstatbestände für die Erteilung einer Bewilli- gung nach § 10 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz -WHG: a) Das Ableiten von bis zu 2.750 Liter Wasser pro Sekunde aus der Bischofswiesener Ache als maximale Ausbauwasser- menge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG-), b) das Aufstauen der Bischofswiesener Ache bis auf 565,65 m üNN bezogen auf den Flusskilometerstein Fkm 1,8 = 579,225 m üNN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) und c) das Einleiten von bis zu 2.750 Liter Wasser pro Sekunde in die Bischofswiesener [...] Gemeinde Bischofswiesen Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Bewilligung und Planfeststellung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Bischofswiesener Ache bei Fkm 1,8 sowie auf Anlagen- bzw. Baugenehmigung für die Errichtung privater Feldweg mit Bahnrohrunterquerung (begehbarer Wartungstunnel DN 2000) und Holzgebäude oberer Zugang, Gemeinde Bischofswiesen, Landkreis Berchtesgadener Land ………….............…………….. 1 Bek. Nr. 1 Gemeinde Bischofswiesen Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Bewilligung und Planfeststellung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Bischofswiesener Ache [...] neue Wasserkraftanlage als sogenanntes Flusskraftwerk errichtet werden. Die Wasserkraftanlage setzt sich aus den wesentlichen Anlagenteilen Schlauchwehr mit dem Stauziel 565,65 m üNN, Spülschütz mit integrierter Spülklappe, horizontaler Querrechen mit einer lichten Stabweite von 15 mm und einem Kraftwerksgebäude für die Dive-Turbine sowie Steuerung zusammen. Die Durchgängigkeit soll durch eine Fischaufstiegshilfe als Beckenpassanlage mit ca. 100 Liter/Sekunde Abflusswassermenge und einem Fischabstieg über den Spülschütz durch eine Dotationsöffnung in der Spülklappe mit anschließender Wasserab- leitrinne
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Nr. 4 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Vollzug der Wassergesetze; Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Hintersee Die Wasserkraft Hintersee GbR, Im Reichlfeld 2, 83486 Ramsau b. Berchtesgaden hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Hintersee in der Gemeinde Ramsau b. Berchtesga- den für folgende Benutzungstatbestände gestellt: a) Aufstauen des Hintersees b) Entnehmen von Wasser aus dem Hintersee und Wiedereinleiten des in der Wasserkraftanlage genutzten Wassers in die Ramsauer Ache Das Vorhaben ist geplant am Auslauf [...] Bischofswiesen Die Gemeinde Bischofswiesen nutzt für die Trinkwasserversorgung u.a. die Ganghoferquelle. Zur Sicherstellung der Wasser- versorgung im Versorgungsgebiet Bischofswiesen, insbesondere des Ortsteils Engedey soll zusätzlich die Bachmannquelle in das Trinkwassernetz eingespeist werden. Für die Ganghoferquelle wurde bereits 1976 ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Das Einzugsgebiet der Bachmannquelle unterliegt bisher keinem besonderen Schutz durch Rechtsverordnung. Es soll deshalb ein gemeinsames Wasserschutzgebiet für die Bachmann- und Ganghoferquelle festgesetzt werden. Im Rahmen der Auslegung [...] er Land Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Bachmann- und Ganghoferquelle in der Gemeinde Bischofswiesen ................................................................................................................ 1 Stadt Bad Reichenhall Vollzug der Baugesetze; Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung betr. Abriss und Neubau eines Nebengebäudes mit Garagen ....................................................................................................... 2 Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus dem Regenüberlaufbecken
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37/226 Vollzug der Wassergesetze; Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Schwarzeckbach, Gemeinde Bischofswiesen 39/232 Vollzug der Wassergesetze; Weiterbetrieb der Triebwerksanlage an der Großen Sur, Gemeinde Saaldorf-Surheim, Ortsteil Sillersdorf 39/233 Vollzug der Wassergesetze; Umbau und Erweiterung einer Wasserkraftanlage am Weißbach, Gemeinde Bischofswiesen 39/233 -3- Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der Waldquelle in Bad Reichenhall zur Nutzung als Mineralwasser 40/240 Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2011 45/273 Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung eines [...] Landkreis Berchtesgadener Land Antrag auf Neugenehmigung 2/2 Vollzug der Wassergesetze; Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen I und II Hintersee, Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden 5/19 Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe aus den Brunnen Gemach I, II und III auf dem Grundstück Fl. Nr. 635/1 der Gemarkung Freidling zur Trinkwasserversorgung 5/20 Vollzug der Wassergesetze; Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache beim Felsentunnel, Fkm 6,2 – Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden [...] BimSchG 33/208 Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe 35/216 Bekanntmachung über den Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Berchtesgaden in die Berchtesgadener Ache 37/225 Bekanntmachung über den Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser in die Saalach aus der Abwasseranlage der Gemeinde Ainring
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nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berech- net. Die Gebühr beträgt 2,42 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die [...] zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,04 € pro Kubikmeter Abwasser. -310- (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. [...] Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren (§ 9a) und Verbrauchsgebühren (§ 10). § 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauer- durchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Da
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. Fachbereich AKTUELL FBNG-009 3/5 3.2 Leitungsgebundene Schankanlagen (Postmix, Wasser) Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb nehmen Empfehlungen des DVGW: ● Entnahmestellen vollständig öffnen und Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen lassen. ● Bei Stillstand von mehr als 6 Monaten Fachfirma zur Wiederinbetriebnahme nach DIN EN 806-4 beauftragen. Schankanlage wieder in Betrieb nehmen ● Vor Inbetriebnahme chemische Reinigung durchführen. ● Wasserfilter austauschen / erneuern. ● Wasserzulauf / Wasserhahn öffnen. ● Kohlensäure am Flaschenventil öffnen und Dichtigkeitskontrolle durchführen [...] oder erst nach Ablassen des Kühlwassers ausschalten. 2.2 Leitungsgebundene Schankanlagen (Postmix, Wasser) ● Bei Postmixanlagen chemische Reinigung durchführen und anschließend die Leitung mit karboni- siertem Wasser füllen. ● Wasserzufuhr / Wasserhahn schließen. ● Kohlensäure am Flaschenventil schließen. ● Anlagenkühlung weiterlaufen lassen, nicht ausschalten! ● Hinweis „Außer Betrieb“ anbringen. Fachbereich AKTUELL FBNG-009 Sachgebiet Getränkeschankanlagen Stilllegung und Wiederinbetriebnahme von Schank- anlagen bei mehrwöchiger Betriebsunterbrechung Stand: 07.05.2020 1 Geltungsbereich Sollen [...] komplette Schankanlage gründlich mit Wasser spülen. Leitungen nach der Reinigung entleeren oder mit karbonisiertem Wasser befüllen. ● Thekenbereich, Gläserspülgeräte, Spülbecken und Tropfwanne reinigen und trocknen lassen. ● Bierkeller / Kühlräume für Getränke und Kühlfächer der Theke reinigen. Bei Kühlräumen und The- ken ohne Ware Kühlung ausschalten und Türen offenstehen lassen, mit Ware Kühlung eingeschal- tet lassen und Türen geschlossen halten. ● Verdampfer der Kühlungen inklusive Tauwasserschalen reinigen. ● Begleitkühler und Durchlaufkühler mit Wasserkühlung weiterlaufen (kühlen) lassen, oder
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Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung über die Sicherung des in der Gemeinde Ainring gelegenen Schutzgebietes der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeindeteile Au, Hagenau und Hammerau Vom 13. Juli 1971 …………………………………………………………………………………………………………………………….. 1 Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Oberteisendorf und Neukirchen a.T. – Brunnen Thumberg ……………………………………………………………………………………………………………………..….. 2 Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes [...] Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung über die Sicherung des in der Gemeinde Ainring gelegenen Schutzgebietes der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeindeteile Au, Hagenau und Hammerau Vom 13. Juli 1971 Einträge aus der landwirtschaftlichen Düngung haben in den letzten Jahren in Bayern zu mikrobiologischen Trinkwasserverun- reinigungen geführt. Nach Einschätzung der Fachbehörden sind zum Schutz der oben genannten Trinkwasserversorgung dringend entsprechende Verbote in die geltende Wasserschutzgebietsverordnung aufzunehmen. Im Rahmen der Auslegung der [...] Bek. Nr. 2 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Oberteisendorf und Neukirchen a.T. – Brunnen Thumberg Einträge aus der landwirtschaftlichen Düngung haben in den letzten Jahren in Bayern zu mikrobiologischen Trinkwasserverun- reinigungen geführt. Nach Einschätzung der Fachbehörden sind zum Schutz der oben genannten Trinkwasserversorgung dringend entsprechende Verbote in die geltende Wasserschutzgebietsverordnung aufzunehmen. Im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen
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................................................... 4 - 1 - Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] hier betrachtete Überschwemmungsgebiet für ein HQ100 des Weißba- ches dargestellt. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkun- dige Stelle für Wasserwirtschaft zu beteiligen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, den 22.12.2022 g e z . Stemmer BD 1. Anlass, Zuständigkeit 2. Ziele 3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen 3.1 Gewässer 3.2 Hydrogeologische Situation 3.3 Hydrologische Daten 3.4 Dokumentierte Hochwasserereignisse 3.5 Sonstige Daten 4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen 5. Rechtsfolgen 6. Sonstiges [...] ete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehör- den zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypischen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahr- scheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
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Vollzug der Wassergesetze; AUF Eberlein & Co. GmbH, Hautschenmühle 1, 91587 Adelshofen Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage durch Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude sowie Neuerrichtung Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage und Querungshilfe Fischotter, Plangenehmigung Gewässerausbau zur Vergrößerung Oberwasserkanal einschließlich Stillwasserflächen sowie Anlagen-genehmigung am Oberwasserkanal für Neuerrichtung [...] Vollzug der Wassergesetze; AUF Eberlein & Co. GmbH, Hautschenmühle 1, 91587 Adelshofen Wasserkraftanlage Gartenau an der Berchtesgadener Ache bei Fkm 12,1 bis 12,9, Markt Berchtesgaden Antrag auf Bewilligung zur Modernisierung der Wasserkraftanlage durch Umbau Wehranlage, Erhöhung Stauziel und Wasserausleitung, Neuerrichtung Restwasserschnecke mit Betriebsgebäude sowie Neuerrichtung Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage und Querungshilfe Fischotter, Plangenehmigung Gewässerausbau zur Vergrößerung Oberwasserkanal einschließlich Stillwasserflächen sowie Anlagen-genehmigung am Oberwasserkanal für Neuerrichtung [...] die Erteilung folgender wasserrechtlicher Zulassungen beantragt: 1. Bewilligung nach § 10 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Änderung der wasserrechtlichen Gewäs- serbenutzung: a) Die Erhöhung der Ableitung von bisher 10 m³/s auf 20 m³/s Wasser aus der Berchtesgadener Ache als maximale Ausbauwassermenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG), b) die Erhöhung des Aufstaus der Berchtesgadener Ache von bisher 512,96 m üNN auf 513,80 m üNN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) und c) die Erhöhung der Einleitung von bisher 10 m³/s auf 20 m³/s Wasser in den Unterwasserkanal nach der energetischen
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Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe zum Entnehmen, Zuta- gefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf, zum Zwecke der Trinkwasserversorgung ist bis 30.9.2011 befristet [...] Bek. Nr. Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufbauwerk der Kanalisation Neukirchen über einen Graben in den Rettenbach .................................................................................................................................................... 1 Vollzug der Wassergesetze; Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Oberteisendorf (Brunnen Thumberg) auf dem Grundstück Fl. Nr. 641/1 der Gemarkung Oberteisendorf durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe ........................ [...] ........................................................................................... 2 Bek. Nr. 1 Markt Teisendorf Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufbauwerk der Kanalisation Neukirchen über einen Graben in den Rettenbach Der Markt Teisendorf hat beim Landratsamt die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufblauwerk der Kanalisation Neukirchen auf dem Grundstück Fl. Nr. 133/2 der Gemarkung Neukirchen über einen Graben in den Rettenbach beantragt, da die bisherige Erlaubnis abgelaufen ist. Das
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