5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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5 5.3 Überprüfung der Modelle an abgelaufenen Hochwasserereignissen 6 6 Glossar 7 Inhalt: Dieses Dokument erläutert in aller Kürze die grundlegende Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Bayern. ar EREN „ a! ‚NSr N 8De ee,MD Vorbemerkung 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 1 Vorbemerkung Dieses Dokument erläutert das Vorgehen der Wasserwirtschaftsämter bei der Ermittlung der Über schwemmungsgebiete. Es dient zum besseren Verständnis der angewandten Methoden und erstellten Unterlagen (Karte des Überschwemmungsgebietes und Erläuterungstext), die von den Wasserwirt scha [...] bestellen.bayern.de. Interessante Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete in Bayern sind im Internet unter http://www.iug.bayern.de (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern) zu fin den. Im Infoportal HochwasserInfo Bayern informiert die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung dar über hinaus rund um das Thema Hochwasser: https://www.hochwasserinfo.bayern.de. 2 Vorgehensweise Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete in Bayern erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen Modells. In das Modell gehen wie in Abb. 1 dargestellt, Daten zur Geländeoberfläche (Topografie) und a [...] us der Ab flussermittlung (Hydrologie) ein. Es wird ein detailliertes Modell des Geländes und des Flusslaufs erstellt, das dann – bildlich gesprochen – im Computer mit dem Abfluss eines 100jährlichen Hochwassers geflu tet wird. Eine Modellierung ist notwendig, da in der Regel keine ausreichenden Aufzeichnungen von historischen Hochwasserereignissen dieser Größenordnung vorliegen. Abb. 1: Ablaufschema zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete Befliegung und Auswertung Vermessung des Flussbetts Pegelmessungen Eigenschaften des Einzugsgebiets Digitales Geländemodell 100jährlicher Abfluss Mode
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................................................ 5 - 2 - 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] Ache. Da Wasserstände und Abflüsse des Aufhamer Baches nicht an einem Pegel erfasst werden, wurde der bei der Überschwemmungsgebietsermittlung zugrunde gelegte Hochwasserabfluss durch Nieder- schlag-Abfluss-Modellierung ermittelt. Bei der Niederschlag-Abfluss-Modellierung werden Abflusswer- te und Ganglinien unter Berücksichtigung der Einzugsgebietseigenschaften anhand des Gebietsnie- derschlags ermittelt. Den Ergebnissen der Niederschlag-Abfluss-Modellierung entsprechend wurde für den sogenannten hundertjährlichen Hochwasserabfluss des Aufhamer Baches ein Wert von 17,9 m³/s (Reinwasser inkl. G [...] gebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwal- tungsbehörden zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypi- schen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
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das Gewicht des Klappenwehrs und dem anstehenden Wasserdruck. Einlaufbereich Oberwasserkanal mit Grobrechen (Stababstand ca. 15 cm) und Absperrschütz Der Einlaufbereich in den Oberwasserkanal ist mit einem Grobrechen (Stababstand ca. 15 cm) ausgestattet. Der über- deckte Oberwasserkanal mit einem Querschnitt von 4,0 x 0,9 m und einer Länge von ca. 10 m verfügt über einen Ab- sperrschütz und führt zum Sandfang. Der Abwasserkanal DN 400 der Gemeinde Bischofswiesen wird vom Oberwasserkanal überkreuzt und wurde so ange- legt, dass der Abwasserkanal nachhaltig nicht belastet wird. Sandfang-/Feinrec [...] Wehraufsatz Holzlatte auf 588,72 m üNN gehalten werden. Im Unterwasser wird der Wasserspiegel vom Abfluss bestimmt. Der Unterwasserspegel hat je nach Abfluss einen Schwankungs- bereich zwischen 582,68 m üNN und 582,98 m üNN (Differenz 30 cm). Der maximale Wasserspiegelunterschied zwischen Ober- und Unterwasser im Betrieb beträgt bisher erlaubt 5,99 m bzw. unter Berücksichtigung des Wehraufsatzes Holzlatte von 5 cm somit 6,04 m. Höhensystem Auf Grund des aktuell gültigen Höhensystems DHHN2016 wurde für den Standort der Wasserkraftanlage Uhlmühle an der Bi- schofswiesener Ache Fkm 2,4 die aktuelle [...] hilfe (FAH) Fischliftschleuse nach System „Der Wasserwirt“ mit Wasserdo- tation 0,2 m³/s zur Herstellung der Durchgängigkeit am Querbauwerk Sohlstufe mit Klappenwehr (Fischauf- und Fischab- stieg) und im Zuge dessen wird die Restwasserabgabe neu geregelt (Wegfall der bisher gestaffelten Restwasserabgabe von 100 l/s bzw. 200 l/s). Künftig soll über eine Leitung DN 150 temporär während der Ausstiegsphase aus der Fischliftschleuse von dieser eine Wasserzuführung in das Tosbecken unterhalb der Sohlstufe mit Klappenwehr erfolgen. Die Wasserkraftanlage Uhlmühle als Ausleitungskraftwerk mit einer Aus
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................................................ 5 - 2 - 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] km². Da Wasserstände und Abflüsse des Fallgrabens nicht an einem Pegel erfasst werden, wurde der bei der Überschwemmungsgebietsermittlung zugrunde gelegte Hochwasserabfluss durch Niederschlag- Abfluss-Modellierung ermittelt. Bei der Niederschlag-Abfluss-Modellierung werden Abflusswerte und Ganglinien unter Berücksichtigung der Einzugsgebietseigenschaften anhand des Gebietsnieder- schlags ermittelt. Den Ergebnissen der Niederschlag-Abfluss-Modellierung entsprechend wurde bei der Überschwem- mungsgebietsermittlung ein hundertjährlicher Hochwasserabfluss des Fallgrabens von 19,9m³/s (Reinwasser inkl [...] gebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwal- tungsbehörden zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypi- schen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
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................................................ 4 - 1 - 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] 88 km². Da Wasserstände und Abflüsse des Leitenbaches nicht an einem Pegel erfasst werden, wurde der bei der Überschwemmungsgebietsermittlung zugrunde gelegte Hochwasserabfluss durch Niederschlag- Abfluss-Modellierung ermittelt. Bei der Niederschlag-Abfluss-Modellierung werden Abflusswerte und Ganglinien unter Berücksichtigung der Einzugsgebietseigenschaften anhand des Gebietsnieder- schlags ermittelt. Den Ergebnissen der Niederschlag-Abfluss-Modellierung entsprechend wurde für den sogenannten hundertjährlichen Hochwasserabfluss HQ100 des Leitenbaches ein Wert von 14,5 m³/s (Reinwasser inkl. Ges [...] Topokarte und dem aktuelleren Gewässerdatensatz (zum Beispiel Exelbach und Maierbach). Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundi- ge Stelle für Wasserwirtschaft zu beteiligen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, den 30.05.2023 g e z . Stemmer BD 1. Anlass, Zuständigkeit 2. Ziele 3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen 3.1 Gewässer 3.2 Hydrogeologische Situation 3.3 Hydrologische Daten 3.4 Dokumentierte Hochwasserereignisse 3.5 Natur und Landschaft, Gewässercharakter 3.6 Sonstige Daten 4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen 5. Rechtsfolgen 6. Sonstiges
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................................................ 5 - 2 - 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlas- tung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Ebenso sind Wildbachgefährdungsbereiche nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1, Art. 47 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) verpflichtend als Überschwemmungsgebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach [...] Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). 6. Sonstiges Es wird darauf hingewiesen, dass die Bischofswiesener Ache nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist, ihr Überschwemmungsgebiet separat in einem eigenen Verfahren behandelt wird und lokal größer als das hier für den Darigraben sein kann. In der Übersichtskarte ist nur das hier betrachtete Überschwemmungsgebiet für ein HQ100 des Darigrabens dargestellt. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundi- ge Stelle Wasserwirtschaft zu beteiligen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, den 10.07 [...] gebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwal- tungsbehörden zuständig. Da das Überschwemmungsgebiet einen Wildbachgefährdungsbereich darstellt, ist nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1, 2 BayWG als Bemessungshochwasser ein HQ100 unter Berücksichtigung der wildbachtypi- schen Eigenschaften zu wählen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1 / 100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
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stem der Trinkwasserinstallation zu vermeiden. Für Neuerrichtungen und Wartungen von Trinkwasserinstallationen gelten spezielle technische Regelwerke. Von Großanlagen und öffentlichen Gebäuden sowie Anlagen zu gewerblichen Zwecken werden laut Trinkwasserverordnung jährlich Wasserproben von den Gesundheitsämtern untersucht. Wird eine bestimmte Konzentration von Legionen nachgewiesen, muss dies angezeigt werden. Folgende Sicherheitsmaßnahmen können helfen, um einer massenhaften Vermehrung von Legionellen im Warmwassersystem eines Wohngebäudes vorzubeugen: Grundsätzlich sollte das Wasser im System [...] werden Legionellen übertragen? Über erregerhaltige Wassertröpfchen Die Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Die erregerhaltigen Tröpfchen können sich in der Luft verbreiten und eingeatmet werden. Mögliche Ansteckungsquellen sind beispielsweise Duschen, Luftbefeuchter oder Wasserhähne, ebenso Kühltürme oder Klimaanlagen. Auch in Schwimmbädern gibt es Übertragungsmöglichkeiten über Wasserfälle, Rutschen oder Whirlpools und Fontänen. Beim Trinken ist eine Infektion in seltenen Fällen durch Aspiration möglich, das heißt wenn Wasser beim Verschlucken in die Lunge gelangt. Wichtig: [...] System so oft wie möglich ausgetauscht werden. Günstig sind kleine Warmwasserspeicher und geringe Leitungsquerschnitte. Wird das Warmwasser im Haus über Durchlauferhitzer erzeugt, so müssen Sie die Vermehrung von Legionellen nicht befürchten. In einem Haushalt mit zentraler Warmwassererwärmung und -speicher sollte die Regler-Temperatur am Trinkwassererwärmer auf mindestens 60°C eingestellt sein. Die Wassertemperaturen im Leitungssystem sollten an keiner Stelle Temperaturen unter 55 °C aufweisen. Wo kann ich mich informieren? Das Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da Legi
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vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebiets HQ100 der Oberen Saalach (Gewässer erster Ordnung) Flusskilometer 32,80 (Landesgrenze) bis Flusskilometer 20,77 (Kiblinger Wehr) im Landkreis Berchtesgadener Land auf dem Gebiet der Gemeinde Schneizlreuth Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb [...] Errichtung oder Erwei- terung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB gemäß § 78 Abs. 5 WHG zulassen, wenn 1. das Vorhaben a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rück- halteraum umfang-, funktions- und zeitgleich geglichen wird, b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und d) hochwasserangepasst ausgeführt wird oder 2. die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Bei der Prüfung der zuvor genannten [...] den Wasserabfluss behindern können, 2. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, 3. die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen, 4. das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 5. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 6. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß
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