aus der Wasserversorgungs- einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,84 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist vom Zweckverband zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt, oder 4. der Wasserverbrauch dem Zweckverband nicht fristgerecht mitgeteilt wird. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein [...] durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn a) ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder b) der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder c) sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Die Gebühr beträgt 1,95 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,50 € pro Kubik- meter entnommenen Wassers. § 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebührenschuld [...] 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. 3Für dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen. (2) 1Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. 2Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen. (3) 1Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (im Folgenden Bemessungs- hochwasser – HQ100). 2Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. -535- 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der [...] 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. -539- (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die
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Fkm 20,690 aufgestauten Saalachsee. Mit dem Wasser aus dem Saalachsee wird die Wasserkraftanlage Bad Reichenhall-Kibling der DB Energie GmbH betrieben, die sich aus dem Hauptwasserkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling in Kirchberg (Stadt Bad Reichenhall) und dem Restwasserkraftwerk Kibling an der Talsperre Kibling (Gemeinde Schneizlreuth) zusammensetzt. Das Restwasserkraftwerk Kibling verarbeitet eine Wassermenge von maximal 6 m³/s. Als Restwassermenge für das Haupt- wasserkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling wurde eine jahreszeitlich gestaffelte Wassermenge von 3,0 m³/s, 3,5 m³/s und 4,0 m³/s festgelegt [...] Auswirkungen des Neubaus der Wasserkraftanlage an der Nonner Sohlrampe Fkm 17,950 auf die Hydrogeologie/Grundwasser (Grundwasserströmungsmodell) wurde durch das Büro Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH, Betzigau das Hydrogeologische Gutachten vom 10.7.2017 erstellt (vgl. Plansatz Ordner 2 Anlage 6). Im Vorhabensbereich (Untersuchungsgebiet Wasserkraftanlage Nonner Rampe ca. Fkm 17,670 bis 19,900) gibt es nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein weiterhin noch die folgenden Planungen Dritter: -183- a) Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein plant im Vor [...] band Piding-Anger Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Piding-Anger für das Haushaltsjahr 2019 ………………………………………………………………………………………………………………….. 6 Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe Haushaltssatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Surgruppe für das Haushaltsjahr 2019 ………………………………………………………………………………………………………………….. 7 Bek. Nr. 1 Stadt Bad Reichenhall Vollzug der Wassergesetze; Bau und Betrieb Wasserkraftanlage Nonner Rampe an der Saalach bei der Nonner Sohlrampe Fkm 17,950, Stadt Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land 1. Vorhabensträger, Zweck des Vorhabens und Betreiberin
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Schutzzone II Abwasserbehandlungsanlagen (einschl. Kleinkläranlagen), Mischwasserentlastungsbauwerke, Re- genklär- und Rückhaltebecken Dichtheitsprüfung alle 10 Jahre Dichtheitsprüfung alle 3 Jahre* kommunale Abwasserleitungen und Schächte eingehende Sichtprüfung alle 5 Jahre, Dichtheitsprüfung alle 10 Jahre Dichtheitsprüfung alle 3 Jahre* private Abwasseranlagen: Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre Dichtheitsprüfung alle 3 Jahre Behandlungsanlagen für gewerbl. Abwas- ser, Abwasserleitungen und Schächte vor einer Behandlungsanlage Abwasserleitungen und Schächte für gew- erbl. Abwasser nach einer Be [...] Inhaltsverzeichnis: Bek. Nr. Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Lauterbrunn auf dem Gebiet der Gemeinde Saaldorf-Surheim und der Stadt Laufen ……………………………………………………………….1 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Lauterbrunn auf dem Gebiet der Gemeinde Saaldorf-Surheim und der Stadt Laufen Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Heining der Stadt Laufen und der Gemarkung Saaldorf der [...] bis 3 m Tiefe, jedoch mindestens 0,5 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, ohne Boden- verbesserungsmaßnahmen verboten 1.4 Bohrungen nur zulässig für Bodenuntersuchungen bis zu 1 m Tiefe 1.5 Untertägige Eingriffe in den Un- tergrund, auch unterhalb des ge- nutzten Grundwasserleiters, auch wenn diese außerhalb des Wasserschutzgebietes ansetzen verboten 2. bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Anlage 2, Ziffer 1 und 2) 2.1 Errichten oder Erweitern von Rohrleitungsanlagen zum Beför- dern wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 65 UVPG i. V. m. Nrn. 19.3 bis 19.6 der Anlage
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde
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und durchströmten Steinschwel- len und Störsteinen in naturnaher Bauweise mit 130 l/s Abflusswassermenge und einem Fischabstieg über die Spülklappe mit anschließendem Wasserableitgerinne (Niedrigwasserrinne mit 100 l/s Abflusswassermenge bewerkstelligt werden. Die Sohl- schwelle Nr. 4 an der Stauwurzel erhält für die Durchgängigkeit eine naturnahe Anrampung in der Neigung 1:8. Die Umgestaltungen der Bischofswiesener Ache als Gewässerausbau im Unter- und Oberwasser der Wasserkraftanlage dienen der Wasserkraftanlage selbst und zur Erreichung der Durchgängigkeit. Die Erstellung der ca. 20 m langen S [...] erfolgen. Für das Vorhaben ergeben sich folgende wasserrechtlichen Zulassungstatbestände: 1. Bewilligung nach § 10 und § 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Gewässerbenutzung Neubau Wasserkraftan- lage: a) Das Ableiten von bis zu 2,50 m³/s Wasser aus der Bischofswiesener Ache als maximale Ausbauwassermenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG), b) das Aufstauen der Bischofswiesener Ache bis auf 565,65 m üNN bezogen auf den Flusskilometerstein Fkm 1,8 = 579,225 m üNN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) und c) das Einleiten von bis zu 2.50 m³/s Wasser in die Bischofswiesener Ache nach der energetischen [...] einer maximalen Ausbauwassermenge von 2,50 m³/s statt bisher einer Dive-Turbine mit einer maximalen Ausbauwassermenge von 2,750 m³/s, Einbau einer Spülklappe statt bisher einem Schütz mit Klappe. Mit dem geplanten Vorhaben soll an einer bereits bestehenden Querverbauung in der Bischofswiesener Ache bei Fkm 1,8 (Sohl- schwelle Nr. 5) seitlich der Bahnlinie 5741 Bad Reichenhall-Berchtesgaden eine neue Wasserkraftanlage als sogenanntes Fluss- kraftwerk errichtet werden. Die Wasserkraftanlage setzt sich aus den folgenden wesentlichen Anlagenteilen zusammen: Wehranlage als wassergefülltes Schlauchwehr
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4 von 44 Stadt Laufen Trinkwasserbrunnen Lauterbrunn I Wasserrechtliche Bewilligung und Wasserschutzgebiet Erläuterungsbericht 1. ALLGEMEINES 1.1 Träger der Wasserversorgung STADT LAUFEN Rathausplatz 1 83405 Laufen 1.2 Vorbemerkungen Die Stadt Laufen betreibt eine zentrale Wasserversorgung, die ihr Trinkwasser zum größten Teil aus dem Brunnen Lauterbrunn Il bezieht. Da dieser Brunnen alleine den gesamten Wasserbedarf nicht decken kann, besteht zudem ein Liefervertrag von bis zu 200.000 m?/a mit dem ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER SURGRUPPE. Da im geförderten Wasser allmählich steigende N [...] Hauptleitungslänge 68.707 km Hausanschlusslänge 37.748 km Wasserzähler 1856 Stck. Brauchwasser-Förderung 3859 m? STADT LAUFEN 83405 LAUFEN WHG erteilt mit "m Bewilligung gemäß $8 Abs Landratsamtes B :5.10.2023. sgädenervom Az. 322.12-8631-10 BRUNNEN LAUTERBRUNN Il ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER WASSERRECHTLICHEN BEWILLIGUNG ZUR ENTNAHME VON GRUNDWASSER UND ZUR FESTSETZUNG EINES WASSERSCHUTZGEBIETES ERLÄUTERUNGSBERICHT Im wasserrechtlichen wa;serrechtlichen Verfahren eprüft. \eri' geprüft. Amil tändiger Wasserwirtschaftsamt Wasserwirtschaftsa Traunstein, den 13 April 2 in. den 15 9 VERFASSER: A-5020 [...] Fördereinrichtungen Landnutzung und Besiedelung im Umfeld Wasserbeschaffenheit GEOLOGISCHE ÜBERSICHT HYDROGEOLOGIE 5 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Hydrogeologische Verhältnisse / Grundwasserleiter Grundwasserströmungsverhältnisse Abschnittsweise Beschreibung der hydrogeologischen Verhältnisse Brunneneinzugsgebiet Dipl.-Ing. Harald Brandecker A-5020 SALZBURG -A-3430 TULLN 20.11.2014 Seite 2 von 44 Stadt Laufen Trinkwasserbrunnen Lauterbrun n I Wasserrechtliche Bewilligung und Wasserschutzgebiet 6.5 Grundwasserneubildung / Grundwasserbilanz 6.6 Geohydraulische Berechnungen 6.6.1 Durchlässigkeitsbeiwert 6.6
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Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren vom 13.03.2000 (GVBI vom 31.3.2000 S. 8) Erläuterung des Vorhabens zum Einleiten häuslicher Abwasser Antragsteller Vorname/Name Straße PLZ/Ort Telefon-Nr. mit Vorwahl Fax-Nr. Bauvorhaben Erlaubnis vorhanden ja: Bescheid vom _____________, Aktenzeichen: _____________ nein; nicht bekannt Kurze Beschreibung zum geplanten Bauvorhaben Baugrundstück Gemeinde/Stadt/Markt Straße/Haus-Nr. Gemeinde/Ortsteil Flurnummer Gemarkung Wasserversorgung Das Anwesen wird mit Wasser versorgt durch zentrale Wasserversorgung Einzelbrunnen (Entfernung: _______ [...] An das: Landratsamt Berchtesgadener Land FB 322 – Wasserrecht Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall ANTRAG auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für die Einleitung von in Kleinkläranlagen behandeltem Abwasser oder ähnlichem Schmutzwasser Bauvorhaben: Errichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung für das Anwesen _____________________________auf dem Grundstück Fl.Nr. __________der Gemarkung ______________________, Stadt, Gemeinde, Markt ______________________________. Antragsteller/in: _________________________ Vorname/Name ________ [...] lich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Wasserrechtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der unteren Wasserrechtsbehörde (https://www.lra- bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht) abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem
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e verlegt. Die Rohrleitung mündet im Wasserschloss. Wasserschloss und Wasserkraftschnecke Das Wasserschloss wird in den südöstlichen Hang so integriert, dass ein Zugang über eine außenliegende Natursteintreppe möglich ist. Im Wasserschloss entspannt sich die Wassersäule der Rohrleitung bis auf eine Wasserspiegelhöhe von 592,60 m üNN (Stauziel Wasserschloss). Zum Schutz der Anlagenteile einschließlich Steuerungs- und Leiteinrichtungen wird auf dem Wasserschloss ein Wartungsraum als Holzbau mit Zeltdach errichtet. Durch den Grundablass DN 300 im Wasserschloss kann dieses entleert bzw. in der Rohrleitung [...] 0 m (Sohlbreite 6,0 m plus 0,50 m Überstand je Seite). Über das Tiroler Wehr sollen insge- samt 445 l/s (45 l/s Restwasser und 400 l/s Nutzwasser) abgeleitet werden. Für eine zuverlässige Abgabe der Restwassermen- ge wird der Wasserspiegel unterm Rechen überwacht und konstant auf 592,76 m üNN gehalten. Die Restwassermenge von -302- 45 l/s wird über 2 kreisrunde Öffnungen von jeweils 125 mm, deren Scheitel mit der Oberkante auf 592,225 m üNN um 53,5 cm unter dem konstanten Wasserspiegel liegt, in die Gumpe nach dem Tiroler Wehr abgegeben. Mit einer Kiesschleuse kann der Bereich unter dem Rechen des [...] beträgt 17 kW bei einem Ausbauzufluss von 400 l/s und einer Fallhöhe von 6,30 m (Jah- resarbeit rund 84.000 kWh). Für die Wasserkraftanlage ergeben sich folgende wasserrechtlichen Benutzungstatbestände: 1. das Ableiten von bis zu 400 l/s Wasser aus der Stoißer Ache als maximale Ausbaumenge für die Wasserkraftnutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG) und 2. das Einleiten von bis zu 400 l/s Wasser in die Stoißer Ache nach der energetischen Nutzung zur Stromerzeugung in der Wasserkraftschnecke (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG). Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme (Teilfläche Fl. Nr. 735 Gemarkung Anger) Als Ersatzmaßnahme
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zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,19 € pro Kubikmeter Abwasser. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] -188- Anlage 1 (Lageplan) -189- Anlage 2 Maßgaben zu § 3 As. 1 Nr. 2, 3, 5 und 6 1. Wassergefährdende Stoffe (zu Nr. 2) Es ist jeweils die aktuelle Fassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)“ zu beachten. 2. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu Nr. 2.2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zu- lässig. In der weiteren Schutzzone (III) sind nur zulässig: 1. [...] ellt ist verboten 3.2 Regen- oder Mischwasserentlastungsbauwer- ke zu errichten oder zu erweitern verboten 3.3 Trockenaborte nur zulässig, wenn diese nur vorü- bergehend aufgestellt werden und mit dichtem Behälter ausgestattet sind verboten 3.4 Ausbringen von Abwasser verboten, ausgenommen gereinigtes Abwasser aus dem Ablauf von Klein- kläranlagen zusammen mit Gülle oder Jauche zur landwirtschaftlichen Verwertung verboten 3.5 Anlagen zur - Versickerung von Abwasser oder - Einleitung oder Versickerung von Kühlwas- ser oder Wasser aus Wärmepumpen ins Grundwasser zu errichten oder zu erweitern verboten
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