anfallende Abwasser (einschließ- lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt [...] Gesamtschuld- ner. § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und ge- sammelten Flüssigkeiten [...] nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrich- tung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde
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verlandet. Altwasser- und Stillwasserflächen sind im bestehenden Zustand Mangelhabitate im Bereich von Hammerauer Mühlbach und Hammerbach. Innerhalb des Altwassers werden verschiedene Wassertiefen geschaffen, Flachwasserzonen ebenso wie Berei- che mit über 1 m Tiefe. Im Altwasser, vor allem in den Ufern werden Strukturelemente (Wurzelstöcke und Baumstämme) einge- bracht. -120- An einigen Stellen wird die Bachaue aufgeweitet und flache Uferböschungen hergestellt. Zwischen Altwasser und dem Neben- gerinne entsteht eine Berme, die ca. 0,2 bis 0,4 m über dem Wasserspiegel von Bach- und Altwasser liegt. [...] Deckschichten mit gemischtkörnigen bzw. kiesigen Auffüllungen zu rechnen. Grundwasser Oberstrom der Saalachwehre (Hammerauer Werkswehr (Dreistufenwehr), Staatswehr und Zollhauswehr) liegt die Saalach oberhalb des Grundwasserniveaus. In diesen Abschnitten wird Saalachwasser in das Grundwasser eingespeist. Unterstrom der Wehranlagen liegt die Saalach unterhalb des Grundwasserspiegels. In diesen Bereichen wird Grundwasser in die Saalach infiltriert. Der Hammerauer Mühlbach liegt durchgängig oberhalb des Grundwasserspiegels. Der bei der Rachbauernsäge vom Hammer- auer Mühlbach abgeleitete Hammerbach [...] der Hammerauer Mühlbach. Bei höheren Grundwasserstän- den ist es möglich, dass die abgedichtete Sohle des Hammerbaches in das Grundwasser eintaucht. -117- Zwischen dem Hammerauer Werkswehr und flussabwärts dem bestehenden Wasserkraftwerk Stahlwerk Annahütte 1 (SAH 1) befindet sich zwischen Saalach und Werkskanal der Aubrunnen zur Trinkwasserversorgung in Teilen der Gemeinde Ainring. Der Werksbrunnen auf dem Gelände des Stahlwerks Annahütte fördert konstant 70 l/s Brauchwasser, das als Betriebs- und Kühlwasser im Walzwerk verwendet wird (vgl. Wasserbuchblatt B Nr. 117: Bescheid Landratsamt Berc
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beträgt 5,51 € pro Kubikmeter Abwasser (bei einer Beitragsdeckungsquote von 90 von Hundert) (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsan- lage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1.: ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2.: der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht [...] steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern [...] steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. -40- (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen
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e k a n n t m a c h u n g zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein ermittelten Überschwemmungsgebietes des Weißbachs im Landkreis Berchtesgadener Land (Gewässer dritter Ordnung) Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Ge- biete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayeri- sche Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Über- schwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu [...] umfang-, funktions- und zeitgleich ausge- glichen wird, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausgeführt wird oder b) die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden kön- nen. Von Ziffer 3 – 10 kann das Landratsamt Berchtesgadener Land Maßnahmen im Einzelfall zulassen (§ 78a Abs. 2 WHG), wenn a) Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, b) der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und c) eine Gefährdung [...] g des Hochwasserschutzes dient, sowie für Bauleitpläne für Häfen und Werften (§ 78 Abs. 1 WHG). 2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches, ausgenommen Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung und des Hochwasser- schutzes sowie des Messwesens (§ 78 Abs. 4 WHG). 3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss be- hindern können (§ 78a Abs. 1 Nr. 1 WHG), https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/ https://www
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schuldner. § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Nieder- schlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten [...] landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das menschliche Fäkalabwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. -184- 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von [...] Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewin- nungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurück- gehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder sich konkrete Anhaltspunkte da- für ergeben, dass 3. sich konkrete Anhaltspunkte
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Raumklimageräte reduziert. Diese sind als Umluftkühlgeräte mit Wärmetauschern ausgeführt. Die hierfür benötigten Raumkühl-Wasserkreisläufe werden vom Maschinenkühlwassersystem getrennt geführt. 2.6 Triebwasserweg in Österreich/Deutschland mit Zufahrtsstollen und Wasserschloss in Deutschland: Lage und Flächeninanspruchnahme Triebwasserweg mit Zufahrtsstollen und Wasserschloss: Der druckseitige Triebwasserweg setzt sich aus dem Triebwasserstollen und Wasserschloss zusammen. Der Triebwasser- weg erstreckt sich über eine Länge von 6,32 km, besitzt ein Gefälle von 0,25 % und verbindet das Wehrbauwerk in [...] 20,690 aufgestauten Saalach- see. Mit dem Wasser aus dem Saalachsee wird die Wasserkraftanlage Bad Reichenhall-Kibling der DB Energie GmbH betrieben, die sich aus dem Hauptwasserkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling in Kirchberg (Stadt Bad Reichenhall) und dem Restwasserkraft- werk Kibling an der Talsperre Kibling (Gemeinde Schneizlreuth) zusammensetzt. Das Restwasserkraftwerk Kibling verarbeitet eine Wassermenge von maximal 6 m³/s. Als Restwassermenge für das Hauptwas- serkraftwerk Bad Reichenhall-Kibling wurde eine jahreszeitlich gestaffelte Wassermenge von 3,0 m³/s, 3,5 m³/s und 4,0 m³/s festgelegt [...] Deutschland). Das Wehrbauwerk und der oberwasserseitige Triebwasserweg liegen auf österreichischem Staatsgebiet in der Gemeinde Unken. Der unterwasserseitige Teil des Triebwasserweges und das Krafthaus liegen auf deutschem Staatsgebiet in der Gemeinde Schneizlreuth. Die Restwasserstrecke von ca. 7 km befindet sich ebenfalls auf österreichischem und deutschem Staatsgebiet. 1.3 Gesamtvorhaben und Hauptdaten vom Wasserkraftwerk Schneizlreuth in Österreich und Deutschland Das Wasserkraftwerk Schneizlreuth ist ein Ausleitungskraftwerk, bei dem die Ableitungswassermenge von maximal 44 m³/s nach einer kurzen
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] nrichtung Schmutzwassergebühren und Niederschlagswasserge- bühren. § 10 Schmutzwassergebühr (1) 1Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 1,54 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. (2) 1Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungs- anlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der [...] der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. 4Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigenge- winnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] Bürgermeister Bek. Nr. 2 Stadt Freilassing Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation sowie von Regenwasser aus der Regenwasserkanalisation der Stadt Freilassing in den Mühlbach Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat mit Bescheid vom 9.10.2012, Az.: 322.1-6323 die gehobene Erlaubnis der Stadt Freilassing vom 16.7.1992, Az.: 340.1-632-2, geändert am 19.1.1995, Az.: 340.1-632-2, zum Einleiten von Abwasser aus der Mischwasserkanalisation in den Mühlbach sowie von Regenwasser aus der Regenwasserkanalisation der Stadt in den Fehlgra- ben bis 31.12.2013 verlängert [...] haben. Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. § 11 Entstehen der Gebührenschuld Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die
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insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung [...] zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 1,-- € pro Kubikmeter Abwasser. (2) 1Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungs- anlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehalte- nen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen werden durch geeichte Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich [...] Absperrung betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) 1Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. 2Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. 3Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen
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Absperrung betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen (1) 1Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. 2Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustim- mung des Grundstückseigentümers beizubringen. 3Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. (2) Falls Wasser aus öffentlichen [...] des Wasserbezugs (1) Jeder Wechsel des Grundstückseigentümers ist der Gemeinde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (2) Will ein Grundstückseigentümer, der zur Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung nicht verpflichtet ist, den Wasserbe- zug aus der öffentlichen Wasserversorgung vollständig einstellen, so hat er das mindestens eine Woche vor dem Ende des Wasserbezugs schriftlich der Gemeinde zu melden. (3) Will ein zum Anschluss oder zur Benutzung Verpflichteter den Wasserbezug einstellen, hat er bei der Gemeinde Befreiung nach § 6 zu beantragen. § 23 Einstellung der Wasserlieferung (1) Die [...] ist die erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Was- serverbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann. Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter dem Ausgangsventil im Grund- stück/Gebäude. Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperr- ventile und Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Ausgangsventil ist die erste Absperrarmatur hinter dem Wasserzähler Anlagen des Grundstücks-eigentümers (= Verbrauchsleitungen) sind die Gesamtheit der Anlagenteile in Grundstücken oder
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