Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Mit dem Frühlingsbeginn steht der Start der diesjährigen Fahrradsaison vor der Tür. Deshalb weist der Landkreis darauf hin, dass es im Berchtesgadener Land weiterhin die attraktive Möglichkeit der kostenlosen Radbeförderung mit der Bahn gibt. Vom Kreistag sind die Weichen für die Gratisbeförderung des Fahrrads bei der Berchtesgadener Land Bahn, den Österreichischen Bundesbahnen und der Südostbayernbahn bereits im Herbst 2016 für den Zeitraum bis Ende 2019 neu gestellt worden.
Mit einer pauschalen Abgeltung von rund 150.000 Euro ermöglicht der Landkreis in den nächsten drei Jahren auch grenzüberschreitend die kostenfreie Radmitnahme mit der Bahn. Demnach können Fahrräder an den beiden Bahnstrecken von Berchtesgaden bzw. Laufen nach Salzburg Hbf in den Nahverkehrszügen der Berchtesgadener Land Bahn (BLB), Österreichischer Bundesbahn (ÖBB) und der Südostbayernbahn (SOB) gratis befördert werden. In den zwischen München und Salzburg fahrenden Meridian-Zügen sowie in den zwischen Freilassing und Berchtesgaden eingesetzten Zuggarnituren des DB Fernverkehrs (IC Königssee) bleibt die Radmitnahme weiterhin kostenpflichtig.
Landrat Georg Grabner: „Der Landkreis Berchtesgadener Land unterstützt die umweltfreundliche Kombination von Bahn und Fahrrad, um gezielt Pendlern und Aktivurlaubern an den Nahverkehrsstrecken der Bahn eine echte Alternative zum eigenen Auto zu bieten. Verbesserte und vernetzte Angebote im Öffentlichen Personenverkehr sind ein Schwerpunkt unserer Verkehrs- und Mobilitätsplanung im Landkreis. Ziel ist, die Verkehrsbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr möglichst zu reduzieren.“
Verkehrsmanager Johann Wick weist darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf die Beförderung von Fahrrädern in der Bahn besteht. Der Zugbegleiter entscheidet bei Kapazitätsengpässen über die Mitnahme von Fahrrädern. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang. Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 und 13:30 Uhr ist besonders häufig mit eingeschränkten Beförderungskapazitäten zu rechnen.
Radfahrergruppen mit mehr als 6 Personen können aus Platzgründen in der Regel nicht mitgenommen werden. Stellplätze für das Fahrrad findet man in den mit Fahrradsymbolen gekennzeichneten Mehrzweckabteilen der Züge.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) geben den Bahnfahrgästen folgende Tipps zur Radmitnahme im Zug:
Ausführliche Informationen zur Radmitnahme bei der Bahn im Berchtesgadener Land sind hier abrufbar. Fahrrad-Verleihstationen und Radtourenvorschläge können über die Internetseite der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH ausgewählt werden.